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   EuG, 12.12.2007 - T-308/05   

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EuG, 12.12.2007 - T-308/05 (https://dejure.org/2007,10697)
EuG, Entscheidung vom 12.12.2007 - T-308/05 (https://dejure.org/2007,10697)
EuG, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - T-308/05 (https://dejure.org/2007,10697)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnungen (EG) Nrn. 1260/1999 und 448/2004 - Voraussetzungen der Zuschussfähigkeit von Vorauszahlungen nationaler Stellen im Rahmen von staatlichen Beihilferegelungen oder im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen - Nachweis der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Kommission

    Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnungen (EG) Nrn. 1260/1999 und 448/2004 - Voraussetzungen der Zuschussfähigkeit von Vorauszahlungen nationaler Stellen im Rahmen staatlicher Beihilferegelungen oder im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen - Nachweis der ...

  • EU-Kommission PDF

    Italien / Kommission

    Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnungen (EG) Nrn. 1260/1999 und 448/2004 - Voraussetzungen der Zuschussfähigkeit von Vorauszahlungen nationaler Stellen im Rahmen staatlicher Beihilferegelungen oder im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen - Nachweis der ...

  • EU-Kommission

    Italien / Kommission

    Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezuschussung von Vorauszahlungen nationaler Stellen durch die Strukturfonds im Rahmen von staatlichen Beihilferegelungen oder im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen; Auslegung von Art. 32 Abs. 1 Unterabs. 3 Verordnung Nr. 1260/1999/EG; Begriff der "tatsächlich ...

  • Judicialis

    EG Art. 159; ; EG Art. 161; ; VO (EG) Nr. 1260/1999; ; VO (EG) Nr. 448/2004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Italien / Kommission

    Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnungen (EG) Nrn. 1260/1999 und 448/2004 - Voraussetzungen der Zuschussfähigkeit von Vorauszahlungen nationaler Stellen im Rahmen staatlicher Beihilferegelungen oder im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen - Nachweis der ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 10. August 2005 - Italienische Republik / Kommission der Europäischen Gemeinschaften

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung von mehreren im Juni 2005 getroffenen Entscheidungen der Kommission zur Auslegung der Bestimmungen über die Bedingungen, unter denen die Kommission den Anteil der Strukturfonds an den damit kofinanzierten Operationen zahlt

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 24.11.2005 - C-138/03

    Italien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Strukturfonds - Kofinanzierung -

    Auszug aus EuG, 12.12.2007 - T-308/05
    Am 27. März 2003 erhob die Italienische Republik Klage auf Nichtigerklärung der zwei genannten Schreiben (Rechtssache C-138/03).

    Die italienischen Behörden erhielten am 5. Juni 2003 gemäß den im Schreiben vom 14. Mai 2003 genannten Regeln die Zahlung der in den Schreiben vom 20. Januar und 3. März 2003 genannten und in der Rechtssache C-138/03 geforderten Beträge.

    November 2005, 1talien/Kommission (C-138/03, C-324/03 und C-431/03, Slg. 2005, I-10043, im Folgenden: Urteil vom 24.

    November 2005), stellte der Gerichtshof in der Rechtssache C-138/03 die Erledigung der Hauptsache fest und wies die Klagen in den Rechtssachen C-324/03 und C-431/03 als unbegründet bzw. als unzulässig ab.

  • EuGH, 05.05.1998 - C-157/96

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE

    Auszug aus EuG, 12.12.2007 - T-308/05
    In Bezug auf den behaupteten Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist daran zu erinnern, dass dieser zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört und gebietet, dass die Handlungen der Gemeinschaftsorgane die Grenzen dessen nicht überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten berechtigten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei zu beachten ist, dass dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist, und dass die verursachten Nachteile nicht gegenüber den angestrebten Zielen unangemessen sein dürfen (Urteile des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, National Farmers' Union u. a., C-157/96, Slg. 1998, I-2211, Randnr. 60, und vom 12. März 2002, 0mega Air u. a., C-27/00 und C-122/00, Slg. 2002, I-2569, Randnr. 62, Urteile des Gerichts vom 27. September 2002, Tideland Signal/Kommission, T-211/02, Slg. 2002, II-3781, Randnr. 39, und vom 13. April 2005, Verein für Konsumenteninformation/Kommission, T-2/03, Slg. 2005, II-1121, Randnr. 99).

