Rechtsprechung
BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 969/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Anordnung von Führungsaufsicht (§§ 7 JGG, 68f StGB) nach Verbüßung einer zweijährigen Jugendstrafe verletzt nicht die allgemeine Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG ) des Betroffenen
- Wolters Kluwer
Eingriffsmöglichkeit des Bundesverfassungsgerichts i.R. einer Verfassungsbeschwerde bei Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte; Auslegung der §§ 7 JGG, 68f Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; JGG § 7; ; JGG § 17 Abs. 1; ; JGG § 105 Abs. 1; ; JGG § 106; ; StGB § 68f; ; StGB § 68f Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 68f Abs. 1; JGG § 7; GG Art. 2 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Führungsaufsicht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Herford, 08.11.2007 - 4 VRJs 423/06
- LG Bielefeld, 01.04.2008 - Qs 127/08
- BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 969/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 969/08
Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ). - BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Auszug aus BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 969/08
Spezifisches Verfassungsrecht ist nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, objektiv fehlerhaft ist; der Fehler muss vielmehr gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (BVerfGE 18, 85 ; 113, 88 ; stRspr.). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 969/08
Spezifisches Verfassungsrecht ist nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, objektiv fehlerhaft ist; der Fehler muss vielmehr gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (BVerfGE 18, 85 ; 113, 88 ; stRspr.). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 969/08
Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ). - BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 969/08
Nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (stRspr. seit BVerfGE 1, 418 ).
- OLG Bremen, 29.03.2019 - 1 Ws 35/19
Zum Eintreten der Führungsaufsicht von Gesetzes wegen nach § 68f Abs. 1 StGB bei …
Dieses Verständnis des § 68f Abs. 1 S. 1 StGB hat auch das Bundesverfassungsgericht als unter verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden bezeichnet (siehe BVerfG…, Beschluss vom 26.02.2008 - 2 BvR 2143/07, juris Rn. 5, BVerfGK 13, 345; Beschluss vom 01.08.2008 - 2 BvR 969/08, juris Rn. 3).Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit darauf verwiesen, dass sich diese Auslegung auf die systematische Argumentation stützen könne, dass § 7 JGG für das jugendgerichtliche Verfahren ausdrücklich auch auf die Führungsaufsicht als mögliche Maßregel der Besserung und Sicherung verweist und dass, wenn die Anwendung des § 68f Abs. 1 S. 1 StGB auch im Anwendungsbereich des JGG lediglich für den Fall der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in Betracht hätte kommen sollen, die entsprechende Verweisung auf die Führungsaufsicht im § 106 JGG anstatt im § 7 JGG zu verorten gewesen wäre (siehe BVerfG, Beschluss vom 01.08.2008 - 2 BvR 969/08, juris Rn. 3).