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   BayObLG, 14.12.1990 - BReg. 2 Z 155/90   

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BayObLG, 14.12.1990 - BReg. 2 Z 155/90 (https://dejure.org/1990,7953)
BayObLG, Entscheidung vom 14.12.1990 - BReg. 2 Z 155/90 (https://dejure.org/1990,7953)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Dezember 1990 - BReg. 2 Z 155/90 (https://dejure.org/1990,7953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 193
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1990 - BReg. 2 Z 155/90
    Die Beschränkung des § 71 Abs. 2 GBO gilt nur für Eintragungen, die am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teilnehmen und die Grundlage eines gutgläubigen Erwerbs sein können; bei einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ist dies, da sie nicht übertragbar ist ( § 1092 Abs. 1 Satz 1 BGB ), grundsätzlich nicht der Fall ( BGHZ 25, 16 /22; …
  • BGH, 31.10.1980 - V ZR 95/79

    übergangene Nacherben - Vormerkung, § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB, gutgläubiger Erwerb,

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1990 - BReg. 2 Z 155/90
    Die Beteiligten zu 1 haben das Wohnungseigentum mit der Eintragung der Auflassung am 6.3.1985 erworben; da am 8.1.1985 eine Auflassungsvormerkung zu-ihren Gunsten eingetragen wurde, ist ihre Unkenntnis oder Kenntnis zu jener Zeit entscheidend (BGH NJW 1981, 446 m.w.N. [= MittBayNot 1981, 19 = DNotZ 1981, 179]).
  • BGH, 16.05.1980 - V ZR 27/79

    Zum gutgläubigen lastenfreien Erwerb

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1990 - BReg. 2 Z 155/90
    Ob auf den Zeitpunkt der Eintragung (8.1.1985) abzustellen ist (so das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung, z. B. RGZ 140, 35 /38; der Bundesgerichtshof hat die Frage in NJW 1980, 2413 /2414 [= MittBayNot 1980, 154 = DNotZ 1980, 743 ] offen gelassen) oder auf den Zeitpunkt, zu dem das Grundbuch unrichtig wurde (21.12.1984; so die fast einhellige Meinung in der'Literatur, z.B. Pa/andt/Bassenge BGB 49. Aufl. Anm. 7 d bb, Erman/Hagen BGB B. Aufl. Rdnr.18, BGB-RGRK/Augustin 12. Aufl. Rdnr.119, Soergel/ Stürner Rdnr.41, MünchKomm /Wacke BGB 2. Aufl. Rdnr.59, Staudinger/Gursky BGB 12. Aufl. Rdnr. 168, jeweils zu § 892), kann auf sich beruhen, da die Beteiligten zu 1 in beiden Zeitpunkten Kenntnis vom Fortbestand des verlängerten Wohnungsbesetzungsrechts hatten.
  • BayObLG, 05.12.1985 - BReg. 2 Z 115/85

    Feststellung des gutgläubigen lastenfreier Erwerbs

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1990 - BReg. 2 Z 155/90
    (4) Kommt es für die Eintragung eines Amtswiderspruchs darauf an, ob ein gutgläubig lastenfreier Erwerb glaubhaft ist, so ist vom lastenfreien Erwerb auszugehen, es sei denn, Bösgläubigkeit im Sinne des § 892 Abs. 1 BGB steht mit Sicherheit fest ( BayObLGZ 1985, 401 [= DNotZ 1986, 357 ]).
  • RG, 18.02.1933 - V 174/32

    1. Kann sich der Erwerber einer Briefgrundschuld auf den öffentlichen Glauben des

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1990 - BReg. 2 Z 155/90
    Ob auf den Zeitpunkt der Eintragung (8.1.1985) abzustellen ist (so das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung, z. B. RGZ 140, 35 /38; der Bundesgerichtshof hat die Frage in NJW 1980, 2413 /2414 [= MittBayNot 1980, 154 = DNotZ 1980, 743 ] offen gelassen) oder auf den Zeitpunkt, zu dem das Grundbuch unrichtig wurde (21.12.1984; so die fast einhellige Meinung in der'Literatur, z.B. Pa/andt/Bassenge BGB 49. Aufl. Anm. 7 d bb, Erman/Hagen BGB B. Aufl. Rdnr.18, BGB-RGRK/Augustin 12. Aufl. Rdnr.119, Soergel/ Stürner Rdnr.41, MünchKomm /Wacke BGB 2. Aufl. Rdnr.59, Staudinger/Gursky BGB 12. Aufl. Rdnr. 168, jeweils zu § 892), kann auf sich beruhen, da die Beteiligten zu 1 in beiden Zeitpunkten Kenntnis vom Fortbestand des verlängerten Wohnungsbesetzungsrechts hatten.
  • OLG München, 09.05.2008 - 34 Wx 139/07

    Grundbucherklärungen: Auslegung einer Eintragungsbewilligung im Zusammenhang mit

    Wenn sie, wie hier, jedoch einer juristischen Person zusteht, ist eine Übertragung und damit ein gutgläubiger Erwerb nicht ausnahmslos ausgeschlossen und daher wegen § 1092 Abs. 2, § 1059a Nr. 2 BGB ebenfalls lediglich die beschränkte Beschwerde nach § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO zulässig (BayObLG MittBayNot 1991, 79).
  • LG Gera, 19.03.2002 - 5 T 65/01

    Eintragung von Grundschulden vor Eintragung des Zuschlagsbeschlusses im Grundbuch

    Nähere Darlegungen hierzu sind im Verfahren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO nicht erforderlich, es sei denn, dass eine Bösgläubigkeit mit Sicherheit feststeht (BayObLG MittBayNot 1991, 79, 80).
  • OLG Stuttgart, 11.10.2010 - 8 W 437/10

    Beschwerde gegen originäre Bestellung eines Eigentümernießbrauchs an einem

    Die Ausnahme der Übertragbarkeit eines Nießbrauchs für eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (§ 1059a BGB), durch die ein gutgläubiger Erwerb nicht ausgeschlossen ist, so dass in diesen Fällen nur die beschränkte Beschwerde möglich ist (Demharter, a.a.O.; BayObLG BayVBl 1981, 630 und MittBayNot 1991, 79, je m.w.N. und zur beschränkten persönlichen Dienstbarkeit), ist vorliegend nicht gegeben.
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