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   EuG, 13.09.2005 - T-72/04   

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https://dejure.org/2005,17183
EuG, 13.09.2005 - T-72/04 (https://dejure.org/2005,17183)
EuG, Entscheidung vom 13.09.2005 - T-72/04 (https://dejure.org/2005,17183)
EuG, Entscheidung vom 13. September 2005 - T-72/04 (https://dejure.org/2005,17183)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs VII des Statuts - Begriff 'Dienst für einen anderen Staat'

  • Europäischer Gerichtshof

    Hosman-Chevalier / Kommission

    Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs VII des Statuts - Begriff "Dienst für einen anderen Staat"

  • EU-Kommission PDF

    Hosman-Chevalier / Kommission

    Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs VII des Statuts - Begriff "Dienst für einen anderen Staat"

  • EU-Kommission

    Hosman-Chevalier / Kommission

    Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslandszulage von Beamten der Europäischen Gemeinschaften; Zweck der Auslandszulage; Herstellung einer dauerhaften Beziehung und damit Verlust des Anspruchs auf die Auslandszulage; Auslegung des Begriffs "Staat" in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Anhang VII des Status der ...

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Art. 69; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Anhang VII; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 Anhang VII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Hosman-Chevalier / Kommission

    Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs VII des Statuts - Begriff "Dienst für einen anderen Staat"

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Sonja Hosman-Chevalier gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 13. Februar 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs VII des Statuts - Begriff "Dienst für einen anderen Staat".

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuG, 25.10.2005 - T-83/03

    Salazar Brier / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-72/04
    In dieser Sitzung hat das Gericht als prozessleitende Maßnahme angeordnet, die Klagebeantwortung und die Gegenerwiderung der Kommission in der Rechtssache T-83/03 (Salazar Brier/Kommission) zu den Akten zu nehmen.

    So hat die Kommission in der Rechtssache T-83/03 (Salazar Brier/Kommission) in ihrer am 30. September 2003 eingereichten Gegenerwiderung mit Nachdruck vorgetragen, dass Einrichtungen wie die Ständigen Vertretungen bei der Europäischen Union unter den Begriff "Staat" des Artikels 4 des Anhangs VII des Statuts fielen und dass dies unabhängig davon gelte, welche besonderen Funktionen jemand in diesen Einrichtungen ausübe.

  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-72/04
    Bei Fehlen einer ausdrücklichen Verweisung kann die Anwendung des Gemeinschaftsrechts eine Verweisung auf das Recht der Mitgliedstaaten einschließen, wenn der Gemeinschaftsrichter dem Gemeinschaftsrecht oder den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts keine Anhaltspunkte entnehmen kann, die es ihm erlauben, Inhalt und Tragweite einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift durch eine autonome Auslegung zu ermitteln (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82, Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11; Urteile des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in der Rechtssache T-43/90, Díaz García/Parlament, Slg. 1992, II-2619, Randnr. 36, und vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache T-264/97, D/Rat, Slg. ÖD 1999, I-A-1 und II-1, Randnrn.
  • EuGH, 31.05.2001 - C-122/99

    D / Rat

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-72/04
    24 Der Begriff "Dienst für einen anderen Staat" sei aus Gründen der Einheitlichkeit im Verhältnis zu den verschiedenen nationalen Rechtsordnungen autonom auszulegen, wie der Gerichtshof im Urteil vom 31. Mai 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-122/99 P und C-125/99 P (D und Schweden/Rat, Slg. 2001, I-4319, Randnr. 11) entschieden habe.
  • EuG, 28.01.1999 - T-264/97

    EIN GEMEINSCHAFTSBEAMTER, DER MIT EINEM GLEICHGESCHLECHTLICHEN PARTNER

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-72/04
    Bei Fehlen einer ausdrücklichen Verweisung kann die Anwendung des Gemeinschaftsrechts eine Verweisung auf das Recht der Mitgliedstaaten einschließen, wenn der Gemeinschaftsrichter dem Gemeinschaftsrecht oder den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts keine Anhaltspunkte entnehmen kann, die es ihm erlauben, Inhalt und Tragweite einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift durch eine autonome Auslegung zu ermitteln (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82, Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11; Urteile des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in der Rechtssache T-43/90, Díaz García/Parlament, Slg. 1992, II-2619, Randnr. 36, und vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache T-264/97, D/Rat, Slg. ÖD 1999, I-A-1 und II-1, Randnrn.
  • EuGH, 28.05.1998 - C-62/97

    Kommission / Lozano Palacios

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-72/04
    48 Die Klägerin beantragt, sofern ihr der Anspruch auf die Auslandszulage zugebilligt werde, das Urteil des Gerichtshofes vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-62/97 P (Kommission/Lozano Palacios, Slg. 1998, I-3273), wonach ihr die Einrichtungsbeihilfe und das Tagegeld automatisch zustünden, auf ihren Fall zu übertragen.
  • EuG, 18.12.1992 - T-43/90

    José Miguel Díaz García gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Zulage für

