Rechtsprechung
EuG, 29.05.2013 - T-384/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Kohäsionsfonds - Verordnung (EG) Nr. 1164/94 - Vorhaben, die die Wasserversorgung für Siedlungen im hydrografischen Becken des Río Guadiana im Gebiet von Andévalo, die Abwasserentsorgung und -aufbereitung im Guadalquivir-Becken sowie die Wasserversorgung für ...
- Europäischer Gerichtshof
Spanien / Kommission
Kohäsionsfonds - Verordnung (EG) Nr. 1164/94 - Vorhaben, die die Wasserversorgung für Siedlungen im hydrografischen Becken des Río Guadiana im Gebiet von Andévalo, die Abwasserentsorgung und -aufbereitung im Guadalquivir-Becken sowie die Wasserversorgung für ...
- EU-Kommission
Spanien / Kommission
Kohäsionsfonds - Verordnung (EG) Nr. 1164/94 - Vorhaben, die die Wasserversorgung für Siedlungen im hydrografischen Becken des Río Guadiana im Gebiet von Andévalo, die Abwasserentsorgung und -aufbereitung im Guadalquivir-Becken sowie die Wasserversorgung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Kürzung finanzieller Beteiligungen des Kohäsionsfonds im Bereich der Wasserwirtschaft; Begründetheit einer Nichtigkeitsklage des Königreichs Spanien gegen die europäische Kommission bei Aufteilung öffentlicher Aufträge für ein und dasselbe Bauwerk
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kürzung finanzieller Beteiligung des Kohäsionsfonds im Bereich der Wasserwirtschaft; unbegründete Nichtigkeitsklage des Königreichs Spanien gegen die europäische Kommission bei Aufteilung öffentlicher Aufträge für ein und dasselbe Bauwerk
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann besteht an einem Auftrag ein grenzüberschreitendes Interesse?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
In Grenznähe
- heuking.de (Kurzinformation)
Grenzüberschreitendes Interesse
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vergabe im Unterschwellenbereich: Wann beginnt das grenzüberschreitende Interesse? (VPR 2013, 61)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Vergabe im Unterschwellenbereich: Wann beginnt das grenzüberschreitende Interesse? (IBR 2013, 554)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 8. September 2010 - Spanien/Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung C (2010) 4147 der Kommission vom 30. Juni 2010, mit der die finanzielle Beteiligung des Kohäsionsfonds, die ursprünglich für drei Gruppen von Projekten im Umweltbereich in Spanien gewährt wurde (Projekte 2000.ES.16.C.PE.133, ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- EuG, 29.05.2013 - T-384/10
- EuGH, 22.10.2014 - C-429/13
Papierfundstellen
- NZBau 2013, 648
- BauR 2013, 2069
- VergabeR 2013, 861
- ZfBR 2013, 802
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (20)
- EuGH, 05.10.2000 - C-16/98
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuG, 29.05.2013 - T-384/10
Nach der Rechtsprechung ist die Frage, ob ein Bauwerk im Sinne von Art. 1 Buchst. c der Richtlinie 93/37 vorliegt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und technische Funktion des Ergebnisses der Arbeiten der betreffenden öffentlichen Aufträge zu beurteilen (Urteile des Gerichtshofs vom 5. Oktober 2000, Kommission/Frankreich, C-16/98, Slg. 2000, I-8315, Randnrn.Schließlich ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung die Gleichzeitigkeit der Einleitung der streitigen Vergabeverfahren, die Ähnlichkeit der Vergabebekanntmachungen, die Einheitlichkeit des geografischen Rahmens, in dem die Aufträge durchgeführt werden, und das Vorhandensein eines einzigen öffentlichen Auftraggebers ebenso weitere Hinweise darstellen, die dafür sprechen, dass unterschiedliche Bauaufträge in Wirklichkeit ein einziges Bauwerk betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnr. 65).
Zweitens ist das aus dem oben in Randnr. 67 angeführten Urteil Kommission/Frankreich hergeleitete Argument zurückzuweisen.
Auf dieser Grundlage ist der Gerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass die Arbeiten der in dieser Rechtssache in Rede stehenden öffentlichen Aufträge zu einem einzigen Bauwerk gehörten (Urteil Kommission/Frankreich, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnrn.
