Rechtsprechung
BGH, 26.04.2018 - IX ZR 238/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 60 InsO, § 61 InsO, § 270 Abs 1 S 2 InsO
Eigenverwaltung: Haftung des vertretungsberechtigten Geschäftsleiters - Wolters Kluwer
Analoge Haftung der Geschäftsleitung im Insolvenzverfahren bei Anordnung einer Eigenverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Außenhaftung, Eigenverwaltung
- Betriebs-Berater
Eigenverwaltung einer juristischen Person - Haftung des Geschäftsleiters analog §§ 60, 61 InsO
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Haftung der Geschäftsleiter analog §§ 60, 61 InsO, wenn im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft Eigenverwaltung angeordnet wird
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 60 ; InsO § 61 ; InsO § 270 Abs. 1 S. 2
Analoge Haftung der Geschäftsleitung im Insolvenzverfahren bei Anordnung einer Eigenverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung der Geschäftsleitung in der Eigenverwaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- beck-blog (Kurzinformation)
Haftung des Sanierungsgeschäftsführers in der Eigenverwaltung
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Haftung von Geschäftsführern bei Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Insolvenzverfahren: Haftung des Geschäftsleiters in der Eigenverwaltung der Gesellschaft
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Anwendung der Vorschriften der §§ 60, 61 InsO in der Eigenverwaltung einer juristischen Person analog auf die vertretungsberechtigten Geschäftsleiter
- heuking.de (Kurzinformation)
Organhaftung in der Eigenverwaltung
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Eigenverwaltung: Außenhaftung des Geschäftsführers
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Eigenverwaltung: Außenhaftung des Geschäftsführers
- fgvw.de (Kurzinformation)
Haftung des Geschäftsführers in der Eigenverwaltung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geschäftsführerhaftung bei der Eigenverwaltung in der Insolvenz
Besprechungen u.ä. (2)
- noerr.com (Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Eigenverwalters geklärt
- rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Geschäftsführers in der Eigenverwaltung nach Maßgabe der §§ 60, 61 InsO
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 04.08.2016 - 1 O 79/16
- OLG Düsseldorf, 07.09.2017 - 16 U 33/17
- BGH, 26.04.2018 - IX ZR 238/17
Papierfundstellen
- BGHZ 218, 290
- NJW 2018, 2125
- ZIP 2018, 977
- MDR 2018, 825
- NZI 2018, 516
- NZI 2018, 519
- NZI 2018, 558
- WM 2018, 962
- BB 2018, 1153
- BB 2018, 1350
- DB 2018, 1263
- NZG 2018, 1025
- NZG 2018, 895
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 03.12.2019 - II ZR 457/18
Keine Anwendbarkeit von § 25 Abs. 1 S. 1 HGB auf Veräußerungen eines …
Die Befugnisse des Schuldners und des Sachwalters werden in der Weise abgegrenzt, dass die laufenden Geschäfte von dem Schuldner geführt werden und der Sachwalter einerseits die Geschäftsführung kontrolliert und unterstützt, andererseits die besonderen Aufgaben wahrnimmt, die dem Insolvenzverwalter in erster Linie im Interesse der Gläubiger übertragen sind, insbesondere die Anfechtung von gläubigerbenachteiligenden Rechtshandlungen (BGH, Urteil vom 26. April 2018 - IX ZR 238/17, BGHZ 218, 290 Rn. 17).Auf diese Weise hat der Gesetzgeber den Pflichtenkreis und die Rechtsstellung der Geschäftsleiter an das Amt eines Insolvenzverwalters angeglichen (BGH, Urteil vom 26. April 2018 - IX ZR 238/17, BGHZ 218, 290 Rn. 19 f.).
Insoweit kann dahinstehen, ob der eigenverwaltende Schuldner seine ursprüngliche privatautonome Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis behält, nunmehr aber insolvenzrechtlichen Pflichtenbindungen unterliegt (BGH, Urteil vom 26. April 2018 - IX ZR 238/17, BGHZ 218, 290 Rn. 17, 20;… Huhn, Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren, 2003, Rn. 603), oder die ursprüngliche Befugnis erlischt und dem Schuldner vom Insolvenzgericht eine insolvenzspezifische Verfügungsbefugnis neu zugewiesen wird (…BAG, ZIP 2017, 2027 Rn. 11).
