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   BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20   

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BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20 (https://dejure.org/2021,41172)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2021 - 2 StR 439/20 (https://dejure.org/2021,41172)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - 2 StR 439/20 (https://dejure.org/2021,41172)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1 StGB; § 242 StGB; § 63 StGB; § 353 Abs .2 StPO; § 257c StPO
    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit pauschalierenden Handlungsbeschreibungen oder fortlaufenden Tatbestandsverwirklichungen; Bewertungseinheit; Diebstahl: mehrere Wegnahmehandlungen, Entschluss zur Begehung einer Mehrzahl von Taten, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 257c Abs 3 S 2 StPO
    Strafverurteilung wegen Diebstahls: Verminderte Schuldfähigkeit bei Spielsucht; Geständnisverwertung nach Aufhebung des auf einer Verständigung beruhenden Urteils

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision in einem Verfahren wegen Diebstahls und Untreue zur Befriedigungder Spielsucht aufgrund der konkurrenzrechtlichen Wertung des erkennenden Gerichts

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision in einem Verfahren wegen Diebstahls und Untreue zur Befriedigungder Spielsucht aufgrund der konkurrenzrechtlichen Wertung des erkennenden Gerichts

  • rechtsportal.de

    Revision in einem Verfahren wegen Diebstahls und Untreue zur Befriedigungder Spielsucht aufgrund der konkurrenzrechtlichen Wertung des erkennenden Gerichts

  • datenbank.nwb.de

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Konkurrenzrechtliche Bewertung mehrerer Diebstahlshandlungen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20
    Nur wenn eine Spielsucht diagnostiziert ist und zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 f.; Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, BGHSt 58, 192, 194; Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181, 182; BGH, Urteil vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, NStZ 2014, 80; Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, StV 2015, 206; Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18, BeckRS 2019, 8407, Rn. 23).

    Eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB kommt aber aus Rechtsgründen nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 367 ff.; Wissel aaO S. 161).

  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 597/12

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20
    Nur wenn eine Spielsucht diagnostiziert ist und zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 f.; Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, BGHSt 58, 192, 194; Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181, 182; BGH, Urteil vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, NStZ 2014, 80; Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, StV 2015, 206; Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18, BeckRS 2019, 8407, Rn. 23).

    Sie ist bei Vorliegen einer "Spielsucht" aber auch bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 63 StGB aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in besonderen Ausnahmefällen anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, BGHSt 58, 192, 197; Wissel aaO S. 163 f.).

  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20
    Darüber hinaus kann von einer Tat auszugehen sein, wenn mehrere Handlungen zu einer "natürlichen Handlungseinheit" zusammengefasst werden, weil zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellt und die Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 ? GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 5; Senat, Beschluss vom 24. November 2010 - 2 StR 519/10, NStZ 2011, 111; Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 StR 48/17, StV 2020, 228).

    Der Sache nach stellt auch die "Bewertungseinheit" eine Zusammenfassung einer Mehrzahl natürlicher Handlungen zu einer Tat dar (vgl. BGH aaO, BGHSt 63, 1, 6).

  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20
    Nur wenn eine Spielsucht diagnostiziert ist und zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 f.; Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, BGHSt 58, 192, 194; Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181, 182; BGH, Urteil vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, NStZ 2014, 80; Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, StV 2015, 206; Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18, BeckRS 2019, 8407, Rn. 23).

    Unbeschadet der Problematik der Feststellung konkreter Einzelheiten wäre eine differenzierende Bewertung zumindest insoweit in Betracht gekommen, als unterschiedliche Tatsituationen oder Lebensverhältnisse zu berücksichtigen gewesen wären, etwa auch im Hinblick auf erhebliche Geldgewinne, die nicht nur zur Verdeckung der Diebstähle in den Tresor zurückgeführt, sondern auch für teure Geschenke oder Einkäufe verwendet wurden (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18, BeckRS 2019, 8407, Rn. 24).

  • BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenmilderung wegen "Spielsucht" beim Verdeckungsmord

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20
    Nur wenn eine Spielsucht diagnostiziert ist und zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 f.; Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, BGHSt 58, 192, 194; Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181, 182; BGH, Urteil vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, NStZ 2014, 80; Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, StV 2015, 206; Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18, BeckRS 2019, 8407, Rn. 23).

    Dabei sprechen die genauen Tatvorbereitungen durch Analyse und Ausnutzung der "systemischen Schwächen" im Betriebsablauf der Spielbank F. sowie die Komplexität der Ausführungshandlungen der Diebstähle indiziell gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, NStZ 2014, 80).

  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20
    Zwar ist die neue Tatsacheninstanz nicht an eine Verständigung gebunden, die in der Vorinstanz zustande gekommen war (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2016 ? 3 StR 331/16, NStZ 2017, 373, 374).
  • BGH, 25.10.2016 - 1 StR 120/15

    Untreue (Schadenshöhe); Beschränkung der Verfolgung (unzutreffende Anwendung);

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20
    Die Aufhebung der gesamten Feststellungen ist daher geboten, um dem neuen Tatrichter auf umfassend neuer Grundlage eine widerspruchsfreie Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 1 StR 120/15, Rn. 5).
  • BGH, 24.02.2010 - 5 StR 38/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Absprache; unzureichende

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20
    Ein verständigungsbasiertes Geständnis wird auch nicht unverwertbar, wenn ein Angeklagter in einem Verfahren, in dem nur eine Revision zu seinen Gunsten eingelegt ist, durch das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO geschützt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 StR 38/10, StV 2010, 470).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20
    Was insoweit nach verbreiteter Auffassung für ein Berufungsgericht nach einer zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein auf einer Verständigung beruhendes Urteil gilt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2014 ? 3 (6) Ss 642/13 - AK 242/13, NStZ 2014, 294, 295; BeckOK StPO/Eschelbach, 39. Ed., § 257c Rn. 47; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 42; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 4; Wenske, NStZ 2015, 137, 142), muss auch nach der revisionsgerichtlichen Urteilsaufhebung und Zurückverweisung der Sache aufgrund einer zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft für das neue Tatgericht gelten.
  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 41/17

    Betrug (erforderliche Zurechnung der Verfügung zum Geschädigten beim

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20
    Allein der Umstand, dass der Täter vorab den Entschluss zur Begehung einer Mehrzahl von Taten fasst und ein einheitliches Ziel verfolgt, kann weder die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit noch eine Tateinheit begründen, sofern sich die tatbestandsmäßigen Ausführungshandlungen nicht überschneiden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 41/17, StraFo 2017, 342, 343).
  • BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10

    Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte (Tatmehrheit zur

  • BGH, 09.10.2012 - 2 StR 297/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (pathologische

  • BGH, 24.11.2010 - 2 StR 519/10

    Konkurrenzen und Tenorierung bei mehrfachen Diebstahlshandlungen (Teilidentität

  • BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97

    Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung

  • BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83

    Vermögensfürsorgepflicht des Sortenkassierers einer Bank - Voraussetzung für das

  • BGH, 11.12.2018 - 2 StR 48/17

    Diebstahl (subjektiver Tatbestand: Veränderung des Vorsatzes hinsichtlich des

  • BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14

    Beweiswürdigung; Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags wegen

  • BGH, 12.07.1962 - 1 StR 282/62
  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95

    Anklageschrift - Angeklagter - Handlungen - Höchstzahl - Anrechnung - Einkünfte -