    Folglich kann nur die offensichtliche Ungeeignetheit einer in diesem Bereich erlassenen Maßnahme zur Erreichung des Ziels, das das zuständige Organ verfolgen will, die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme berühren (vgl. entsprechend zur gemeinsamen Agrarpolitik Urteil National Farmers' Union u. a., oben in Randnr. 153 angeführt, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.03.1997 - C-57/95

    INSTITUTIONELLES RECHT

    Auszug aus EuG, 12.12.2007 - T-308/05
    Um zu prüfen, ob das erste angefochtene Schreiben die Italienische Republik tatsächlich nur an die sich aus der Gemeinschaftsregelung ergebenden Pflichten erinnert, ohne den Geltungsbereich der Gemeinschaftsregelung zu verändern, oder ob es Rechtswirkungen erzeugen kann, ist über bestimmte durch diesen Rechtsstreit aufgeworfene materiell-rechtliche Fragen zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 20. März 1997, Frankreich/Kommission, C-57/95, Slg. 1997, I-1627, Randnrn.

    Dieses Gebot verlangt, dass jede Maßnahme, die rechtliche Wirkungen erzeugen soll, ihre Bindungswirkung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts entnimmt, die ausdrücklich als Rechtsgrundlage der Maßnahme bezeichnet sein muss und die Rechtsform vorschreibt, in der die Maßnahme zu erlassen ist (Urteil Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 119 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 28.03.2000 - T-251/97

    T. Port / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.2007 - T-308/05
    Das bedeutet, dass in der Klageschrift im Einzelnen darzulegen ist, worin der Klagegrund besteht, auf den die Klage gestützt wird, so dass seine bloß abstrakte Nennung nicht ausreicht (Urteile des Gerichts vom 18. November 1992, Rendo u. a./Kommission, T-16/91, Slg. 1992, II-2417, Randnr. 130, und vom 28. März 2000, T. Port/Kommission, T-251/97, Slg. 2000, II-1775, Randnr. 90).

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage oder eines bestimmten Klagegrundes erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage oder der Klagegrund stützt, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (vgl. zur Zulässigkeit einer Klage Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998, Enso Española/Kommission, T-348/94, Slg. 1998, II-1875, Randnr. 143, und T. Port/Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnr. 91).

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuG, 12.12.2007 - T-308/05
    Eine ausdrückliche Bezugnahme ist indessen unerlässlich, wenn die Betroffenen und das zuständige Gemeinschaftsgericht sonst über die genaue Rechtsgrundlage im Unklaren gelassen würden (Urteil des Gerichtshofs vom 26. März 1987, Kommission/Rat, 45/86, Slg. 1987, 1493, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 11. September 2002, Alpharma/Rat, T-70/99, Slg. 2002, II-3495, Randnr. 112).
  • EuGH, 07.03.2002 - C-310/99

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.2007 - T-308/05
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile des Gerichtshofs vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 36, vom 7. März 2002, 1talien/Kommission, C-310/99, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 48, und Urteil vom 24.
  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.2007 - T-308/05
    In Bezug auf den behaupteten Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit ist daran zu erinnern, dass der allgemeine Grundsatz der Gleichbehandlung gebietet, dass gleiche Sachverhalte nicht ungleich behandelt werden, es sei denn, dass eine Differenzierung objektiv gerechtfertigt wäre (vgl. im Bereich des Öffentlichen Dienstes Urteil des Gerichts vom 26. Februar 2003, Drouvis/Kommission, T-184/00, Slg. ÖD 2003, I-A-51 und II-297, Randnr. 39, sowie im Bereich des Wettbewerbs Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 2001, Krupp Thyssen Stainless und Acciai speciali Terni/Kommission, T-45/98 und T-47/98, Slg. 2001, II-3757, Randnr. 237, und vom 6. Dezember 2005, Brouwerij Haacht/Kommission, T-48/02, Slg. 2005, II-5259, Randnr. 108), während der Grundsatz der Rechtssicherheit verlangt, dass Rechtsvorschriften klar und bestimmt sind, so dass die unter das Gemeinschaftsrecht fallenden Tatbestände und Rechtsbeziehungen voraussehbar sind (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 7. November 2002, Vela und Tecnagrind/Kommission, T-141/99, T-142/99, T-150/99 und T-151/99, Slg. 2002, II-4547, Randnr. 391).
  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.2007 - T-308/05
    Die Kommission sei im vorliegenden Fall angesichts der kurz vor Erlass der Schreiben durch das Inkrafttreten der Verordnung Nr. 448/2004 eingetretenen Änderung der Rechtsvorschriften und der Tragweite der in diesen Schreiben enthaltenen Entscheidungen, die spürbar weiter gingen als frühere Entscheidungen (Urteil des Gerichtshofs vom 26. November 1975, Fabricants de papiers peints/Kommission, 73/74, Slg. 1975, 1491, Randnr. 31), verpflichtet gewesen, ihre Argumentation in den angefochtenen Schreiben ausführlich darzulegen.
  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Auszug aus EuG, 12.12.2007 - T-308/05
    Eine ausdrückliche Bezugnahme ist indessen unerlässlich, wenn die Betroffenen und das zuständige Gemeinschaftsgericht sonst über die genaue Rechtsgrundlage im Unklaren gelassen würden (Urteil des Gerichtshofs vom 26. März 1987, Kommission/Rat, 45/86, Slg. 1987, 1493, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 11. September 2002, Alpharma/Rat, T-70/99, Slg. 2002, II-3495, Randnr. 112).
  • EuGH, 12.03.2002 - C-27/00

    Omega Air

    Auszug aus EuG, 12.12.2007 - T-308/05
    In Bezug auf den behaupteten Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist daran zu erinnern, dass dieser zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört und gebietet, dass die Handlungen der Gemeinschaftsorgane die Grenzen dessen nicht überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten berechtigten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei zu beachten ist, dass dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist, und dass die verursachten Nachteile nicht gegenüber den angestrebten Zielen unangemessen sein dürfen (Urteile des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, National Farmers' Union u. a., C-157/96, Slg. 1998, I-2211, Randnr. 60, und vom 12. März 2002, 0mega Air u. a., C-27/00 und C-122/00, Slg. 2002, I-2569, Randnr. 62, Urteile des Gerichts vom 27. September 2002, Tideland Signal/Kommission, T-211/02, Slg. 2002, II-3781, Randnr. 39, und vom 13. April 2005, Verein für Konsumenteninformation/Kommission, T-2/03, Slg. 2005, II-1121, Randnr. 99).
  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 11.09.2003 - C-445/00

    DIE ÖKOPUNKTE-VERORDNUNG 2000 BLEIBT WIRKSAM MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNG, MIT DER

  • EuGH, 16.06.1993 - C-325/91

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER EIN

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

  • EuGH, 09.09.2004 - C-304/01

    Spanien / Kommission - Gemeinsame Fischereipolitik - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 18.11.1992 - T-16/91

    Rendo NV u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 27.09.1988 - 302/87

    Parlament / Rat

  • EuG, 06.03.2002 - T-92/00

    Diputación Foral de Álava / Kommission

  • EuGH, 13.06.1991 - C-50/90

    Sunzest / Kommission

  • EuG, 07.11.2002 - T-141/99

    Vela / Kommission

  • EuGH, 26.05.1982 - 44/81

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 27.09.2002 - T-211/02

    Tideland Signal / Kommission

  • EuG, 06.12.2005 - T-48/02

    Brouwerij Haacht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Geldbußen - Leitlinien

  • EuG, 23.10.1990 - T-46/89

    Antonino Pitrone gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 26.02.2003 - T-184/00

    Zissis Christou Drouvis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 14.12.2006 - T-314/04

    Deutschland / Kommission - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Kürzung

  • EuGH - C-401/03

    Italien / Kommission

  • EuG, 29.05.2013 - T-384/10

    Spanien / Kommission - Kohäsionsfonds - Verordnung (EG) Nr. 1164/94 - Vorhaben,

    Er verlangt, dass die Handlungen der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei zu beachten ist, dass dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2007, 1talien/Kommission, T-308/05, Slg. 2007, II-5089, Randnr. 153 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.07.2010 - T-166/09

