Rechtsprechung
   EuG, 03.02.2021 - T-122/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1201
EuG, 03.02.2021 - T-122/19 (https://dejure.org/2021,1201)
EuG, Entscheidung vom 03.02.2021 - T-122/19 (https://dejure.org/2021,1201)
EuG, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - T-122/19 (https://dejure.org/2021,1201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • EuG, 06.10.2021 - T-827/17

    Aeris Invest/ EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss 2004/258/EG - Dokumente im

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, erlangen kann, entweder durch das Studium der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen, damit der Betroffene seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen verteidigen und in Kenntnis aller Umstände entscheiden kann, ob es angebracht ist, das zuständige Gericht anzurufen, und damit dieses umfassend in die Lage versetzt wird, die Rechtmäßigkeit der fraglichen Entscheidung zu überprüfen (vgl. Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 3. Februar 2021, Ramazani Shadary/Rat, T-122/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:61, Rn. 50).
  • EuG, 01.06.2022 - T-628/17

    Aeris Invest/ Kommission und CRU

    Insoweit ist es nach ständiger Rechtsprechung für die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle erforderlich, dass der Betroffene von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, Kenntnis erlangen kann, entweder durch die Lektüre der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen, damit er seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen verteidigen und in Kenntnis aller Umstände entscheiden kann, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen, und damit dieses Gericht umfassend in der Lage ist, die Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Entscheidung zu kontrollieren (vgl. Urteile vom 26. April 2018, Donnellan, C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 24. November 2020, Minister van Buitenlandse Zaken, C-225/19 und C-226/19, EU:C:2020:951, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 3. Februar 2021 Ramazani Shadary/Rat, T-122/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:61, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.06.2022 - T-481/17

    Wirtschaftspolitik

    Es ist zu beachten, dass es für die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle erforderlich ist, dass der Betroffene von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, Kenntnis erlangen kann, entweder durch die Lektüre der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen, damit er seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen verteidigen und in Kenntnis aller Umstände entscheiden kann, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen, und damit dieses Gericht umfassend in der Lage ist, die Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Entscheidung zu kontrollieren (vgl. Urteile vom 26. April 2018, Donnellan, C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 24. November 2020, Minister van Buitenlandse Zaken, C-225/19 und C-226/19, EU:C:2020:951, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 3. Februar 2021 Ramazani Shadary/Rat, T-122/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:61, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.06.2022 - T-510/17

    Del Valle Ruiz u.a./ Kommission und CRU

    Es ist zu beachten, dass es für die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle erforderlich ist, dass der Betroffene von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, Kenntnis erlangen kann, entweder durch die Lektüre der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen, damit er seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen verteidigen und in Kenntnis aller Umstände entscheiden kann, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen, und damit dieses Gericht umfassend in der Lage ist, die Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Entscheidung zu kontrollieren (vgl. Urteile vom 26. April 2018, Donnellan, C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 24. November 2020, Minister van Buitenlandse Zaken, C-225/19 und C-226/19, EU:C:2020:951, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 3. Februar 2021, Ramazani Shadary/Rat, T-122/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:61, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht