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   EuG, 08.06.2009 - T-173/09 R   

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EuG, 08.06.2009 - T-173/09 R (https://dejure.org/2009,19551)
EuG, Entscheidung vom 08.06.2009 - T-173/09 R (https://dejure.org/2009,19551)
EuG, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - T-173/09 R (https://dejure.org/2009,19551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einsicht eines Drittbetroffenen in eine noch nicht veröffentlichte Bußgeldentscheidung der Kommission - Antrag auf einstweilige Anordnung - Erledigung der Hauptsache - Fehlende Dringlichkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Z / Kommission

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einsicht eines Drittbetroffenen in eine noch nicht veröffentlichte Bußgeldentscheidung der Kommission - Antrag auf einstweilige Anordnung - Erledigung der Hauptsache - Fehlende Dringlichkeit

  • EU-Kommission PDF

    Z / Kommission

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Kumulativer Charakter - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die ...

  • EU-Kommission

    Z / Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Auszug aus EuG, 08.06.2009 - T-173/09
    Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter kann somit die Aussetzung des Vollzugs anordnen und einstweilige Anordnungen treffen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass diese Anordnungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht notwendig ( fumus boni iuris ) und dringlich in dem Sinne sind, dass es zur Verhinderung eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Interessen des Antragstellers erforderlich ist, sie bereits vor der Entscheidung zur Hauptsache zu erlassen und wirksam werden zu lassen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Juli 1995, Kommission/Atlantic Container Line u. a., C-149/95 P[R], Slg. 1995, I-2165, Randnr. 22).

    Im Übrigen verfügt der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter im Rahmen dieser Gesamtprüfung über ein weites Ermessen; er kann im Einzelfall die Art und Weise, in der diese verschiedenen Voraussetzungen zu prüfen sind, sowie die Reihenfolge dieser Prüfung frei bestimmen, da keine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts ihm ein feststehendes Prüfungsschema für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer vorläufigen Entscheidung vorschreibt (Beschluss Kommission/Atlantic Container Line u. a., oben in Randnr. 11 angeführt, Randnr. 23, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. April 2007, Vischim/Kommission, C-459/06 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).

  • EuGH, 14.12.1999 - C-335/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.06.2009 - T-173/09
    Ein rein hypothetischer Schaden, der vom Eintritt künftiger und ungewisser Ereignisse abhängt, vermag den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Dezember 1999, HFB u. a./Kommission, C-335/99 P(R), Slg. 1999, I-8705, Randnr. 67; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. Januar 2001, Le Canne/Kommission, T-241/00 R, Slg. 2001, II-37, Randnr. 37, und vom 19. Dezember 2001 Government of Gibraltar/Kommission, T-195/01 R und T-207/01 R, Slg. 2001, II-3915, Randnr. 101).
  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.06.2009 - T-173/09
    Der Antragsteller ist dafür beweispflichtig, dass er die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen solchen Schaden zu erleiden (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. November 2001, Duales System Deutschland/Kommission, T-151/01 R, Slg. 2001, II-3295, Randnr. 187 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.05.2013 - T-146/09

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission zu einem Kartell auf dem

    Auszug aus EuG, 08.06.2009 - T-173/09
    Die namentliche Nennung der nach Ansicht der Kommission in ein Kartell implizierten Unternehmensvertreter und -mitarbeiter stellt vor allem deshalb ein legitimes Mittel zur Beweisführung dar, weil damit zu rechnen ist, dass gegen die entsprechende Wettbewerbsentscheidung - wie im vorliegenden Fall tatsächlich geschehen (Rechtssachen T-146/09, T-147/09, T-148/09 und T-154/09) - Klage vor dem Gericht erster Instanz erhoben wird.
  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.06.2009 - T-173/09
    Diese Voraussetzungen sind kumulativ, so dass der Antrag auf einstweilige Anordnungen zurückzuweisen ist, sofern es an einer von ihnen fehlt (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Oktober 1996, SCK und FNK/Kommission, C-268/96 P[R], Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30).
  • EuGH, 17.07.2001 - C-180/01

    Kommission / NALOO

    Auszug aus EuG, 08.06.2009 - T-173/09
    Im vorliegenden Fall hat der Antragsteller jedoch nicht behauptet, geschweige denn konkret dargetan, dass die Erhebung einer gegen ihn gerichteten Schadensersatzklage oder eine Weitergabe der vertraulichen Fassung der streitigen Entscheidung an die US-amerikanischen Ermittlungsbehörden unmittelbar bevorstehe (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 17. Juli 2001, Kommission/NALOO, C-180/01 P-R, Slg. 2001, I-5737, Randnr. 57).
  • EuGH, 25.07.2000 - C-377/98

    Niederlande / Parlament und Rat

    Auszug aus EuG, 08.06.2009 - T-173/09
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Art. 242 EG den Grundsatz aufstellt, dass Klagen keine aufschiebende Wirkung haben (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 25. Juli 2000, Niederlande/Parlament und Rat, C-377/98 R, Slg. 2000, I-6229, Randnr. 44, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 28. Juni 2000, Cho Yang Shipping/Kommission, T-191/98 R II, Slg. 2000, II-2551, Randnr. 42).
  • EuGH, 03.04.2007 - C-459/06

    Vischim / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.06.2009 - T-173/09
    Im Übrigen verfügt der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter im Rahmen dieser Gesamtprüfung über ein weites Ermessen; er kann im Einzelfall die Art und Weise, in der diese verschiedenen Voraussetzungen zu prüfen sind, sowie die Reihenfolge dieser Prüfung frei bestimmen, da keine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts ihm ein feststehendes Prüfungsschema für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer vorläufigen Entscheidung vorschreibt (Beschluss Kommission/Atlantic Container Line u. a., oben in Randnr. 11 angeführt, Randnr. 23, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. April 2007, Vischim/Kommission, C-459/06 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
  • EuG, 28.06.2000 - T-191/98

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.06.2009 - T-173/09
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Art. 242 EG den Grundsatz aufstellt, dass Klagen keine aufschiebende Wirkung haben (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 25. Juli 2000, Niederlande/Parlament und Rat, C-377/98 R, Slg. 2000, I-6229, Randnr. 44, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 28. Juni 2000, Cho Yang Shipping/Kommission, T-191/98 R II, Slg. 2000, II-2551, Randnr. 42).
  • EuG, 19.12.2001 - T-195/01

    Government of Gibraltar / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.06.2009 - T-173/09
    Ein rein hypothetischer Schaden, der vom Eintritt künftiger und ungewisser Ereignisse abhängt, vermag den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Dezember 1999, HFB u. a./Kommission, C-335/99 P(R), Slg. 1999, I-8705, Randnr. 67; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. Januar 2001, Le Canne/Kommission, T-241/00 R, Slg. 2001, II-37, Randnr. 37, und vom 19. Dezember 2001 Government of Gibraltar/Kommission, T-195/01 R und T-207/01 R, Slg. 2001, II-3915, Randnr. 101).
  • EuG, 15.05.2003 - T-47/03

    Sison / Rat

  • EuG, 15.01.2001 - T-241/00

    Le Canne / Kommission

  • EuG, 13.04.2011 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    29 und 30, und vom 8. Juni 2009, Z/Kommission, T-173/09 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).
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