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   BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07   

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https://dejure.org/2007,10076
BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07 (https://dejure.org/2007,10076)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07 (https://dejure.org/2007,10076)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 2007 - 2 BvR 1681/07 (https://dejure.org/2007,10076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; § 94 StPO; § 102 StPO; § 98 Abs. 1 StPO; § 105 Abs. 1 StPO; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG
    Rechtsstaatsprinzip (faires Verfahren); Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung; richterliche Entscheidung); Hinzuziehung von Hilfspersonen zur Auswertung von ärztlichen Abrechnungsunterlagen (Unparteilichkeit; keine eigenen rechtlichen Wertungen; Höhe der Vergütung; ...

  • Wolters Kluwer

    Einsetzen von Sachverständigen bei der Auswertung ärztlicher Abrechnungsunterlagen im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens; Rechtswegerschöpfung bei einer Rüge gegen die Teilnahme bestimmter Beteiligter an einer Durchsuchung; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; StPO §§ 72 ff.; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 161 Abs. 1; ; StPO § 161a Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 98 Abs. 2 S. 2 § 102; GG Art. 2 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Hinzuziehung von Sachverständigen bei der Auswertung von ärztlichen Abrechnungsunterlagen in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07
    Zwar greift eine Durchsuchung in die durch Art. 13 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützte Lebenssphäre, in der dem Einzelnen zur freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet wird, schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07
    Staatsanwaltschaft und Gerichte haben die Aufgabe der Justizgewährung; sie sind hierbei an das Legalitätsprinzip (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 46, 214 ) gebunden.
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07
    Dieser fordert unter anderem, dass in den Bereichen, in denen für die Grundrechtsentfaltung wesentliche Belange des Einzelnen berührt sind, eine gesetzliche Grundlage für hoheitliches Handeln vorliegen muss (vgl. BVerfGE 47, 46 ; 83, 130 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07
    Dieser fordert unter anderem, dass in den Bereichen, in denen für die Grundrechtsentfaltung wesentliche Belange des Einzelnen berührt sind, eine gesetzliche Grundlage für hoheitliches Handeln vorliegen muss (vgl. BVerfGE 47, 46 ; 83, 130 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07
    Zwar greift eine Durchsuchung in die durch Art. 13 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützte Lebenssphäre, in der dem Einzelnen zur freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet wird, schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07
    Zwar greift eine Durchsuchung in die durch Art. 13 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützte Lebenssphäre, in der dem Einzelnen zur freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet wird, schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07
    Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) dem Beschuldigten das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren (vgl. BVerfGE 64, 135 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07
    Dieser fordert unter anderem, dass in den Bereichen, in denen für die Grundrechtsentfaltung wesentliche Belange des Einzelnen berührt sind, eine gesetzliche Grundlage für hoheitliches Handeln vorliegen muss (vgl. BVerfGE 47, 46 ; 83, 130 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07
    Zwar greift eine Durchsuchung in die durch Art. 13 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützte Lebenssphäre, in der dem Einzelnen zur freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet wird, schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07
    Die richterliche Durchsuchungsanordnung ist keine bloße Formsache (vgl. BVerfGE 57, 346 ).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

  • BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02

    Fristbeginn für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (Gegenvorstellung gegen

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13

    Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im

    Dieser Grundsatz gilt in jedem Stadium eines Ermittlungsverfahrens oder gerichtlichen Verfahrens (zum Recht auf ein faires Verfahren im Ermittlungsverfahren vgl. auch BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 18. Februar 2003 - 2 BvR 369/01 u.a. -, NStZ-RR 2003, 176 [177]; BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 31. August 2007 - 2 BvR 1681/07 -, juris).
  • BGH, 18.12.2008 - StB 26/08

    Begründungsanforderungen bei Anordnung einer Durchsuchung (Darlegung der

    Der Beschluss lässt in seiner Gesamtheit in ausreichendem Maße erkennen, dass der Ermittlungsrichter die Voraussetzungen für seinen Erlass eigenständig geprüft hat (vgl. BVerfG, Beschl. vom 31. August 2007 - 2 BvR 1681/07).
  • BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14

    Durchsuchung von Wohnung und Geschäftsräumen (Wohnungsgrundrecht; Bezeichnung des

    Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Auffassung in der Literatur muss der Betroffene, der sich gegen die Art und Weise der Durchsuchung wehren will, dies durch die Stellung eines Antrags entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO beim Amtsgericht tun (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2007 - 2 BvR 1681/07 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. April 2004 - 2 BvR 2224/03 -, juris, Rn. 5).
  • FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf

    Eine derartige Teilnahme von Steuerfahndungsbeamten an Durchsuchungen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ohne steuerstrafrechtlichen Bezug ist zwar grundsätzlich zulässig (vgl. dazu z.B. Landgericht - LG - Stuttgart, Beschluss vom 10. Juni 1997 10 Qs 36/97, NStZ-RR 1998, 54; BVerfG-Beschluss vom 31. August 2007 2 BvR 1681/07, BeckRS 2007, 26565; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt StPO 59. Auflage 2016, § 105 Rdnr. 8b m.w.N.).
  • BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 2611/18

    Durchsuchungsbeschluss und rechtliches Gehör (Nachholung des Gehörs im

    Soweit sich der Beschwerdeführer darüber hinaus durch die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchungsanordnung in seinen Grundrechten verletzt sieht, genügt die Verfassungsbeschwerde nicht dem Gebot der Rechtswegerschöpfung (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), da der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde schon keinen fachgerichtlichen Antrag auf richterliche Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO gestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2007 - 2 BvR 1681/07 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2018 - 2 BvR 2990/14 -, juris, Rn. 20).
  • VerfGH Berlin, 20.05.2020 - VerfGH 154/19

    Erfolgloser Organstreitantrag eines Abgeordneten - Keine Einsicht in

    Aufgrund der ihnen gemeinsam mit den Gerichten obliegenden Aufgabe der Justizgewährung (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 31. August 2007 - 2 BvR 1681/07 -, juris Rn. 5) sind sie der Sache nach aber Organe der Rechtspflege.
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2023 - 18 Qs 8/23

    Mindestanforderungen, die an den Inhalt eines Beschlusses zur Durchsuchung einer

    Sie kann, wenn der Erstrichter die Voraussetzungen für den Erlass der Durchsuchungsanordnung eigenständig geprüft hat und der Beschluss dies in seiner Gesamtheit in ausreichendem Maße erkennen lässt, in der Beschwerdeinstanz nachgeholt werden (BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - StB 26/08; BVerfG, Beschluss vom 31.8. 2007 - 2 BvR 1681/07).
  • LG Rostock, 19.01.2021 - 11 Qs 191/20

    Eigenverantwortliche Prüfung, Ermittlungsrichter

    Die unzureichende Begründung des Durchsuchungsbeschlusses führt vorliegend zur Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung, da der Beschluss nicht erkennen lässt, dass der Ermittlungsrichter die Voraussetzungen für ihren Erlass eigenständig geprüft hätte (BGH aaO. unter Hinweis auf BVerfG, B. v. 31.8.2007 - 2 BvR 1681/07).
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