Denn wie im oben in Randnr. 67 angeführten Urteil Kommission/Frankreich besteht die Funktion der Arbeiten der fraglichen öffentlichen Aufträge darin, ein Gut von öffentlichem Nutzen in ein bestimmtes geografisches Gebiet zu leiten, und obwohl dieses Verteilungsnetz dazu dient, mehrere Gemeinden mit Wasser zu versorgen, steht dies nicht der Schlussfolgerung entgegen, dass es dieselbe wirtschaftliche und technische Funktion erfüllt.
Dies ist der Fall, wenn diese Operationen im selben geografischen Gebiet durchgeführt werden (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Kommission/Frankreich, oben in Randnr. 67 angeführt, Nr. 72).
Darüber hinaus ist daran zu erinnern, dass es der Gerichtshof sowohl im Urteil Kommission/Frankreich als auch im Urteil Auroux u. a., die vorstehend in Randnr. 67 angeführt wurden, bei der Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 93/37 nicht für notwendig gehalten hat, dass die Kommission vorab die Absicht des betreffenden Mitgliedstaats nachweist, die in der Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen durch eine Auftragsaufteilung zu umgehen.
- EuGH, 27.10.2005 - C-187/04
Kommission / Italien
Auszug aus EuG, 29.05.2013 - T-384/10
36, 38 und 47, vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien, C-187/04 und C-188/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27, vom 18. Januar 2007, Auroux u. a., C-220/05, Slg. 2007, I-385, Randnr. 41, und vom 15. März 2012, Kommission/Deutschland, C-574/10, Randnr. 37).Ferner ist zu bemerken, dass der Gerichtshof klargestellt hat, dass das Ergebnis voneinander verschiedener Arbeiten schon dann als Bauwerk im Sinne von Art. 1 Buchst. c der Richtlinie 93/37 eingestuft werden kann, wenn entweder dieselbe wirtschaftliche oder dieselbe technische Funktion erfüllt ist (Urteil Kommission/Italien, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnr. 29).
Einen entsprechenden Ansatz hat der Gerichtshof außerdem im oben in Randnr. 67 angeführten Urteil Kommission/Italien zugrunde gelegt, das die Errichtung von zwei Autobahnanschlüssen betraf.
Nach Ansicht des Gerichtshofs sind sämtliche Hochbauarbeiten für diesen Bau als Teil desselben Bauwerks anzusehen, soweit sie in ihrer Gesamtheit dazu dienen, verschiedene unter Straßenproblemen leidende Gemeinden zu verbinden (Urteil Kommission/Italien, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnr. 27).
Die Anwendung der allgemeinen Grundsätze der Verträge auf die Verfahren zur Vergabe von Aufträgen, deren Wert unter dem Schwellenwert für die Anwendung der Richtlinien liegt, setzt jedoch gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs voraus, dass an diesen Aufträgen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 13. November 2007, Kommission/Irland, C-507/03, Slg. 2007, I-9777, Randnr. 29, und vom 21. Februar 2008, Kommission/Italien, oben in Randnr. 109 angeführt, Randnrn.
- EuGH, 03.12.2001 - C-59/00
Vestergaard
Auszug aus EuG, 29.05.2013 - T-384/10
Nach der Rechtsprechung gelten die in den Richtlinien zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehenen besonderen, strengen Verfahren nur für Verträge, deren Auftragswert den in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich festgelegten Schwellenwert überschreitet (Beschluss des Gerichtshofs vom 3. Dezember 2001, Vestergaard, C-59/00, Slg. 2001, I-9505, Randnr. 19).Das heißt jedoch nicht, dass solche Aufträge vom Anwendungsbereich des Unionsrechts ausgenommen sind (Beschluss Vestergaard, oben in Randnr. 109 angeführt, Randnr. 19).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vergabe von Aufträgen, die aufgrund ihres Auftragswerts nicht den in der Unionsregelung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehenen Verfahren unterliegen, sind die öffentlichen Auftraggeber nämlich gleichwohl verpflichtet, die Grundregeln und allgemeinen Grundsätze des Vertrags und insbesondere das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu beachten (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 60; Beschluss Vestergaard, oben in Randnr. 109 angeführt, Randnrn.
