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   BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 969/08   

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https://dejure.org/2008,15579
BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 969/08 (https://dejure.org/2008,15579)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.2008 - 2 BvR 969/08 (https://dejure.org/2008,15579)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 2008 - 2 BvR 969/08 (https://dejure.org/2008,15579)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Eingriffsmöglichkeit des Bundesverfassungsgerichts i.R. einer Verfassungsbeschwerde bei Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte; Auslegung der §§ 7 JGG, 68f Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; JGG § 7; ; JGG § 17 Abs. 1; ; JGG § 105 Abs. 1; ; JGG § 106; ; StGB § 68f; ; StGB § 68f Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68f Abs. 1; JGG § 7; GG Art. 2 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Führungsaufsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 969/08
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 969/08
    Spezifisches Verfassungsrecht ist nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, objektiv fehlerhaft ist; der Fehler muss vielmehr gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (BVerfGE 18, 85 ; 113, 88 ; stRspr.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 969/08
    Spezifisches Verfassungsrecht ist nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, objektiv fehlerhaft ist; der Fehler muss vielmehr gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (BVerfGE 18, 85 ; 113, 88 ; stRspr.).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 969/08
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 969/08
    Nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (stRspr. seit BVerfGE 1, 418 ).
  • OLG Bremen, 29.03.2019 - 1 Ws 35/19

    Zum Eintreten der Führungsaufsicht von Gesetzes wegen nach § 68f Abs. 1 StGB bei

    Dieses Verständnis des § 68f Abs. 1 S. 1 StGB hat auch das Bundesverfassungsgericht als unter verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden bezeichnet (siehe BVerfG, Beschluss vom 26.02.2008 - 2 BvR 2143/07, juris Rn. 5, BVerfGK 13, 345; Beschluss vom 01.08.2008 - 2 BvR 969/08, juris Rn. 3).

    Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit darauf verwiesen, dass sich diese Auslegung auf die systematische Argumentation stützen könne, dass § 7 JGG für das jugendgerichtliche Verfahren ausdrücklich auch auf die Führungsaufsicht als mögliche Maßregel der Besserung und Sicherung verweist und dass, wenn die Anwendung des § 68f Abs. 1 S. 1 StGB auch im Anwendungsbereich des JGG lediglich für den Fall der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in Betracht hätte kommen sollen, die entsprechende Verweisung auf die Führungsaufsicht im § 106 JGG anstatt im § 7 JGG zu verorten gewesen wäre (siehe BVerfG, Beschluss vom 01.08.2008 - 2 BvR 969/08, juris Rn. 3).

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