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   BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19   

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https://dejure.org/2019,54636
BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19 (https://dejure.org/2019,54636)
BayObLG, Entscheidung vom 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19 (https://dejure.org/2019,54636)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Oktober 2019 - 202 StRR 1438/19 (https://dejure.org/2019,54636)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Anerkennung, ausländische EU-Fahrerlaubnis, Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 2; RL 2006/126/EG Art. 11 Abs. 1, 5; RL 91/439/EWG Art. 8; StGB § ... 1; StVG § 2 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1; FeV § 15, § 28 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 1 Nr. 2, Nr. 7, 8, § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; StPO § 333, § 341 Abs. 1, § 344, § 345, § 349 Abs. 2, § 353 Abs. 2, § 354 Abs. 2
    Anerkennung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei Umtausch unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip

  • IWW

    Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 11 Abs. 1 Richtlinie 2006/126/EG, Art. 11 Abs. 5 Richtlinie 2006/126/EG, Art. 8... Richtlinie 91/439/EWG, § 1 StGB, § 2 Abs. 1 StVG, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 15 FeV, § 28 Abs. 1 Satz 1 FeV, § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV, § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 1. Alt. FeV, § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 FeV, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FeV, § 333 StPO, § 341 Abs. 1 StPO, § 344 StPO, § 345 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 2 StPO
    GG, StVG, FeV, StPO

  • rewis.io

    Anerkennung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • bussgeldsiegen.de

    Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei Umtausch der EU-Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision; Sachrüge; Erörterungsmangel; Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; EU-/EWR-Fahrerlaubnis; Führerschein; Ersatzführerschein; Klasse B; Gültigkeit; Gültigkeitsdauer; Erteilung; Neuerteilung; Umtausch; Ersetzung; Verlust; Inland; Ausland; Ausstellerstaat; Drittstaat; ...

  • rechtsportal.de

    Revision; Sachrüge; Erörterungsmangel; Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; EU-/EWR-Fahrerlaubnis; Führerschein; Ersatzführerschein; Klasse B; Gültigkeit; Gültigkeitsdauer; Erteilung; Neuerteilung; Umtausch; Ersetzung; Verlust; Inland; Ausland; Ausstellerstaat; Drittstaat; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fortwirkender Wohnsitzmangel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anerkennung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei Umtausch unter Verstoß gegen ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umtausch einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis als eigenständige Neuerteilung einer anderen anderen ausländischen Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11

    Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19
    Daher geht das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, dass ein Umtausch als Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu werten ist (vgl. nur BVerwG NJW 2013, 487 zur insoweit parallelen Vorgängerregelung in Art. 8 der Richtlinie 91/439/EWG vom 21.07.1991 - 2. EU-Führerscheinrichtlinie; aber auch BayVGH, Beschluss vom 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193 bei juris; Dauer a.a.O. § 28 FeV Rn. 23).

    In § 30 FeV wird der Umtausch ausweislich des Wortlauts ebenfalls als Erteilung einer (deutschen) Fahrerlaubnis verstanden (vgl. BVerwG NJW 2013, 487).

  • OLG Jena, 08.07.2013 - 1 Ss 17/13

    EU-Fahrerlaubnis: Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis beim Umtausch einer

    Auszug aus BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19
    Ein Umtausch einer ausländischen (hier: tschechischen) EU-Fahrerlaubnis nach Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG stellt nicht lediglich eine bloße Dokumentation oder Fortschreibung einer früher erteilten Fahrerlaubnis dar, sondern - auch ohne erneute Eignungsprüfung - eine eigenständige Neuerteilung einer anderen ausländischen (hier: britischen) Fahrerlaubnis, auf die der Ausnahmetatbestand des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV uneingeschränkt Anwendung findet (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 11.12.2017 - 4 OLG 15 Ss 336/17 [unveröffentlicht] und OLG Jena, Beschluss vom 08.07.2013 - 1Ss 17/13 = NZV 2013, 509 = VRS 125 [2013], 40 = Blutalkohol 50 [2013], 302).