- EuGH, 15.03.2012 - C-574/10
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuG, 29.05.2013 - T-384/10
36, 38 und 47, vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien, C-187/04 und C-188/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27, vom 18. Januar 2007, Auroux u. a., C-220/05, Slg. 2007, I-385, Randnr. 41, und vom 15. März 2012, Kommission/Deutschland, C-574/10, Randnr. 37).Hierzu genügt der Hinweis, dass die Feststellung einer gegen die Unionsregelung auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge verstoßenden Aufteilung eines Auftrags subjektiv nicht den Nachweis einer Absicht zur Umgehung der Anwendung der in der Regelung enthaltenen Vorschriften voraussetzt (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnr. 49).
- EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
Auszug aus EuG, 29.05.2013 - T-384/10
Daher ist nicht auszuschließen, dass derartige Verhaltensnormen mit allgemeiner Geltung unter bestimmten Voraussetzungen und je nach ihrem Inhalt Rechtswirkungen entfalten können und dass insbesondere die Verwaltung von ihnen im Einzelfall nicht ohne Angabe von Gründen abweichen kann, die mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen wie der Gleichbehandlung oder dem Vertrauensschutz vereinbar sind, sofern ein solches Vorgehen nicht gegen andere höherrangige Vorschriften des Unionsrechts verstößt (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnrn. - EuGH, 07.12.2000 - C-324/98
Telaustria und Telefonadress
Auszug aus EuG, 29.05.2013 - T-384/10
Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vergabe von Aufträgen, die aufgrund ihres Auftragswerts nicht den in der Unionsregelung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehenen Verfahren unterliegen, sind die öffentlichen Auftraggeber nämlich gleichwohl verpflichtet, die Grundregeln und allgemeinen Grundsätze des Vertrags und insbesondere das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu beachten (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 60; Beschluss Vestergaard, oben in Randnr. 109 angeführt, Randnrn. - EuGH, 21.07.2005 - C-231/03
DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE …
Auszug aus EuG, 29.05.2013 - T-384/10
Demgegenüber kann das Bestehen eines solchen Interesses auch ausgeschlossen werden, wenn z. B. der fragliche Auftrag von wirtschaftlich sehr geringer Bedeutung ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 21. Juli 2005, Coname, C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 20, und vom 15. Mai 2008, SECAP und Santorso, C-147/06 und C-148/06, Slg. 2008, I-3565). - EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
Auszug aus EuG, 29.05.2013 - T-384/10
Nach ständiger Rechtsprechung verlangen ferner das sich aus dem AEU-Vertrag ergebende Diskriminierungsverbot und insbesondere die Grundfreiheiten nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des Erbringers von Bauleistungen bzw. des Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Leistungserbringers, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 25. Juli 1991, Säger, C-76/90, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12). - EuGH, 15.05.2008 - C-147/06
SECAP - Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige …
Auszug aus EuG, 29.05.2013 - T-384/10
Demgegenüber kann das Bestehen eines solchen Interesses auch ausgeschlossen werden, wenn z. B. der fragliche Auftrag von wirtschaftlich sehr geringer Bedeutung ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 21. Juli 2005, Coname, C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 20, und vom 15. Mai 2008, SECAP und Santorso, C-147/06 und C-148/06, Slg. 2008, I-3565). - EuGH, 13.11.2007 - C-507/03
Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie …
Auszug aus EuG, 29.05.2013 - T-384/10
Die Anwendung der allgemeinen Grundsätze der Verträge auf die Verfahren zur Vergabe von Aufträgen, deren Wert unter dem Schwellenwert für die Anwendung der Richtlinien liegt, setzt jedoch gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs voraus, dass an diesen Aufträgen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 13. November 2007, Kommission/Irland, C-507/03, Slg. 2007, I-9777, Randnr. 29, und vom 21. Februar 2008, Kommission/Italien, oben in Randnr. 109 angeführt, Randnrn. - EuGH, 14.06.2007 - C-6/05