  • BGH, 23.11.2022 - 5 StR 347/22

    Erfolg der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der

    Es entspricht daher sowohl der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als auch der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur, dass nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht das neue Tatgericht nicht an die in der Vorinstanz getroffene Verständigung gebunden ist (vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 2016 - 3 StR 331/16, NStZ 2017, 373, 374; vom 26. Mai 2021 - 2 StR 439/20, StV 2022, 291, 292; Beschluss vom 17. Februar 2021 - 5 StR 484/20, BGHSt 66, 37; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 257c Rn. 27c; KKStPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 26; SSWStPO/Ignor/Wegener, 4. Aufl., § 257c Rn. 88; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 257c Rn. 64; BeckOK StPO/Eschelbach, 45. Ed., § 257c Rn. 30a; MüKoStPO/Jahn/Kudlich, § 257c Rn. 148; HKStPO/Temming, 6. Aufl., § 257c Rn. 32; ebenso für die Berufungsinstanz OLG Karlsruhe NStZ 2014, 294, 295 mwN; aA Kuhn StV 2012, 10, 11 f.; siehe auch SKStPO/Velten, 5. Aufl., § 257c Rn. 29).

    cc) Der Bundesgerichtshof hat sich aus den gleichen Gründen für ein Verbot der Verwertung des im Hinblick auf eine Verständigung in der ersten Instanz abgegebenen Geständnisses ausgesprochen, wenn das Urteil auf eine Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben wird und das nach Zurückverweisung zur Entscheidung berufene Tatgericht sich nicht von sich aus an die vom Erstgericht zugesagte Strafobergrenze binden will (vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 2016 - 3 StR 331/16, NStZ 2017, 373, 374; vom 26. Mai 2021 - 2 StR 439/20, StV 2022, 291, 292; Beschluss vom 17. Februar 2021 - 5 StR 484/20, NStZ 2021, 568, 570 f.; abweichend BGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12, NStZ-RR 2013, 373).

    Das in der ersten Hauptverhandlung abgelegte Geständnis des Angeklagten darf verwertet werden, wenn das neue Tatgericht den Rahmen der in der ersten Instanz getroffenen Verständigung nicht verlässt, also insbesondere die Strafobergrenze nicht überschreiten will (vgl. BGH, Urteile vom 26. Mai 2021 - 2 StR 439/20, StV 2022, 291, 292; vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 43; offengelassen BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 5 StR 484/20, NStZ 2021, 568, 571).

  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 74/22

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung

    c) Das in der ersten Hauptverhandlung im Hinblick auf die Verständigung nach § 257c StPO abgelegte Geständnis des Angeklagten ist nicht zu dessen Nachteil zu verwerten, wenn das neue Tatgericht sich nicht von sich aus an die vom Erstgericht zugesagte Strafobergrenze binden will (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 2022 - 5 StR 347/22 Rn. 25 f., 31 mwN und vom 26. Mai 2021 - 2 StR 439/20, BGHR StPO § 257c Abs. 3 Satz 2 Strafrahmen 5 Rn. 39 f.).
  • BGH, 09.01.2024 - 6 StR 494/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Mehrere Fälle des

    Dem schließt sich der Senat an und hebt die auf einer rechtsfehlerfreien Würdigung beruhenden Feststellungen auf, um dem neuen Tatgericht auf umfassend neuer Grundlage eine widerspruchsfreie Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2021 - 2 StR 439/20).
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21

    Beweiswürdigung (Zeugenaussage: teilweises Glauben des Zeugen, Notwendigkeit

    Der Senat hebt das Urteil im Tatkomplex II. B. dennoch insgesamt mit den Feststellungen auf (§ 353 Abs. 2 StPO), um dem neu zur Entscheidung berufenen Tatgericht auf umfassend neuer Grundlage eine widerspruchsfreie Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2021 - 2 StR 439/20 Rn. 36; Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 1 StR 120/15 Rn. 5).
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 255/22

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung

    Nur wenn eine Spielsucht diagnostiziert ist und zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (vgl. Senat, Urteil vom 26. Mai 2021 - 2 StR 439/20, StV 2022, 291; Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NStZ 2013, 155, 156; BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 f.).
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