Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2020 - StB 24/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,18440
BGH, 30.04.2020 - StB 24/18 (https://dejure.org/2020,18440)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2020 - StB 24/18 (https://dejure.org/2020,18440)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2020 - StB 24/18 (https://dejure.org/2020,18440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,18440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, §§ ... 70 ff. FamFG, § 40 Abs. 2 Satz 2 VwGO, § 429 FamFG, § 70 FamFG, § 70 Abs. 2 FamFG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2, 3 FamFG, § 70 Abs. 4 FamFG, § 427 FamFG, § 62 AufenthG, § 428 Abs. 1 FamFG, § 428 Abs. 2 FamFG, § 428 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 19 Abs. 4 GG, §§ 171, 84 StVollzG, § 73 Satz 3 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, §§ 84, 430 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde durch Zulassung oder in Freiheitsentziehungssachen ohne Zulassung; Rechtsverletzungen eines Betroffenen während des behördlichen Gewahrsams i.R.d. Anordnung der Ingewahrsamnahme und der Fortdauer der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde durch Zulassung oder in Freiheitsentziehungssachen ohne Zulassung; Rechtsverletzungen eines Betroffenen während des behördlichen Gewahrsams i.R.d. Anordnung der Ingewahrsamnahme und der Fortdauer der ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 24/18
    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 135/10

    Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die vorläufige

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 24/18
    Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9).
  • BGH, 08.09.2016 - StB 26/16

    Keine Statthaftigkeit der auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 24/18
    Indes finden die §§ 70 ff. FamFG als im Buch 1 enthaltene allgemeine Vorschriften Anwendung auf die in den weiteren Büchern normierten Verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24; vom 19. April 2018 - StB 5/18, NStZ-RR 2018, 262 f.; Drews in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 429 Rn. 1; Grotkopp in Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 429 Rn. 16).
  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 119/16

    Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die behördliche

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 24/18
    Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9).
  • BGH, 09.10.2014 - V ZB 57/14

    Freiheitsentziehungssache: Rechtswidrigkeit der Anordnung des Transitaufenthalts

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 24/18
    Im Übrigen steht einem weiteren Verständnis der Entscheidung entgegen, dass für Rechtsverletzungen außerhalb des behördlichen Gewahrsamsvollzugs ohnehin der Rechtsweg nach dem FamFG nicht eröffnet wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - V ZB 57/14, NVwZ-RR 2015, 115; Keidel/Göbel, 20. Aufl., § 422 Rn. 10; MüKoFamFG/Wendtlandt, 3. Aufl., § 422 Rn. 9).
  • BGH, 19.04.2018 - StB 5/18

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den vom Amtsgericht angeordneten

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 24/18
    Indes finden die §§ 70 ff. FamFG als im Buch 1 enthaltene allgemeine Vorschriften Anwendung auf die in den weiteren Büchern normierten Verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24; vom 19. April 2018 - StB 5/18, NStZ-RR 2018, 262 f.; Drews in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 429 Rn. 1; Grotkopp in Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 429 Rn. 16).
  • BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12

    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes erfordert bei der nachträglichen Prüfung

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 24/18
    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
  • BGH, 23.05.2011 - V ZA 29/10

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die behördliche Ingewahrsamnahme zum

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 24/18
    Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9).
  • VGH Bayern, 25.10.1988 - 21 B 88.01491
    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 24/18
    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
  • BGH, 10.03.2021 - 3 ZB 5/20

    Ingewahrsamnahme einer Person als Teil einer Gruppe überwiegend schwarz

    Dass das Amtsgericht in anderen anlässlich des G20-Gipfels geführten Freiheitsentziehungsverfahren abweichende Entlassungszeitpunkte bestimmt hat (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 30. April 2020 - StB 24/18, juris Rn. 3: am 9. Juli 2017 um 10 Uhr; vom 10. Juni 2020 - StB 23/18, juris Rn. 3: am 10. Juli 2017 um 8 Uhr), verstößt entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeführerin nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht