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   BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14   

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BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14 (https://dejure.org/2015,2117)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2015 - 1 C 9.14 (https://dejure.org/2015,2117)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 1 C 9.14 (https://dejure.org/2015,2117)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EWG/Türkei - ZP - Art. 41 Abs. 1; AufenthG § 4 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1; AuslG 1965 § 2 Abs. 1 und 3; DVAuslG 1965 § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 5 Abs. 1
    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Beratungstätigkeit; Besuchs- und Touristenaufenthalt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einreise; Erwerbstätigkeit; kurzfristiger Aufenthalt; selbständiger Unternehmer; Stillhalteklausel; Schengen-Visum; Verschlechterungsverbot; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EWG/Türkei - ZP - Art. 41 Abs. 1
    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Beratungstätigkeit; Besuchs- und Touristenaufenthalt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einreise; Erwerbstätigkeit; Schengen-Visum; Stillhalteklausel; Verschlechterungsverbot; Visumpflicht; kurzfristiger Aufenthalt; selbständiger ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 41 Abs 1 AssoziierungsAbkEWG/TURZProt, § 4 Abs 1 S 1 AufenthG, § 6 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 2 Abs 1 AuslG 1965, § 2 Abs 3 AuslG 1965
    Geltende Visumpflicht keine neue Beschränkung im Sinne des Art. 41 Abs. 1 AssoziierungsAbkEWG/TURZProt; Visumpflicht selbständiger, im Bundesgebiet dienstleistender türkischer Unternehmer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 41 Abs 1 AssoziierungsAbkEWG/TURZProt, § 4 Abs 1 S 1 AufenthG, § 6 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 2 Abs 1 AuslG 1965, § 2 Abs 3 AuslG 1965
    Geltende Visumpflicht keine neue Beschränkung im Sinne des Art. 41 Abs. 1 AssoziierungsAbkEWG/TURZProt; Visumpflicht selbständiger, im Bundesgebiet dienstleistender türkischer Unternehmer

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung von türkischen Staatsangehörigen zur Einreise in das Bundesgebiet ohne vorherige Einholung eines Visums i.R.d. Tätigkeit als selbständiger Unternehmer

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ZP Art. 41 Abs. 1, AufenthG § 4 Abs. 1 S. 1, AufenthG § ... 6 Abs. 1 Nr. 1, Ausl 1965 § 2 Abs. 1, Ausl 1965 § 2 Abs. 2, DVAusl 1965 § 1 Abs. 2 Nr. 1, DVAusl 1965 § 1 Abs. 2 Nr. 2, DVAusl 1965 § 1 Abs. 5 Abs. 1
    Türkische Staatsangehörige, Visumspflicht, Visumsfreiheit, Dienstleistung, Dienstleistungsfreiheit, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, selbständige Erwerbstätigkeit, Unternehmer, Stillhalteklausel, Stand-Still-Klausel, Verschlechterungsverbot, ...

  • rewis.io

    Geltende Visumpflicht keine neue Beschränkung im Sinne des Art. 41 Abs. 1 AssoziierungsAbkEWG/TURZProt; Visumpflicht selbständiger, im Bundesgebiet dienstleistender türkischer Unternehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung von türkischen Staatsangehörigen zur Einreise in das Bundesgebiet ohne vorherige Einholung eines Visums i.R.d. Tätigkeit als selbständiger Unternehmer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Visumfreiheit für Dienstleister aus der Türkei

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Visumfreiheit für Dienstleister aus der Türkei

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstleister aus der Türkei - und das erforderliche Visum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einreise türkischer Dienstleister - und das Assoziationsabkommen EWG-Türkei

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Visumfreiheit für Dienstleister aus der Türkei

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Visumpflicht für türkische Staatsangehörige als selbständige Dienstleister ist rechtmäßig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Visumpflicht für türkische Staatsangehörige als selbständige Dienstleister ist rechtmäßig

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Keine Visumfreiheit für Dienstleister aus der Türkei

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Keine Visumfreiheit für selbständige Dienstleister aus der Türkei

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Keine Visumfreiheit für selbständige Dienstleister aus der Türkei

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Visumsfreiheit für die Dienstleister aus der Türkei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 827
  • DÖV 2015, 583
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 10.07.2014 - C-138/13

    Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14
    Diese Bestimmung verbietet jedoch allgemein die Einführung neuer Maßnahmen, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung der Niederlassungsfreiheit oder des freien Dienstleistungsverkehrs durch einen türkischen Staatsangehörigen in einem Mitgliedstaat strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen wird, die für ihn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls, hier also am 1. Januar 1973, in dem betreffenden Mitgliedstaat galten (EuGH, Urteile vom 19. Februar 2009 - C-228/06 [ECLI:EU:C:2009:101], Soysal - LS 2 und Rn. 47 und vom 10. Juli 2014 - C-138/13 [ECLI:EU:C:2014:2066], Dogan - Rn. 26).

