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   EuG, 26.01.2022 - T-233/21   

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EuG, 26.01.2022 - T-233/21 (https://dejure.org/2022,816)
EuG, Entscheidung vom 26.01.2022 - T-233/21 (https://dejure.org/2022,816)
EuG, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - T-233/21 (https://dejure.org/2022,816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Meta Cluster/ EUIPO (Clustermedizin)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Clustermedizin - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EU) 2017/1001

  • Wolters Kluwer

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 03.03.2021 - T-48/20

    Sahaj Marg Spirituality Foundation/ EUIPO (Heartfulness)

    Auszug aus EuG, 26.01.2022 - T-233/21
    Um in den Genuss einer solchen Eintragung kommen zu können, muss die angemeldete Marke es den maßgeblichen Verkehrskreisen nämlich ermöglichen, diese Marke unmittelbar als Hinweis auf die von ihrem Inhaber angebotenen Waren oder Dienstleistungen wahrzunehmen und sie somit von gleichartigen Waren und Dienstleistungen anderer betrieblicher Herkunft zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 3. März 2021, Sahaj Marg Spirituality Foundation/EUIPO [Heartfulness], T-48/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:112, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus alledem folgt, dass der Begriff "Clustermedizin", da er eine bestimmte alternative Heilmethode beschreiben kann und vom Verbraucher unmittelbar und ohne weitere Überlegung als diese Methode betreffend wahrgenommen werden wird, in Anbetracht des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 zugrunde liegenden Allgemeininteresses öffentlich zugänglich bleiben muss und nicht monopolisiert werden darf (vgl. Urteil vom 3. März 2021, Heartfulness, T-48/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:112, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 ergibt sich, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteil vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29; vgl. auch Urteil vom 3. März 2021, Heartfulness, T-48/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:112, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 26.01.2022 - T-233/21
    Diese Zeichen oder Angaben werden als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die gewerbliche Herkunft der Ware oder der Dienstleistung zu identifizieren (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, und vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 37).

    Die Bestimmung erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ebenso muss ein Wortzeichen nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32).

  • EuG, 29.03.2019 - T-611/17

    All Star/ EUIPO - Carrefour Hypermarchés (Forme d'une semelle de chaussure)

    Auszug aus EuG, 26.01.2022 - T-233/21
    Daher muss eine solche Prüfung in jedem Einzelfall erfolgen, denn die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 73 bis 77, und vom 29. März 2019, All Star/EUIPO - Carrefour Hypermarchés [Form einer Schuhsohle], T-611/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:210, Rn. 125 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 26.01.2022 - T-233/21
    Aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 ergibt sich, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteil vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29; vgl. auch Urteil vom 3. März 2021, Heartfulness, T-48/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:112, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 26.01.2022 - T-233/21
    Daher muss eine solche Prüfung in jedem Einzelfall erfolgen, denn die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 73 bis 77, und vom 29. März 2019, All Star/EUIPO - Carrefour Hypermarchés [Form einer Schuhsohle], T-611/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:210, Rn. 125 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.04.2011 - T-28/10

    Euro-Information / HABM (EURO AUTOMATIC PAYMENT)

    Auszug aus EuG, 26.01.2022 - T-233/21
    Aus der Rechtsprechung ergibt sich nämlich, dass die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 nicht voraussetzt, dass ein konkretes, aktuelles und ernsthaftes Freihaltebedürfnis zugunsten Dritter besteht (vgl. Urteil vom 12. April 2011, Euro-Information/HABM [EURO AUTOMATIC PAYMENT], T-28/10, EU:T:2011:158, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 26.01.2022 - T-233/21
    Die Eintragungsfähigkeit eines Zeichens als Unionsmarke darf somit nur auf der Grundlage der einschlägigen Unionsregelung in der Auslegung durch den Unionsrichter beurteilt werden (Urteil vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, EU:T:2002:43, Rn. 47).
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus EuG, 26.01.2022 - T-233/21
    Diese Zeichen oder Angaben werden als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die gewerbliche Herkunft der Ware oder der Dienstleistung zu identifizieren (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, und vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 37).
  • EuG, 21.11.2013 - T-313/11

    Heede / HABM (Matrix-Energetics) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 26.01.2022 - T-233/21
    Insoweit ist hinzuzufügen, dass die Umstände, dass A die "Clustermedizin"-Methode erfunden hat, dass die angemeldete Marke in Deutschland 20 Jahre lang als Marke eingetragen war oder dass die Klägerin das behauptete faktische Monopol auf deren Benutzung innehat, nur für die Beurteilung eines etwaigen Erwerbs von Unterscheidungskraft durch Benutzung im Sinne von Art. 7 Abs. 3 der Verordnung 2017/1001 relevant sein könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. November 2013, Heede/HABM [Matrix-Energetics], T-313/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:603, Rn. 62), wie das EUIPO geltend macht.
  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 26.01.2022 - T-233/21
    Ein Zeichen fällt unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es den maßgeblichen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteile vom 12. Januar 2005, Deutsche Post EURO EXPRESS/HABM [EUROPREMIUM], T-334/03, EU:T:2005:4, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.01.2005 - T-334/03

    Deutsche Post EURO EXPRESS / HABM (EUROPREMIUM) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 25.10.2005 - T-379/03

    Peek & Cloppenburg / HABM (Cloppenburg) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

  • EuG, 06.12.2023 - T-85/23

    DGC Switzerland/ EUIPO (cyberscan) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 setzt nicht voraus, dass ein konkretes, aktuelles und ernsthaftes Freihaltebedürfnis zugunsten Dritter besteht (vgl. Urteil vom 26. Januar 2022, Meta Cluster/EUIPO [Clustermedizin] T-233/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:27, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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