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   EuGH, 15.01.1985 - 250/83   

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EuGH, 15.01.1985 - 250/83 (https://dejure.org/1985,930)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.1985 - 250/83 (https://dejure.org/1985,930)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 1985 - 250/83 (https://dejure.org/1985,930)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Finsider / Kommission

    EGKS - ERZEUGUNG - SYSTEM VON ERZEUGUNGSQUOTEN FÜR STAHL - AUSSCHLUSS BESTIMMTER UNTERNEHMEN VON DER GEWÄHRUNG DER ZUSATZQUOTEN WEGEN DER ART DER EMPFANGENEN BEIHILFEN - KEINE DISKRIMINIERUNG - VEREINBARKEIT MIT DER BEIHILFEREGELUNG

  • EU-Kommission

    Finsider / Kommission

  • Wolters Kluwer

    EGKS - ERZEUGUNG - SYSTEM VON ERZEUGUNGSQUOTEN FÜR STAHL - AUSSCHLUSS BESTIMMTER UNTERNEHMEN VON DER GEWÄHRUNG DER ZUSATZQUOTEN WEGEN DER ART DER EMPFANGENEN BEIHILFEN - KEINE DISKRIMINIERUNG - VEREINBARKEIT MIT DER BEIHILFEREGELUNG; ( EGKS-VERTRAG , ARTIKEL 4 BUCHSTABE ...

  • Judicialis

    EGKS-VERTRAG ART. 33 ABS. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGKS-VERTRAG ART. 33 ABS. 2
    EGKS - ERZEUGUNG - SYSTEM VON ERZEUGUNGSQUOTEN FÜR STAHL - AUSSCHLUSS BESTIMMTER UNTERNEHMEN VON DER GEWÄHRUNG DER ZUSATZQUOTEN WEGEN DER ART DER EMPFANGENEN BEIHILFEN - KEINE DISKRIMINIERUNG - VEREINBARKEIT MIT DER BEIHILFEREGELUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 22.06.1983 - 317/82

    Boël / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 250/83
    Sie verweist insoweit insbesondere auf die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Mai 1983 in den Rechtssachen 303 und 312/81 (Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1983, 1507) und vom 22. Juni 1983 in der Rechtssache 317/82 (Usines Gustave Boel/Kommission, Slg. 1983, 2041).
  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 250/83
    Sie verweist insoweit auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere auf das Urteil vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81 (Alpha Steel/ Kommission, Slg. 1982, 749).
  • EuGH, 11.05.1983 - 303/81

    Klöckner / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 250/83
    Sie verweist insoweit insbesondere auf die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Mai 1983 in den Rechtssachen 303 und 312/81 (Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1983, 1507) und vom 22. Juni 1983 in der Rechtssache 317/82 (Usines Gustave Boel/Kommission, Slg. 1983, 2041).
  • EuGH, 07.07.1982 - 119/81

    Klöckner-Werke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 250/83
    Der Gerichtshof habe im übrigen in seinem Urteil vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81 (Klöckner-Werke/ Kommission, Slg. 1982, 2627) selbst das Bestehen eines notwendigen Zusammenhangs zwischen den Beihilfen und der Festsetzung der Quoten verneint.
  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

    Nach der Rechtsprechung kann dem Gemeinschaftsgesetzgeber die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nur dann vorgeworfen werden, wenn vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt und dadurch bestimmte Personen gegenüber anderen benachteiligt werden (vgl. Urteile vom 13. Juli 1962, Klöckner-Werke und Hoesch/Hohe Behörde, 17/61 und 20/61, Slg. 1972, 655, 692, vom 15. Januar 1985, Finsider/Kommission, 250/83, Slg. 1985, 131, Randnr. 8, sowie vom 22. Mai 2003, Connect Austria, C-462/99, Slg. 2003, I-5197, Randnr. 115).
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Der Kommission kann eine Diskriminierung nämlich nurvorgeworfen werden, wenn sie vergleichbare Sachverhalte in unterschiedlicherWeise behandelt und dadurch bestimmte Betroffene gegenüber anderenbenachteiligt, ohne daß diese Ungleichbehandlung durch das Vorliegen objektiverUnterschiede von einigem Gewicht gerechtfertigt wäre (Urteil des Gerichtshofesvom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 8).

