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   BVerwG, 12.04.2018 - 3 A 16.15   

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BVerwG, 12.04.2018 - 3 A 16.15 (https://dejure.org/2018,8249)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2018 - 3 A 16.15 (https://dejure.org/2018,8249)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2018 - 3 A 16.15 (https://dejure.org/2018,8249)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 42 Abs. 2, § 50 Abs. 1 Nr. 6; AEG § 18e Abs. 1, Anlage 1; WHG § 12 Abs. 2, § 50 Abs. 1, § 51 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 Satz 2, § 57
    Ausbau der Rheintalbahn; Ausnahme; Befreiung; Betroffene; Drittschutz; Eisenbahn; Gefahrgutunfälle; Planfeststellung; Rücksichtnahmegebot; Schienenverkehrslärm; Schutzwirkung; Trinkwasserschutz; Unionsrecht; Unzulässigkeit der Klage; Versickerungserlaubnis; ...

  • Wolters Kluwer

    Drittschutz nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebots zugunsten qualifiziert und individualisiert Betroffener durch Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung; Klagebefugnis eines Anwohners gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss i.R.d. ...

  • doev.de PDF

    Mangels Klagebefugnis unzulässige Klage einer Anwohnerin gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • rewis.io

    Mangels Klagebefugnis unzulässige Klage einer Anwohnerin gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbau der Rheintalbahn; Eisenbahn; Planfeststellung; Unzulässigkeit der Klage; Schienenverkehrslärm; geringfügige Betroffenheit; Drittschutz; wasserrechtliche Bestimmungen; Wasserschutzgebiet; Trinkwasserschutz; Versickerungserlaubnis; Befreiung; Ausnahme; ...

  • rechtsportal.de

    Drittschutz nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebots zugunsten qualifiziert und individualisiert Betroffener durch Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung; Klagebefugnis eines Anwohners gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss i.R.d. ...

  • datenbank.nwb.de

    Mangels Klagebefugnis unzulässige Klage einer Anwohnerin gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rheintalbahn: Klagen gegen den Ausbau zwischen Müllheim und Auggen abgewiesen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rheintalbahn: Klagen gegen den Ausbau zwischen Müllheim und Auggen abgewiesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der eisenbahnrechtliche Planfeststellungsbeschluss - und die Klagebefugnis einer Anwohnerin

Papierfundstellen

  • BVerwGE 161, 356
  • NVwZ 2018, 1233
  • VBlBW 2018, 402
  • DVBl 2018, 1370
  • DÖV 2018, 674
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2018 - 3 A 16.15
    Dieses verlangt, dass Dritte in einer qualifizierten und individualisierten Weise betroffen sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1987 - 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40 , vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 452 und vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 34).

    Anhaltspunkte hierfür hat die Klägerin nicht aufgezeigt (vgl. zum Darlegungserfordernis BVerwG, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 34).

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2018 - 3 A 16.15
    Dieses verlangt, dass Dritte in einer qualifizierten und individualisierten Weise betroffen sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1987 - 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40 , vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 452 und vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 34).

    (1) Eine individualisierte Betroffenheit Dritter durch eine wasserrechtliche Befreiung von Festsetzungen eines Wasserschutzgebietes erfordert - anders als bei Trägern der öffentlichen Wasserversorgung, von denen hier keiner Einwände gegen das Planvorhaben erhoben hat -, dass die Situation des Dritten im Verhältnis zur Allgemeinheit durch eine irgendwie geartete Besonderheit gekennzeichnet ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1987 - 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40 ).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2018 - 3 A 16.15
    Dieses verlangt, dass Dritte in einer qualifizierten und individualisierten Weise betroffen sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1987 - 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40 , vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 452 und vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 34).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2018 - 3 A 16.15
    Diese Regelung begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (ebenso BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 29 f. zur Fernstraßenplanung).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2018 - 3 A 16.15
    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und unterfällt dem Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, als dringlich eingestufte Vorhaben des Eisenbahnausbaus im Interesse der Verfahrensbeschleunigung der ausschließlichen Entscheidungsbefugnis des Bundesverwaltungsgerichts zu unterstellen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 [ECLI:DE:BVerfG:2007:rk20071002.2bvr245704] - BVerfGK 12, 265 Rn. 8 zu § 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO).
  • BVerwG, 02.10.2013 - 9 A 23.12