Medipac - Kazantzidis - Freier Warenverkehr - Richtlinie 93/42/EWG - Beschaffung …
- EuGH, 20.10.2005 - C-264/03
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
- EuG, 07.11.2007 - T-374/04
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE UNVEREINBARKEIT DER …
- EuG, 26.09.2002 - T-199/99
Sgaravatti Mediterranea / Kommission
- EuG, 12.12.2007 - T-308/05
Italien / Kommission - Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnungen (EG) Nrn. …
- EuG, 13.07.2011 - T-81/09
Griechenland / Kommission
- EuG, 19.11.2008 - T-404/05
Griechenland / Kommission
- EuGH, 18.01.2007 - C-220/05
EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES …
- EuGH, 21.02.2008 - C-412/04
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
- EuGH, 01.10.1998 - C-71/97
Kommission / Spanien
- KG, 07.01.2020 - 9 U 79/19
Erd- und Abbrucharbeiten - Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts: …
Diese setzt voraus, dass an dem Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht (EuG, Urteil vom 29. Mai 2013 - T-384/10 -, Rn. 11). - OLG Naumburg, 14.03.2014 - 2 Verg 1/14
Projektsteuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Unstatthaftigkeit eines Antrags …
Hierfür sprechen bereits, noch ohne ausschlaggebend zu sein, die äußeren Umstände, wie die Bezeichnung der Baumaßnahme als "Bauliche Fertigstellung und Sanierung ...", d.h. als Sanierung eines gesamten Klinikstandorts i.S. eines Gesamtkomplexes, sowie die einheitliche beihilferechtliche Behandlung des Gesamtvorhabens (vgl. EuG, Urteil v. 29.05.2013, T-384/10 "Spanien ./. KOM"). - OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18
Überprüfung der Eignung eines Bieters im Vergabenachprüfungsverfahren
Nach der genannten Vorschrift sind all diejenigen Bauabschnitte einer Gesamtbaumaßnahme als Einheit zu betrachten, die ohne die jeweils anderen Bauabschnitte keine sinnvolle Funktionen erfüllen können, und zwar unabhängig davon, ob die einzelnen Bauabschnitte als eigenständiger Auftrag oder als Los eines Gesamtauftrages ausgeschrieben wurden (EuGH, Urteil vom 29.05.2013, Rs. T-384/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.06.2018, 15 Verg 7/17; KG…, Beschluss vom 27. Januar 2015, Verg 9/14 - juris, Rn. 9). - EuGH, 22.10.2014 - C-429/13
Spanien / Kommission - 'Rechtsmittel - Kohäsionsfonds - Kürzung des Zuschusses - …
Mit seinem Rechtsmittel beantragt das Königreich Spanien die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Spanien/Kommission (T-384/10, EU:T:2013:277, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht seine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2010) 4147 der Kommission vom 30. Juni 2010, die finanzielle Beteiligung des Kohäsionsfonds an den Vorhaben bzw. Vorhabengruppen "Wasserversorgung für Siedlungen im hydrografischen Becken des Río Guadiana: Kreis Andévalo" (2000.ES.16.C.PE.133), "Abwasserentsorgung und -aufbereitung im Guadalquivir-Becken: Guadaira, Aljarafe und Nationale Schutzzonen des Guadalquivir" (2000.ES.16.C.PE.066) sowie "Wasserversorgung für gemeindeübergreifende Systeme der Provinzen Granada und Málaga" (2002.ES.16.C.PE.061) (im Folgenden: streitige Entscheidung) zu kürzen, abgewiesen hat.Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Spanien/Kommission (T-384/10, EU:T:2013:277) wird aufgehoben.
- VK Sachsen, 10.04.2017 - 1/SVK/004-17
Mittelwertmethode ist vergaberechtlich problematische Methode!
Die Mittelwertmethode steht nach Auffassung der EU-Kommission nicht im Einklang mit dem Unionsrecht, soweit bei ihrer Verwendung kostspieligere Angebote bei ansonsten für die übrigen Kriterien gleichen Bedingungen hätten begünstigt werden können, die dem Grenzwert des Durchschnittpreises näher kämen als andere, weniger kostspieligere Angebote (Entscheidung C (2010) 4147 der EU-Kommission vom 30. Juni 2010, zitiert nach EuG, Urteil vom 29. Mai - - T-384/10).