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   BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79   

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BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79 (https://dejure.org/1980,12802)
BayObLG, Entscheidung vom 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79 (https://dejure.org/1980,12802)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Januar 1980 - BReg. 1 Z 78/79 (https://dejure.org/1980,12802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 119 Abs. 1 und 2, § 121 Abs. 1, § 142 Abs. 1; §§ 1954, 1957 Abs. 1
    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1981, 54 (Ls.)
  • BayObLGZ 1980, 23
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 26.06.1979 - 5 U 219/78

    Ein Ausschließungsbeschluß stellt keine Satzungsänderung dar

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79
    OLG Frankfurt, Urteil vom 26.6.1979 - 5 U 219/78 - Aus dem Tatbestand: H., B. und der Beklagte errichteten durch notariellen Vertrag vom 13.1.1976 die klagende GmbH, deren Stammkapital 20000.- DM beträgt.
  • RG, 22.11.1935 - V 77/35

    1. Ist eine Grundschuld eine "Sache" im Sinne des § 119 Absatz 2 BGB.? 2. Ist der

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79
    Des weiteren hat das Landgericht zutreffend erkannt, daß Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB darstellt, der Erbe also eine Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums anfechten kann, wenn er sich über die Aktiva und Passiva des Nachlasses falsche Vorstellungen gemacht hatte ( RGZ 149, 235 /238; 158, 50/53; BGB - RGRK 12. Aufl. Rdnr. 4, Palandt Anm. 1 a, Staudinger BGB 11. Aufl. Rdnr. 4, je zu § 1954 BGB ).
  • RG, 27.06.1938 - IV B 16/38

    Kann eine vom Reichsgericht nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung von

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79
    Des weiteren hat das Landgericht zutreffend erkannt, daß Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB darstellt, der Erbe also eine Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums anfechten kann, wenn er sich über die Aktiva und Passiva des Nachlasses falsche Vorstellungen gemacht hatte ( RGZ 149, 235 /238; 158, 50/53; BGB - RGRK 12. Aufl. Rdnr. 4, Palandt Anm. 1 a, Staudinger BGB 11. Aufl. Rdnr. 4, je zu § 1954 BGB ).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZB 39/14

    Nachlasssache: Fristen für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme

    aa) Anerkannt ist allerdings, dass auch eine Anfechtungserklärung gemäß §§ 1954, 1956 BGB ihrerseits angefochten werden kann (vgl. OLG Hamm ZErb 2009, 137 Rn. 33; BayObLGZ 1980, 23, 27; Soergel/Stein, BGB 13. Aufl. § 1954 Rn. 12; Erman/Schmidt, BGB 14. Aufl. § 1955 Rn. 5).

    Die überwiegende Auffassung geht davon aus, dass die allgemeine Regelung des § 121 BGB Anwendung findet, die Anfechtung mithin ohne schuldhaftes Zögern erfolgen muss (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) und ausgeschlossen ist, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung 10 Jahre verstrichen sind (so BayObLGZ 1980, 23, 28f.; Erman/Schmidt, BGB 14. Aufl. § 1955 Rn. 5; Palandt/Weidlich, BGB 74. Aufl. § 1955 Rn. 1; MünchKomm-BGB/Leipold, 6. Aufl. § 1954 Rn. 21; Muscheler, Erbrecht II Rn. 3065; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. S. 223 f.; Malitz in Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht, 2. Aufl. § 22 Rn. 62; Kraiß, BWNotZ 1992, 31, 35).

    Die Fiktion des § 1957 Abs. 1 BGB hat lediglich den Sinn, der Anfechtung einer Annahme bzw. der Anfechtung einer Ausschlagung eine über die bloße Nichtigkeit der angefochtenen Willenserklärung hinausgehende Wirkung zu verleihen, damit sofort erbrechtlich klare Verhältnisse geschaffen werden und ein nochmaliger Schwebezustand vermieden wird (vgl. BayObLGZ 1980, 23, 28).

  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Dieses Verbot erstreckt sich zwar nicht auf andere bei demselben Spruchkörper gegebenenfalls anhängige (Parallel-)Verfahren des betreffenden Verfahrensbeteiligten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. Januar 1980 - 2 Z 64/79 und 1 Z 78/79 - Rpfleger 1980, 193 ).
  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Sie müssen allein schon deshalb zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung führen, weil das Beschwerdegericht den auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachtenden (BVerfG, NJW 1995, 2095 [2096]; BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001]; KG, FGPrax 2000, 36 [38]]; Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 12 Rn 139; Sternal, FGPrax 2004, 170) verfassungsmäßig verankerten Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt hat und seine Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruhen kann.

    Sie ist jedoch dann von Bedeutung, wenn die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruht (BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 19888, 422 [423]; Meyer-Holz, a.a.O., § 27 Rn 17).

    Diese kann nur das Tatsachengericht durchführen (vgl. allgemein: BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1988, 96 [97]).