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-72/04
    Bei Fehlen einer ausdrücklichen Verweisung kann die Anwendung des Gemeinschaftsrechts eine Verweisung auf das Recht der Mitgliedstaaten einschließen, wenn der Gemeinschaftsrichter dem Gemeinschaftsrecht oder den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts keine Anhaltspunkte entnehmen kann, die es ihm erlauben, Inhalt und Tragweite einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift durch eine autonome Auslegung zu ermitteln (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82, Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11; Urteile des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in der Rechtssache T-43/90, Díaz García/Parlament, Slg. 1992, II-2619, Randnr. 36, und vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache T-264/97, D/Rat, Slg. ÖD 1999, I-A-1 und II-1, Randnrn.
  • EuG, 15.12.1999 - T-300/97

    Latino / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-72/04
    17 Die Klägerin beantragt zwar die Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 29. Oktober 2003, mit der die Beschwerde, die sie am 7. Juli 2003 gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts gegen die Entscheidung vom 8. April 2003 eingelegt hatte, zurückgewiesen wurde; nach einer ständigen Rechtsprechung wird das Gericht jedoch durch die vorliegende Klage mit der beschwerenden Handlung befasst, gegen die die Beschwerde gerichtet war (Urteile des Gerichts vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache T-156/95, Echauz Brigaldi u. a./Kommission, Slg. ÖD 1997, I-A-171 und II-509, Randnr. 23, und vom 15. Dezember 1999 in der Rechtssache T-300/97, Latino/Kommission, Slg. ÖD 1999, I-A-259 und II-1263, Randnr. 30).
  • EuGH, 02.05.1985 - 246/83

    De Angelis / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-72/04
    Diese Ausnahme ist dadurch gerechtfertigt, dass unter solchen Umständen aufgrund der zeitlichen Begrenztheit der Abordnung der betreffenden Beamten in dieses Land nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie ein dauerhaftes Band zum Dienstland geknüpft haben (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Januar 1981 in der Rechtssache 1322/79, Vutera/Kommission, Slg. 1981, 127, Randnr. 8, und vom 2. Mai 1985 in der Rechtssache 246/83, De Angelis/Kommission, Slg. 1985, 1253, Randnr. 13).
  • EuG, 30.03.1993 - T-4/92

    Evangelos Vardakas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-72/04
    27 Nach ständiger Rechtsprechung ist Zweck der Auslandszulage der Ausgleich der besonderen Lasten und Nachteile, die sich aus der ständigen Dienstausübung in einem Land ergeben, zu dem der Beamte vor seinem Dienstantritt keine dauerhafte Beziehung hergestellt hat (Urteile des Gerichts vom 30. März 1993 in der Rechtssache T-4/92, Vardakas/Kommission, Slg. 1993, II-357, Randnr. 39, vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache T-72/94, Diamantaras/Kommission, Slg. ÖD 1995, I-A-285 und II-865, Randnr. 48, sowie vom 28. September 1999 in der Rechtssache T-28/98, J/Kommission, Slg. ÖD 1999, I-A-185 und II-973, Randnr. 32).
  • EuG, 12.12.1996 - T-33/95

    Maria Lidia Lozano Palacios gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 13.09.2005 - T-72/04
    50 Ein Beamter hat nach Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 des Anhangs VII des Statuts Anspruch auf Einrichtungsbeihilfe - sie beträgt bei Beamten, die Anspruch auf die Haushaltszulage haben, zwei Monatsgehälter und bei Beamten, die keinen Anspruch auf die Haushaltszulage haben, ein Monatsgehalt -, wenn er eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt: Er muss entweder die Voraussetzungen für die Zahlung der Auslandszulage erfüllen, oder er muss nachweisen, dass er in Erfüllung der Verpflichtungen nach Artikel 20 des Statuts seinen Wohnsitz wechseln musste (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-33/95, Lozano Palacios/Kommission, Slg. ÖD 1996, I-A-575 und II-1535, Randnrn. 57 und 58, bestätigt durch das angeführte Rechtsmittelurteil des Gerichtshofes Kommission/Lozano Palacios, Randnrn. 20 bis 22).
  • EuG, 09.07.1997 - T-156/95

    Diego Echauz Brigaldi, José-Luís Buendía Sierra, César Montoliu García, María

  • EuGH, 15.01.1981 - 1322/79

    Vutera / Kommission

  • EuG, 28.09.1999 - T-28/98

    J gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Artikel 7 Absatz 3

  • EuG, 14.12.1995 - T-72/94

    Komninos Diamantaras gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05

    Kommission / Hosman-Chevalier - Beamte - Auslandszulage - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a

    Mit Urteil vom 13. September 2005, Hosman-Chevalier/Kommission (T-72/04)(2) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), hat das Gericht erster Instanz aufgrund einer von Frau Hosman-Chevalier erhobenen Klage die Entscheidungen vom 8. April und 29. Oktober 2003, mit denen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften der Klägerin die Auslandszulage und die Einrichtungsbeihilfe nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. a bzw. Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 des Anhangs VII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in der für den vorliegenden Sachverhalt geltenden Fassung (im Folgenden: Statut) versagt hatte, teilweise aufgehoben.