    DieseGründe benennen nämlich zum einen die Bestimmung, die als rechtswidrigangesehen wird, und lassen zum anderen die spezifischen Gründe der im Tenorfestgestellten Rechtswidrigkeit erkennen (Urteil Asteris u. a./Kommission, Randnr.27, und Urteile des Gerichts vom 5. Juni 1992 in der Rechtssache T-26/90,Finsider/Kommission, Slg. 1992, II-1789, Randnr. 53 und des Gerichtshofes vom 12.November 1998 in der Rechtssache C-415/96, Spanien/Kommission, Slg. 1998,I-6993, Randnr. 31).

  • EuG, 27.06.1991 - T-120/89

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    83 Zum anderen habe es für die Kommission offenkundig sein müssen, daß die der Klägerin gemäß der Richtlinie des deutschen Bundesministers für Wirtschaft über die Gewährung von Strukturverbesserungshilfen an Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie vom 28. Dezember 1983 gewährten Beihilfen, die der Strukturverbesserung und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit hätten dienen sollen, nicht als Beihilfen zur Deckung von Betriebsverlusten im Sinne des Artikels 14 der allgemeinen Entscheidung Nr. 234/84 betrachtet werden konnten, da diese Beihilfen in den Worten des Urteils des Gerichtshofes vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83 (Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131) nicht geeignet gewesen seien, die gewünschte Umstrukturierung zu verzögern.

    Zwar habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83 (Finsider) den Grundsatz festgelegt, daß alle Formen von Beihilfen, die den Umstrukturierungsprozeß effektiv förderten, einer Anpassung der Quoten nicht entgegenstuenden.

    93 Weiter hatte das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83 (Finsider) eindeutig den Grundsatz aufgestellt, daß nur Unternehmen, die Beihilfen erhalten haben, die ihrer Art nach geeignet sind, die Umstrukturierung zu verzögern, von dem Vorteil von Zusatzquoten ausgeschlossen werden können, deren Gewährung den Anreiz für diese Umstrukturierung ebenfalls verringern kann.

  • EuGH, 20.09.2001 - C-390/98

    Banks

    Zum Begriff der Diskriminierung in Artikel 4 Buchstabe b EGKS-Vertrag ist festzustellen, dass eine Diskriminierung nach ständiger Rechtsprechung u. a. dann vorliegt, wenn vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt und dadurch bestimmte Wirtschaftsteilnehmer gegenüber anderen benachteiligt werden, ohne dass diese Ungleichbehandlung durch das Vorliegen objektiver Unterschiede von einigem Gewicht gerechtfertigt wäre (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1962 in den Rechtssachen 17/61 und 20/61, Klöckner-Werke und Hoesch/Hohe Behörde, Slg. 1962, 655, 692 f., und vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 8).
  • EuGH, 26.09.2002 - C-351/98

    Spanien / Kommission

    Eine Diskriminierung liegt nach ständiger Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt und dadurch bestimmte Wirtschaftsteilnehmer gegenüber anderen benachteiligt werden, ohne dass diese Ungleichbehandlung durch das Vorliegen objektiver Unterschiede von einigem Gewicht gerechtfertigt wäre (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1962 in den Rechtssachen 17/61 und 20/61, Klöckner-Werke und Hoesch/Hohe Behörde, Slg. 1962, 655, 692 f., vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 8, und Banks, Randnr. 35).
  • EuG, 01.07.2004 - T-308/00

    Salzgitter / Kommission

    Im Übrigen hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass das Quotensystem und die Stahlbeihilfenkodizes ein zusammenhängendes Ganzes bildeten und dem gemeinsamen Zweck dienten, die zur Anpassung der Produktion und der Kapazitäten an die voraussichtliche Nachfrage notwendige Umstrukturierung zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Eisen- und Stahlindustrie wieder herzustellen, und dass es weder willkürlich noch diskriminierend war, dass in einer dieser Regelungen auf die Gegebenheiten verwiesen wurde, die aus der Anwendung der anderen resultierten (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 9, vom 15. Oktober 1985 in den Rechtssachen 211/83, 212/83, 77/84 und 78/84, Krupp und Thyssen/Kommission, Slg. 1985, 3409, Randnr. 34, und vom 7. April 1987 in der Rechtssache 226/85, Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1987, 1621, Randnr. 13).
  • EuG, 15.06.2005 - T-17/02

    Olsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Bestehende Beihilfen -

    Eine Diskriminierung liegt nach ständiger Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt und dadurch bestimmte Wirtschaftsteilnehmer gegenüber anderen benachteiligt werden, ohne dass diese Ungleichbehandlung durch das Vorliegen objektiver Unterschiede von einigem Gewicht gerechtfertigt wäre (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1962 in den Rechtssachen 17/61 und 20/61, Klöckner-Werke und Hoesch/Hohe Behörde, Slg. 1962, 655, 692, vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 8, und vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/98 Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-8031, Randnr. 57).
  • EuG, 12.05.1999 - T-164/96

    Moccia Irme / Kommission

    Es ist daher insbesondere zu prüfen, ob die Ungleichbehandlung auf objektiven Unterschieden beruhte, die im Hinblick auf die Ziele, die die Kommission im Rahmen ihrer Industriepolitik für die europäische Eisen- und Stahlindustrie verfolgen darf, von Gewicht waren (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1962 in den Rechtssachen 17/61 und 20/61, Klöckner-Werke und Hoechst/Hohe Behörde, Slg. 1962, 655, und vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 8).
  • EuG, 02.03.2010 - T-16/04

    Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den

    39 ... dem Gemeinschaftsgesetzgeber [kann] die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nur dann vorgeworfen werden, wenn vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt und dadurch bestimmte Personen gegenüber anderen benachteiligt werden (vgl. Urteile [des Gerichtshofs] vom 13. Juli 1962, Klöckner-Werke und Hoesch/Hohe Behörde, 17/61 und 20/61, Slg. 1972, 655, 692, vom 15. Januar 1985, Finsider/Kommission, 250/83, Slg. 1985, 131, Randnr. 8, sowie vom 22. Mai 2003, Connect Austria, C-462/99, Slg. 2003, I-5197, Randnr. 115).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1985 - 211/83

    Krupp Stahl AG und Thyssen Stahl AG gegen Kommission der Europäischen

    Wie Sie in Ihrem Urteil vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83 (Finsider/ Kommission, Randnr. 8 der Entscheidungsgründe, Slg. 1985, 142) unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung ausgeführt haben,.

    Dies geht aus dem Urteil in der Rechtssache 250/83 (Finsider, a. a. O.) hervor, wo Sie ausgeführt haben, daß die Arten von Beihilfen, die die sowohl mit dem Beihilfekodex als auch mit der Quotenregelung angestrebte Umstrukturierung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit fördern, billigenswert seien, weil sie es ermöglichten, die Ziele der Industriepolitik der Kommission zu verfolgen (Randnr. 10 der Entscheidungsgründe).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-408/04

    Kommission / Salzgitter - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Allgemeine

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2001 - C-280/99

    Moccia Irme / Kommission

  • EuG, 24.10.1997 - T-244/94

    Wirtschaftsvereinigung Stahl u.a. / Kommission

  • EuG, 24.10.1997 - T-243/94

    British Steel / Kommission

  • EuGH, 18.05.1993 - C-220/91

    Kommission / Stahlwerke Peine-Salzgitter

  • EuG, 23.11.2006 - T-217/02

    Ter Lembeek / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-176/09

    Luxemburg / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verkehr - Richtlinie

  • EuG, 07.07.1999 - T-89/96

    British Steel / Kommission

  • EuG, 07.07.1999 - T-106/96

    Wirtschaftsvereinigung Stahl / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2001 - C-280/99

    Rechtsmittel - Beihilfen für die Eisen- und Stahlindustrie - Umstrukturierung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1997 - C-132/95

    Bent Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet A/S gegen Landbrugsministeriet -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1987 - 351/85

    Fabrique de fer de Charleroi SA und Dillinger Hüttenwerke AG gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-350/08

    Kommission / Litauen - Vertragsverletzungsklage - Humanarzneimittel - Beitritt

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-9/97

    Jokela

  • EuGH, 14.07.1988 - 103/85

    Stahlwerke Peine-Salzgitter / Kommission

  • EuG, 28.03.1996 - T-60/92

    Muireann Noonan gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 07.04.1987 - 226/86

    EGKS - ERZEUGUNG - SYSTEM VON ERZEUGUNGSQUOTEN FÜR STAHL - GEWÄHRUNG VON

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1988 - 32/87

    Industrie Siderurgiche Associate (ISA) und andere gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 103/85

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1985 - 214/83

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1987 - 226/85

    Dillinger Hüttenwerke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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