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   BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11   

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BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11 (https://dejure.org/2012,22069)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.2012 - 1 BvR 285/11 (https://dejure.org/2012,22069)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 1 BvR 285/11 (https://dejure.org/2012,22069)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verwerfung einer Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO aF trotz Abweichung von der Rspr anderer Oberlandesgerichte - Auslegung des Begriffs des Neukunden iSd § 89b Abs 1 S 1 HGB

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 89b Abs 1 S 1 HGB, § 522 Abs 2 S 1 Nr 3 ZPO vom 05.12.2005
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verwerfung einer Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO aF trotz Abweichung von der Rspr anderer Oberlandesgerichte - Auslegung des Begriffs des Neukunden iSd § 89b Abs 1 S 1 HGB - Gegenstandswertfestsetzung auf ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 89b Abs 1 S 1 HGB, § 522 Abs 2 S 1 Nr 3 ZPO vom 05.12.2005
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verwerfung einer Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO aF trotz Abweichung von der Rspr anderer Oberlandesgerichte - Auslegung des Begriffs des Neukunden iSd § 89b Abs 1 S 1 HGB - Gegenstandswertfestsetzung auf ...

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung durch Urteil unter Zulassung der Revision bei Vorliegen einer Divergenz

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verwerfung einer Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO aF trotz Abweichung von der Rspr anderer Oberlandesgerichte - Auslegung des Begriffs des Neukunden iSd § 89b Abs 1 S 1 HGB - Gegenstandswertfestsetzung auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3; HGB § 89b Abs. 1 S. 1
    Entscheidung durch Urteil unter Zulassung der Revision bei Vorliegen einer Divergenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des HV, branchenbezogenen Neukundenbegriff, Begriff neuer Kunde, Neukunde, Rechtsstaatsprinzip

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wertung von Bestandskunden gleicher Produktlinie als Neukunden im handelsrechtlichen Sinn erfordert Revisionsentscheidung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wertung von Bestandskunden gleicher Produktlinie als Neukunden im handelsrechtlichen Sinn erfordert Revisionsentscheidung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11
    Dementsprechend beanstandet das Bundesverfassungsgericht eine den Zugang zum Rechtsmittel erschwerende Auslegung und Anwendung der einschlägigen zivilprozessualen Vorschriften dann, wenn sie aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und damit schlechterdings unvertretbar sind, sich somit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGE 74, 228 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033).

    Dieser verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab gilt insbesondere auch für die Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ).

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ).

    Dementsprechend beanstandet das Bundesverfassungsgericht eine den Zugang zum Rechtsmittel erschwerende Auslegung und Anwendung der einschlägigen zivilprozessualen Vorschriften dann, wenn sie aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und damit schlechterdings unvertretbar sind, sich somit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGE 74, 228 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033).

  • BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtzulassung einer

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11
    Dementsprechend beanstandet das Bundesverfassungsgericht eine den Zugang zum Rechtsmittel erschwerende Auslegung und Anwendung der einschlägigen zivilprozessualen Vorschriften dann, wenn sie aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und damit schlechterdings unvertretbar sind, sich somit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGE 74, 228 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033).

    Dieser verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab gilt insbesondere auch für die Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ).

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 1300/06

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung der Berufung in Zivilsachen durch

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11
    Dementsprechend beanstandet das Bundesverfassungsgericht eine den Zugang zum Rechtsmittel erschwerende Auslegung und Anwendung der einschlägigen zivilprozessualen Vorschriften dann, wenn sie aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und damit schlechterdings unvertretbar sind, sich somit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGE 74, 228 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033).

    Dieser verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab gilt insbesondere auch für die Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ).

  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11
    Diese Voraussetzung steht einer Verwerfung der Berufung durch einstimmigen Beschluss unter anderem dann entgegen, wenn die beabsichtigte Berufungsentscheidung von einem tragenden Rechtssatz eines höher- oder gleichrangigen Gerichts abweicht und die beabsichtigte Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, GRUR 2012, S. 601 zu den entsprechenden Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 ZPO).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes, das für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 80, 103 ; 85, 337 ; 97, 169 ; stRspr), beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind.
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes, das für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 80, 103 ; 85, 337 ; 97, 169 ; stRspr), beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind.
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes, das für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 80, 103 ; 85, 337 ; 97, 169 ; stRspr), beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind.
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BGH, 28.04.1999 - VIII ZR 354/97

    Ausgleichsanspruch eines im Rotationssystem eingesetzten Handelsvertreters

  • BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 16/08

    - Werkzeugmaschinen 2 -, Anspruch des HV auf Bezirksprovision, außerbezirkliche

  • OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 16 U 250/97

    - Implantate und medizinische Geräte -, AA des HV, vereinbarter wichtiger Grund,

  • OLG Frankfurt, 25.04.2016 - 23 U 98/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Schutzwirkung des § 14 I BGB-InfoV nur bei

    § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO steht nämlich einer Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss nur entgegen, wenn die beabsichtigte Berufungsentscheidung von einem tragenden Rechtssatz eines höher- oder gleichrangigen Gerichts abweicht und die beabsichtigte Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (BVerfG, Beschluss vom 26.6.2012, 1 BvR 285/11).
  • OLG Frankfurt, 29.02.2016 - 23 U 98/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Schutzwirkung des § 14 I BGB-InfoV nur bei

    § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO steht nämlich einer Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss nur entgegen, wenn die beabsichtigte Berufungsentscheidung von einem tragenden Rechtssatz eines höher- oder gleichrangigen Gerichts abweicht und die beabsichtigte Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (BVerfG, Beschluss vom 26.6.2012, 1 BvR 285/11).
  • OLG München, 24.10.2012 - 7 U 4103/10

    Handelsvertreterausgleich: Abgrenzung zwischen Alt- und Neukunden beim Vertrieb

    Durch Entscheidung vom 26.06.2012 (Az: 1 BvR 285/11) hat das Bundesverfassungsgericht den Beschluss des Senats aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, da es eine Divergenz der Entscheidung des Senats mit Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Stuttgart bejahte und deshalb die Voraussetzungen für eine Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO verneinte.
  • OLG Frankfurt, 13.01.2016 - 23 U 42/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines

    § 522 Abs. 2 S.1 Nr. 3 ZPO steht einer Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss nur entgegen, wenn die beabsichtigte Berufungsentscheidung von einem tragenden Rechtssatz eines höher- oder gleichrangigen Gerichts abweicht und die beabsichtigte Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (BVerfG, Beschl.v. 26.06.2012 - 1 BvR 285/11 -).
  • OLG München, 11.02.2014 - 31 Wx 468/13

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Fiktion des fristwahrenden Eingangs eines per

    Allerdings darf dabei den Verfahrensbeteiligten der Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten gerichtlichen Überprüfung nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 69, 381 , st. Rspr.; zuletzt Beschluss vom 26.06.2012, 1 BvR 285/11, BeckRS 2012 55218).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12

    Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens; Beschlussfassung des

    Die Beschwerdekammer schließt sich den Ausführungen des Arbeitsgerichts aus Abschnitt II. B. 1. b) der Beschlussgründe an und macht sich diese Erwägungen zu eigen, allerdings mit der Klarstellung, dass die verfassungsrechtliche Grundlage für den dem Betriebsrat zuzubilligenden Justizgewährungsanspruch nicht aus der vom Arbeitsgericht zitierten Normenkette folgt, sondern in der hier betroffenen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit aus dem in Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsstaatsprinzip abzuleiten ist (vgl. zur Herleitung dieser verfassungsrechtlichen Garantie in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip: BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats 26.06.2012 - 1 BvR 285/11 - Juris Rn. 8 mwN; 3. Kammer des Ersten Senats 28.06.2012 - 1 BvR 2952/08 - Juris Rn. 22 mwN).
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