    2 - Slg. 2005, II-3265.

  • EuGH, 29.11.2007 - C-7/06

    Salvador García / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Dienstbezüge -

    Durch den Ausschluss des Dienstes für den betreffenden Mitgliedstaat, der über die Autonomen Gemeinschaften geleistet werde, vom Anwendungsbereich dieser Ausnahme werde aber im angefochtenen Urteil der Grund für diese Bestimmung außer Acht gelassen und außerdem eine Diskriminierung eingeführt zwischen denjenigen Beamten, die den Dienst für diesen Staat im Rahmen einer Ständigen Vertretung über die Zentralverwaltung geleistet hätten, denen der Anspruch auf die Auslandszulage zuerkannt werde (Urteil des Gerichts vom 13. September 2005, Hosman-Chevalier/Kommission, T-72/04, Slg. 2005, II-3265, Randnr. 40), und den Beamten, die diesen Dienst über die Verwaltung einer Autonomen Gemeinschaft geleistet hätten.
  • EuGH, 21.06.2007 - C-424/05

    Kommission / Hosman-Chevalier - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Auslandszulage -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. September 2005, Hosman-Chevalier/Kommission (T-72/04, Slg. 2005, II-3265, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Entscheidungen der Kommission vom 8. April und vom 29. Oktober 2003 aufgehoben hat, soweit Frau Hosman-Chevalier damit die Auslandszulage und die Einrichtungsbeihilfe versagt werden.
  • EuGH, 29.11.2007 - C-10/06

    De Bustamante Tello / Rat - Rechtsmittel - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage

    Durch den Ausschluss des Dienstes für den betreffenden Mitgliedstaat, der über die Autonomen Gemeinschaften geleistet werde, vom Anwendungsbereich dieser Ausnahme werde aber im angefochtenen Urteil der Grund für diese Bestimmung außer Acht gelassen und außerdem eine Diskriminierung eingeführt zwischen denjenigen Beamten, die den Dienst für diesen Staat im Rahmen einer Ständigen Vertretung über die Zentralverwaltung geleistet hätten, denen der Anspruch auf die Auslandszulage zuerkannt werde (Urteil des Gerichts vom 13. September 2005, Hosman-Chevalier/Kommission, T-72/04, Slg. 2005, II-3265, Randnr. 40), und den Beamten, die diesen Dienst über die Verwaltung einer Autonomen Gemeinschaft geleistet hätten.
  • EuGH, 29.11.2007 - C-9/06

    Salazar Brier / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Dienstbezüge -

    Durch den Ausschluss des Dienstes für den betreffenden Mitgliedstaat, der über die Autonomen Gemeinschaften geleistet werde, vom Anwendungsbereich dieser Ausnahme werde aber im angefochtenen Urteil der Grund für diese Bestimmung außer Acht gelassen und außerdem eine Diskriminierung eingeführt zwischen denjenigen Beamten, die den Dienst für diesen Staat im Rahmen einer Ständigen Vertretung über die Zentralverwaltung geleistet hätten, denen der Anspruch auf die Auslandszulage zuerkannt werde (Urteil des Gerichts vom 13. September 2005, Hosman-Chevalier/Kommission, T-72/04, Slg. 2005, II-3265, Randnr. 40), und den Beamten, die diesen Dienst über die Verwaltung einer Autonomen Gemeinschaft geleistet hätten.
  • EuGH, 29.11.2007 - C-8/06

    Herrero Romeu / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Dienstbezüge -

    Durch den Ausschluss des Dienstes für den betreffenden Mitgliedstaat, der über die Autonomen Gemeinschaften geleistet werde, vom Anwendungsbereich dieser Ausnahme werde aber im angefochtenen Urteil der Grund für diese Bestimmung außer Acht gelassen und außerdem eine Diskriminierung eingeführt zwischen denjenigen Beamten, die den Dienst für diesen Staat im Rahmen einer Ständigen Vertretung über die Zentralverwaltung geleistet hätten, denen der Anspruch auf die Auslandszulage zuerkannt werde (Urteil des Gerichts vom 13. September 2005, Hosman-Chevalier/Kommission, T-72/04, Slg. 2005, II-3265, Randnr. 40), und den Beamten, die diesen Dienst über die Verwaltung einer Autonomen Gemeinschaft geleistet hätten.
  • EuG, 30.11.2006 - T-379/04

    J / Kommission

    À cet égard, la requérante a introduit une demande visant à ce que le Tribunal ordonne à la Commission la production de certains documents, notamment de toutes les décisions prises entre juin 2005 et janvier 2006 présentant des similitudes avec son cas personnel, ainsi que de tout document qui, à la suite de l'arrêt du Tribunal du 13 septembre 2005, Hosman-Chevalier/Commission (T-72/04, non encore publié au Recueil), déterminerait les principes régissant l'application correcte de la règle statutaire en cause.
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