    Marcuccio / Kommission

    II-2597, punto 36, e 12 dicembre 2007, causa T-308/05, Italia/Commissione, Racc.
  • EuG, 03.07.2018 - T-616/15

    Transtec / Kommission - EEF - AKP-Staaten - Cotonou-Abkommen - Programm zur

    Er verlangt, dass jede Maßnahme, die rechtliche Wirkungen erzeugen soll, ihre Bindungswirkung einer Bestimmung des Unionsrechts entnimmt, die ausdrücklich als Rechtsgrundlage bezeichnet sein muss und die Rechtsform vorschreibt, in der die Maßnahme zu erlassen ist (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2007, 1talien/Kommission, T-308/05, EU:T:2007:382, Rn. 123 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine ausdrückliche Bezugnahme ist dagegen unerlässlich, wenn die Betroffenen und das zuständige Unionsgericht sonst über die genaue Rechtsgrundlage im Unklaren gelassen würden (Urteile vom 26. März 1987, Kommission/Rat, 45/86, EU:C:1987:163, Rn. 9, und vom 12. Dezember 2007, 1talien/Kommission, T-308/05, EU:T:2007:382, Rn. 124).

  • EuG, 17.12.2010 - T-38/10

    Marcuccio / Kommission

    II-2597, punto 36, e 12 dicembre 2007, causa T-308/05, Italia/Commissione, Racc.
  • EuG, 23.03.2010 - T-16/09

    Marcuccio / Kommission

    II-2597, punto 36, nonché 12 dicembre 2007, causa T-308/05, Italia/Commissione, Racc.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach

    59 - Urteile Kommission/Rat (zitiert in Fn. 48, Randnr. 9) und vom 12. Dezember 2007, 1talien/Kommission (T-308/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 124).
  • EuG, 12.10.2011 - T-224/10

    Verbraucherverbände haben unter zwei Voraussetzungen ein Anhörungsrecht im

    Um die Rechtssicherheit und eine geordnete Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage oder eines bestimmten Klagegrundes erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage oder der Klagegrund stützt, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Urteile des Gerichts vom 9. Juli 2003, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, T-224/00, Slg. 2003, II-2597, Randnr. 36, und vom 12. Dezember 2007, 1talien/Kommission, T-308/05, Slg. 2007, II-5089, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-260/14

    Județul Neamț

    31 - Vgl. Urteil Italien/Kommission (T-308/05, EU:T:2007:382, Rn. 109).
  • EuG, 16.09.2013 - T-402/06

    Spanien / Kommission

    Das Gericht weist darauf hin, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der in Art. 5 EG verankert ist, zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört und gebietet, dass die Handlungen der Unionsorgane die Grenzen dessen nicht überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten berechtigten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei zu beachten ist, dass dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist, und dass die verursachten Nachteile nicht gegenüber den angestrebten Zielen unangemessen sein dürfen (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2007, 1talien/Kommission, T-308/05, Slg. 2007, II-5089, Randnr. 153 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 04.10.2018 - T-272/16

    Griechenland / Kommission

    Cet impératif requiert que tout acte visant à créer des effets juridiques emprunte sa force obligatoire à une disposition du droit de l'Union qui doit expressément être indiquée comme base juridique et qui prescrit la forme juridique dont l'acte doit être revêtu (voir arrêts du 12 décembre 2007, 1talie/Commission, T-308/05, EU:T:2007:382, point 123 et jurisprudence citée, et du 29 septembre 2011, Pologne/Commission, T-4/06, non publié, EU:T:2011:546, point 82 et jurisprudence citée).
  • EuG, 29.03.2012 - T-398/07

    Spanien / Kommission

  • EuG, 19.03.2010 - T-42/06

    Gollnisch / Parlament - Vorrechte und Befreiungen - Mitglied des Europäischen

  • EuG, 16.12.2015 - T-521/14

    Die Kommission hat dadurch gegen Unionsrecht verstoßen, dass sie keine Rechtsakte

  • EuG, 02.12.2008 - T-363/05

    Cofra / Kommission

  • EuG, 25.01.2018 - T-91/16

    Italien / Kommission - ESF - Unter das Ziel 1 fallendes Operationelles Programm

  • EuG, 27.11.2015 - T-809/14

    Italien / Kommission

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