    Ausführungsplanung; Planänderung; Planergänzung; unterlassene UVP-Prüfung;

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2018 - 3 A 16.15
    c) Mangels Betroffenheit in einer materiell-rechtlichen Position kann die Klägerin auch nicht geltend machen, durch einen Verfahrensverstoß oder durch die Abwägung der Varianten in eigenen Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 9 A 23.12 - Buchholz 451.91 EuropUmwR Nr. 55 Rn. 16).
  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

    Darüber hinaus können Dritte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch gegen die wasserrechtliche Erlaubnis als solche gerichtlich vorgehen, soweit sie von dieser in einer qualifizierten und individualisierten Weise betroffen sind (s. zuletzt Urteil vom 12. April 2018 - 3 A 16.15 - juris Rn. 19 ff. m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2021 - 1 A 10858/20

    Klage gegen Windenergieanlagen bei Metzenhausen erfolglos: Anwohner kann sich

    Zudem liegen die in einem solchen "worst case" zum Schutz der Trinkwasserversorgung zu treffenden Maßnahmen klar auf der Hand und bedürfen nicht zwingend eines eigens explizit hierauf abstellenden Notfallplans: Bei einer drohenden Verunreinigung des Trinkwasserbrunnens infolge einer Havarie wäre die betroffene Trinkwassergewinnungsanlage vorübergehend abzuschalten und ersatzweise benötigtes geeignetes Wasser auf anderem Wege zu besorgen (vgl. a. BVerwG, Urteil vom 12. April 2018 - 3 A 16/15 -, juris, Rn. 22).

    Im Falle einer tatsächlich eintretenden Störung muss der Versorger die betroffene Trinkwassergewinnungsanlage notfalls vorübergehend abschalten und sich geeignetes Wasser auf anderem Wege besorgen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 12. April 2018 - 3 A 16/15 -, juris, Rn. 16 ff. m. w. N.).

  • VG Karlsruhe, 21.07.2020 - 6 K 3258/18

    Keine Beeinträchtigung der öffentlichen Wasserversorgung durch Brunnenbau eines

    Denn sie lässt - auch unter Berücksichtigung der Legaldefinition der schädlichen Gewässerveränderungen in § 3 Nr. 10 WHG - individuell geschützte private Interessen Dritter und die Art der Verletzung dieser Interessen nicht hinreichend deutlich erkennen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.06.2019 - 3 S 2801/18 - NVwZ-RR 2020, 194 - juris, Rn. 56; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 27.08.2019 - 13 ME 280/19 - NordÖR 2019, 550 - juris, Rn. 5 m. w. N.; vgl. ferner BVerwG, Urt. v. 12.04.2018 - 3 A 16.15 - NVwZ 2018, 1233 - juris, Rn. 18 ff., wo die Interessen der Träger der öffentlichen Wasserversorgung im Fall der Befreiung von einer Wasserschutzgebietsverordnung [beiläufig] im Rücksichtnahmegebot verortet werden).

    Aus denselben Gründen entfaltet auch der Befreiungstatbestand des § 10 Abs. 1 und 2 WSGVO keine Schutzwirkung zugunsten des Klägers (so auch BVerwG, Urt. v. 12.04.2018 - 3 A 16.15 - NVwZ 2018, 1233 - juris, Rn. 16 ff. zu dem § 10 Abs. 1 WSGVO entsprechenden § 52 Abs. 1 Satz 2 WHG), obwohl das Wasserschutzgebiet für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen des Klägers festgesetzt wurde.

    Dieses verlangt, dass Dritte in einer qualifizierten und individualisierten Weise betroffen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.2018 - 3 A 16.15 - NVwZ 2018, 1233 - juris, Rn. 19; ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 09.03.2016 - 20 A 2978/11 - NWVBl. 2016, 393 - juris, Rn. 44).

    Auch im Übrigen gilt mit Blick auf die Ausübung des im Rahmen einer Befreiung nach § 10 Abs. 1 und 2 WSGVO eröffneten behördlichen Ermessens sowie hinsichtlich des hierbei zu beachtenden drittschützenden Gebots der Rücksichtnahme nichts anderes als im Rahmen des § 12 Abs. 2 WHG (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.2018 - 3 A 16.15 - NVwZ 2018, 1233 - juris, Rn. 16 ff.).

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