    Zudem kann die Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 ZP nur im Zusammenhang mit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit die Voraussetzungen für die Einreise türkischer Staatsangehöriger in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und ihren dortigen Aufenthalt betreffen (EuGH, Urteile vom 24. September 2013 - C-221/11 [ECLI:EU:C:2013:583], Demirkan - Rn. 55 und vom 10. Juli 2014 - C-138/13 [ECLI:EU:C:2014:2066], Dogan - Rn. 28).

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist die in Art. 41 Abs. 1 ZP enthaltene Stillhalteklausel zwar nicht aus sich heraus geeignet, türkischen Staatsangehörigen allein auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts ein Niederlassungsrecht und ein damit einhergehendes Aufenthaltsrecht zu verleihen, und kann ihnen auch weder ein Recht auf freien Dienstleistungsverkehr noch ein Recht zur Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verschaffen (EuGH, Urteile vom 11. Mai 2000 - C-37/98 [ECLI:EU:C:2000:224], Savas - Rn. 64 und 71 dritter Gedankenstrich und vom 21. Oktober 2003 - C-317/01, C-369/01 [ECLI:EU:C:2003: 572], Abatay u.a. - Rn. 62).

    Bei der Prüfung eines Verstoßes gegen das Verschlechterungsverbot des Art. 41 Abs. 1 ZP ist darauf abzustellen, ob die von den zuständigen Behörden angewandte innerstaatliche Regelung die rechtliche Situation des türkischen Staatsangehörigen im Verhältnis zu den Vorschriften, die beim Inkrafttreten des Zusatzprotokolls galten oder zu späteren Vergünstigungen, erschwert, für ihn also ungünstiger ist (EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - C-317/01, C-369/01 [ECLI:EU:C:2003:572] Abatay u.a. - Rn. 116).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14
    Hierbei sind die Rechtsprechung zu den damaligen Vorschriften und eine mit dieser in Einklang stehende Verwaltungspraxis zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 19).
  • EuGH, 19.02.2009 - C-228/06

    Soysal und Savatli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14
    Diese Bestimmung verbietet jedoch allgemein die Einführung neuer Maßnahmen, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung der Niederlassungsfreiheit oder des freien Dienstleistungsverkehrs durch einen türkischen Staatsangehörigen in einem Mitgliedstaat strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen wird, die für ihn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls, hier also am 1. Januar 1973, in dem betreffenden Mitgliedstaat galten (EuGH, Urteile vom 19. Februar 2009 - C-228/06 [ECLI:EU:C:2009:101], Soysal - LS 2 und Rn. 47 und vom 10. Juli 2014 - C-138/13 [ECLI:EU:C:2014:2066], Dogan - Rn. 26).
  • EuGH, 24.09.2013 - C-221/11

    Türkische Staatsangehörige sind nicht berechtigt, ohne Visum in das Gebiet eines

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14
    Zudem kann die Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 ZP nur im Zusammenhang mit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit die Voraussetzungen für die Einreise türkischer Staatsangehöriger in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und ihren dortigen Aufenthalt betreffen (EuGH, Urteile vom 24. September 2013 - C-221/11 [ECLI:EU:C:2013:583], Demirkan - Rn. 55 und vom 10. Juli 2014 - C-138/13 [ECLI:EU:C:2014:2066], Dogan - Rn. 28).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11

    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss;

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14
    Diese nur inneradministrativ wirkende Verwaltungsvorschrift kann Rechtssätzen des verbindlichen Gesetzes- und Verordnungsrechts keinen Inhalt zuschreiben, der sich mit der objektiven Rechtslage als unvereinbar erweist (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn. 30).
  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14
    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nicht von dem mit Art. 41 Abs. 1 ZP verfolgten Ziel entfernen, günstigere Bedingungen für die schrittweise Verwirklichung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zu schaffen, indem sie Bestimmungen ändern, die sie in ihrem Gebiet nach Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zugunsten türkischer Staatsangehöriger erlassen haben (EuGH, Urteile vom 9. Dezember 2010 - C-300/09 und C-301/09 [ECLI:EU:C:2010:756], Toprak und Oguz - Rn. 49 ff.).
  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist die in Art. 41 Abs. 1 ZP enthaltene Stillhalteklausel zwar nicht aus sich heraus geeignet, türkischen Staatsangehörigen allein auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts ein Niederlassungsrecht und ein damit einhergehendes Aufenthaltsrecht zu verleihen, und kann ihnen auch weder ein Recht auf freien Dienstleistungsverkehr noch ein Recht zur Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verschaffen (EuGH, Urteile vom 11. Mai 2000 - C-37/98 [ECLI:EU:C:2000:224], Savas - Rn. 64 und 71 dritter Gedankenstrich und vom 21. Oktober 2003 - C-317/01, C-369/01 [ECLI:EU:C:2003: 572], Abatay u.a. - Rn. 62).
  • EuGH, 20.09.2007 - C-16/05

    Tum und Dari - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14
    Da von Art. 41 Abs. 1 ZP auch Regelungen über die erstmalige Aufnahme türkischer Staatsangehöriger in einem Mitgliedstaat (EuGH, Urteil vom 20. September 2007 - C-16/05 [ECLI:EU:C:2007:530], Tum und Dari - Rn. 57, 59, 63) umfasst sind, fallen auch Regelungen bezüglich einer Visumpflicht in den Anwendungsbereich dieser Stillhalteklausel.
  • BVerwG, 20.06.2011 - 1 B 1.11

    Reiseausweis für Ausländer; Unzumutbarkeit der Erfüllung der Wehrpflicht in der

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14
    Dabei verkennt das Berufungsgericht, dass eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift wie Nr. 15 AuslGVwv zu § 2 AuslG 1965 mangels Rechtsnormqualität die Gerichte bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Erwerbstätigkeit" in § 1 Abs. 2 Nr. 1 und § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG 1965 nicht bindet (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 1 B 1.11 - Buchholz 402.242 § 3 AufenthG Nr. 1 Rn. 6).
  • BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83

    Aufenthaltserlaubnis - Einreiseantrag - Notwendiger Sichtvermerk - Betätigung als

  • EuGH, 09.12.2010 - C-301/09

    Oguz

  • OVG Hamburg, 17.12.2015 - 4 Bf 137/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Zusammenlebens mit deutscher

    Die Anwendbarkeit der Regelung setzt voraus, dass der Kläger bei der Einreise von seiner Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen wollte (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 19.2.2015, 1 C 9.14, InfAuslR 2015, 225, juris 15 ff.).

    Im Übrigen waren selbständig Erwerbstätige weder bei Inkrafttreten des Art. 41 Abs. 1 ZP noch zu einem späteren Zeitpunkt von der Visumpflicht befreit (vgl. ausführl. BVerwG, Urt. v. 19.2.2015, 1 C 9.14, InfAuslR 2015, 225, juris Rn. 18).

  • VG Aachen, 23.06.2021 - 8 L 208/21

    Aufenthaltserlaubnis; türkischer Staatsangehöriger; unselbständige Beschäftigung;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 9.14 -, juris, Rn. 16, m.w.N. zur Rechtsprechung des EuGH.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 9.14 -, juris, Rn. 17.

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 28/20

    Verlängerung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückweisung des

    Sie stellt lediglich eine verwaltungsinterne Richtlinie zur Anwendung des § 13 Abs. 2 AufenthG dar (vgl. BVerwG, NVwZ 2015, 827 Rn. 24).
  • VG Düsseldorf, 10.09.2020 - 24 L 792/20

    Türkische Staatsangehörige Selbstständige Erwerbstätigkeit Lebensunterhalt

    vgl. EuGH Urteile vom 15. November 2011 - Rs. C-256/11, Dereci -, NVwZ 2012, 97 [101 f.], juris, Rn. 87 ff. m.w.N. und vom 20. September 2007 - C-16/05 -, juris, Rn. 46 und Rn. 52 ff.; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 9.14 -, juris, Rn. 16.
  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 141/19

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Zurückweisungshaft gegen eine nigerianische

    Sie stellt lediglich eine verwaltungsinterne Richtlinie zur Anwendung des § 13 Abs. 2 AufenthG dar (vgl. BVerwG, NVwZ 2015, 827 Rn. 24).
  • VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102

    Aufenthaltserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit; Visumpflicht für türkische

    Da von dieser Bestimmung demnach nur Arbeitnehmer erfasst wurden, nicht aber auch selbständige Unternehmer (die im Übrigen ohnehin ihren Sitz in der Türkei haben müssten), wird der Kläger vom persönlichen Anwendungsbereich dieser Regelung unter keinem Gesichtspunkt erfasst (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2015 - 1 C 9.14 - juris Rn. 25; anders in der Vorinstanz noch OVG Berlin-Bbg, U.v. 26.3.2014 - OVG 11 B 10.14 - juris Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2015 - 12 A 1051/13

    Verpflichtung zum Bestehen der Abschlussprüfung innerhalb von zwölf Monaten nach

    vgl. dazu, dass eine nur inneradministrativ wirkende Verwaltungsvorschrift den Rechtssätzen des verbindlichen Gesetzes- und Verordnungsrechts keinen Inhalt zuschreiben kann, der sich mit der objektiven Rechtslage als unvereinbar erweist: BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2015 - 1 C 9.14 -, juris, und vom 12. Juli 2012 - 5 C 14.11 -, BVerwGE 143, 314, juris, m. w. N.
  • VG München, 24.02.2020 - M 4 E 19.6044

    Erfolgloses Eilverfahren mit dem Ziel der Aussetzung der Abschiebung und die

    Diese Rechtsauffassung werde in ständiger Rechtsprechung von nationalen Gerichten berücksichtigt (BVerwG, U.v. 17.2.2015, 1 C 9.14 Rn. 3.1 a.E.; VGH Baden-Württemberg, B.v. 16.5.2015, 11 S 1711/15; VG Aachen; B.v. 20.12.2011, 8 L 127/11).
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