    Der Senat folgt insoweit vollumfänglich der - einen nahezu identischen Sachverhalt betreffenden - Rechtsauffassung des OLG München (OLG München, Beschluss vom 11.12.2017 - 4 OLG 15 Ss 336/17 [unveröffentlicht]; vgl. auch schon OLG Jena, Beschluss vom 08.07.2013 - 1 Ss 17/13 = NZV 2013, 509 = VRS125 [2013], 40 = Blutalkohol 50 [2013], 302).

  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

    Auszug aus BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19
    Sie bilden dann gleichsam den "Rahmen", innerhalb dessen die nationalen Gerichte alle Umstände eines vor ihnen anhängigen Verfahrens berücksichtigen dürfen (vgl. BayVGH, ZfSch 2012, 416; BayVGH, Beschluss vom 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696 bei juris; OLG Zweibrücken ZfSch 2017, 712; OLG Stuttgart DAR 2014, 335).
  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19
    Sie bilden dann gleichsam den "Rahmen", innerhalb dessen die nationalen Gerichte alle Umstände eines vor ihnen anhängigen Verfahrens berücksichtigen dürfen (vgl. BayVGH, ZfSch 2012, 416; BayVGH, Beschluss vom 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696 bei juris; OLG Zweibrücken ZfSch 2017, 712; OLG Stuttgart DAR 2014, 335).
  • OLG Zweibrücken, 28.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 43/17

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis; Nachweis

    Auszug aus BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19
    Sie bilden dann gleichsam den "Rahmen", innerhalb dessen die nationalen Gerichte alle Umstände eines vor ihnen anhängigen Verfahrens berücksichtigen dürfen (vgl. BayVGH, ZfSch 2012, 416; BayVGH, Beschluss vom 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696 bei juris; OLG Zweibrücken ZfSch 2017, 712; OLG Stuttgart DAR 2014, 335).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19
    Für das weitere Verfahren sieht sich der Senat insoweit zu einem Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Akyüz (EuGH, Urt. v. 01.03.2012 - C 467/10 bei juris) veranlasst.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19
    Nachdem Ausnahmevorschriften grundsätzlich eng auszulegen sind (was bereits für die nach europäischem Recht gegenüber dem Anerkennungsgrundsatz bestehenden Ausnahmetatbestände gilt, vgl. EuGH NJW 2004, 1725; Dauer a.a.O. § 28 FeV Rn. 22 m.w.N.), rechtfertigt dies nur den Schluss, dass der deutsche Verordnungsgeber den Fall des prüfungsfreien Umtauschs einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis durch einen weiteren EU-Mitgliedstaat gerade nicht von der Anerkennung ausnehmen wollte.
  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Auszug aus BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19
    dd) Die in der verwaltungsgerichtlichen Judikatur vertretene analoge Anwendung von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV auf Wohnsitzmängel in einer umgetauschten EU-/EWR-Fahrerlaubnis (BVerwG NJW 2018, 3661; BayVGH a.a.O.) kommt vorliegend nicht in Betracht.
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    Auszug aus BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19
    Es hat die Ausfüllung dieser Strafnorm durch die Regelungen der FeV jedoch wie bei einem Blankettstraftatbestand an den Vorgaben des strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzips gemessen (vgl. BVerfG NJW 1979, 1981, Rn. 57 und 59 bei juris).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

    Auszug aus BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19
    Das Tatgericht hat jedoch zusätzliche Feststellungen zur Wohnsitzsituation des Angeklagten zum Zeitpunkt der Erteilung der britischen Fahrerlaubnis zu treffen, die mit den bisher getroffenen Feststellungen nicht im Widerspruch stehen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2017 - 1 StR 604/16 = StV 2017, 672).
  • OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines unter Verstoß gegen das

  • OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von

  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193

    Eine im Wege des Umtauschs in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat erworbene

  • LG Passau, 08.04.2020 - 1 Ns 15 Js 10367/19

    Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Gebrauch einer umgetauschten Fahrerlaubnis eines

    Der Umtausch nach Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG stellt dabei eine eigenständige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (im Gegensatz zur bloßen Ersatzausstellung nach Art. 11 Abs. 5 der Richtlinie 2006/126/EG) dar (BayObLG. Beschluss vom 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19 und BayObLG, Beschluss vom 09.03.2020 - 207 StRR 48/20).
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