  • KG, 28.11.2014 - 6 W 140/14

    Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist; Frist für zweite Anfechtung

    a) Gegen die rechtliche Möglichkeit, eine Anfechtungserklärung anfechten zu können, bestehen zwar keine grundsätzlichen Bedenken (BayObLG, Beschluss vom 29.1.1980 - BReg 1 Z 78/79, BayObLGZ 1980, 23, Rz. 34).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    (3) Damit gehen die Vorinstanzen zutreffend davon aus, dass auch eine Sachgesamtheit wie der Nachlass unter den Begriff der "Sache" im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB fällt (RGZ 149, 235/238; 158, 50 ff.; KG OLGZ 1993, 1/4; Staudinger/Otte 1954 Rn. 7) und die Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB sein kann, so dass der Irrtum hierüber zur Anfechtung einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung nach dieser Vorschrift berechtigen kann (BGH NJW 19891 2885; BayObLGZ 1980, 23/27; 1983, 9/11; FamRZ 1997, 1174/1175; NJW-RR 1999, 590/591).
  • BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98

    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

    cc) Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrswesentliche Eigenschaft gemäß § 119 Abs. 2 BGB darstellt, die zur Anfechtung der Annahme der Erbschaft berechtigen kann (BayObLGZ 1980, 23/27 und 1983, 9/11 sowie BayObLG FamRZ 1997, 1174/1175; vgl. auch OLG Zweibrückern FGPrax 1996, 113/114).

    Deshalb gehört es zu den wertbildenden Faktoren der Erbschaft, mit welchen Verbindlichkeiten der Nachlaß belastet ist (MünchKomm/Leipold Rn. 8, Staudinger/Otte Rn. 7, jeweils zu § 1954 BGB; vgl. auch BGHZ 106, 359/363 und BayObLGZ 1980, 23/27).

  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03

    Anfechtung eines Erbvertrages; Wirksamkeit eines Testaments bzw. einer Verfügung

    Sie ist jedoch dann von Bedeutung, wenn die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruht (BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001f.]; BayObLG, FamRZ 1988, 422 [423]; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rn 17).

    Es genügt die bloße Möglichkeit, daß die Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn das Gericht nicht gegen die Vorschrift verstoßen hätte (BayObLGZ 1980, 23 [25]; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rn 17).

    Diese kann nur das Tatsachengericht durchführen kann (vgl. allgemein: BayObLGZ 1958, 74 [76]; BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1988, 96 [97]).

  • OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00

    Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Wenn das rechtliche Gehör nicht - etwa dadurch, dass ein materiell Beteiligter überhaupt nicht zum Verfahren zugezogen wird - völlig versagt wird, sondern der Anspruch auf Gehör - wie hier von der Beteiligten zu 1) behauptet - nur in einzelnen Verfahrensabschnitten verletzt ist, liegt kein absoluter, sondern ein relativer Beschwerdegrund vor (BayObLGZ 1980, 23, 25; 1988, 356, 358; BayObLG FamRZ 1987, 101, 102; 1997, 218; Rpfleger 1982, 69, 70; Keidel/Kayser aaO § 12 Rdnr. 152; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 18).
  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Deshalb muss stets die Ursächlichkeit des Verfahrensverstoßes geprüft werden (BayObLGZ 1980, 23).
  • BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81

    Entziehung; Personensorge; Sorgerecht; Mißbrauch; Aufenthaltsbestimmungsrecht;

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, der sich unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG , Art. 91 Abs. 1 BayVerf ergibt und auch in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz ( § 12 FGG ) geltendes Verfahrensrecht ist (BVerfGE 10, 177/182; BayObLGZ 1980, 23/25), verbietet es, einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen- und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, wenn den Beteiligten vorher nicht Gelegenheit gegeben war, sich zu ihnen zu äußern (BayObLGZ 1973, 162/163 und 1980, 378/380 je m.Nachw.).

    Denn die Verletzung des rechtlichen Gehörs stellt keinen absoluten Rechtsbeschwerdegrund dar, sie ist vielmehr nur dann von Bedeutung, wenn die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruht oder beruhen kann ( § 27 Satz 2 FGG i.V.m. § 551 ZPO ; BayObLGZ 1980, 23/25; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 18, Jansen RdNr. 28, je zu § 27 FGG ; Bumiller/Winkler FGG 3. Aufl. § 12 Anm. 13).

  • OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05

    UWG-Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

  • OLG Düsseldorf, 18.11.1998 - 11 U 49/98

    Anfechtbarkeit der Annahme einer Erbschaft

  • BayObLG, 14.02.1997 - 1Z BR 254/96

    Keine Anfechtung der Erbschaftsannahme bei Kenntnis von der Überschuldung des

  • BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91

    Erbschaftsausschlagung bei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR belegenem

  • OLG Zweibrücken, 13.09.2001 - 3 W 96/01

    Notarkostenbeschwerde; Bestimmung des Geschäftswerts bei Veräußerung einer

  • OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95

    Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins;

  • BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und absoluter Beschwerdegrund

  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01

    Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen

  • BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87

    Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung einer Eigentümerversammlung durch das

  • BayObLG, 15.10.1987 - BReg. 1 Z 56/87
  • BayObLG, 29.02.1980 - BReg. 1 Z 2/80

    Adoption eines volljährigen Ausländers

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