Der Sequester konnte ferner nicht das Wahlrecht bei gegenseitigen Verträgen ausüben(…Kilger/K. Schmidt, KO, 17. Aufl., § 106 Rn. 4), während der eigenverwaltende Schuldner auch insoweit dem Insolvenzverwalter gleichgestellt ist (BGH, Urteil vom 26. April 2018 - IX ZR 238/17, BGHZ 218, 290 Rn. 19).
Sie haften den Beteiligten für die Verletzung der ihnen obliegenden insolvenzspezifischen Pflichten analog §§ 60, 61 InsO auf Schadensersatz (BGH, Urteil vom 26. April 2018 - IX ZR 238/17, BGHZ 218, 290 Rn. 47 ff.).
- BGH, 22.11.2018 - IX ZR 167/16
Vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren: Voraussetzungen für die Begründung von …
Eine Analogie ist zulässig und geboten, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH, Urteil vom 26. April 2018 - IX ZR 238/17, WM 2018, 962 Rn. 14 mwN). - BGH, 18.09.2018 - II ZR 312/16
Anspruch aus Ausfallhaftung gemäß § 24 GmbHG gegenüber eines erst nach Fälligkeit …
Die Lücke muss sich also aus einem unbeabsichtigten Abweichen des Gesetzgebers von seinem - dem konkreten Gesetzgebungsvorhaben zugrunde liegenden - Regelungsplan ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2018 - IX ZR 238/17, ZIP 2018, 977 mwN).
- BFH, 27.11.2019 - XI R 35/17
Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der …
Der Geschäftsleiter haftet im Verfahren der Eigenverwaltung den Beteiligten analog §§ 60, 61 InsO (vgl. BGH-Urteil vom 26.04.2018 - IX ZR 238/17, BGHZ 218, 290). - BGH, 12.03.2020 - IX ZR 125/17
Insolvenzzweck der bestmöglichen gemeinschaftlichen Befriedigung der …
Der Insolvenzzweck erlaubt es in der Regel nicht, dass die Betroffenen sich vor solchen Risiken durch rechtsgeschäftliche Gestaltung selbst schützen; er rechtfertigt es andererseits aber auch nicht, dass sie den Schaden tragen, den der Insolvenzverwalter durch die Außerachtlassung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters herbeiführt (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2018 - IX ZR 238/17, BGHZ 218, 290 Rn. 58 f). - FG Münster, 12.03.2019 - 15 K 1535/18
Qualifizierung einer während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter …
Auch der BGH habe in Bezug auf eine mögliche Haftung des eigenverwaltenden Schuldners analog §§ 60, 61 InsO ausgeführt, dass der Pflichtenkreis und die Rechtsstellung des Geschäftsleiters in der Eigenverwaltung einer Gesellschaft dem Amt eines Insolvenzverwalters angeglichen sei, dieser originäre Aufgaben eines Insolvenzverwalters wahrnehme und gewissermaßen als Insolvenzverwalter in eigener Sache tätig werde (BGH-Urteil vom 26.4.2018, IX ZR 238/17, DB 2018, 1263).Es seien keine Gründe dafür ersichtlich, dass die damit durch den BGH angenommene Gleichstellung nicht auch im Insolvenzeröffnungsverfahren für den vorläufig eigenverwaltenden Schuldner und den vorläufigen Insolvenzverwalter gelten solle (Swierczok/Baron von Hahn, Betriebsberater -BB- 2018, 1350, Frystatzki, Der GmbH-Steuer-Berater -GmbH-StB- 2018, 209, Bitter, ZIP 2018, 977).
Diese Sichtweise werde innerhalb der Literatur von gewichtigen Stimmen geteilt (so z.B. Swierczok/Baron von Hahn, BB 2018, 1350, Frystatzki, GmbH-StB 2018, 209, Bitter, ZIP 2018, 977).
- OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 12 U 16/18
Zulässigkeit der Anfechtung von Zahlungen durch den Insolvenzverwalter bei …
Schon zur Vermeidung einer eigenen Haftung analog § 60 InsO (s. dazu BGH, Urt. v. 26.04.2018 - IX ZR 238/17, ZInsO 2018, 1200, 1201 Rn. 13 ff.) sind die Geschäftsleiter eigenverwaltender Gesellschaften gehalten, dafür Sorge zu tragen, dass Zahlungen nur noch auf solche Forderungen erfolgen, denen auch Gegenleistungen gegenüberstehen, welche nach Anordnung der (vorläufigen) Eigenverwaltung erbracht wurden (vgl. Hofmann, ZIP 2018, 1429, 1433).