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   EuGH, 20.05.1987 - 432/85   

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https://dejure.org/1987,3080
EuGH, 20.05.1987 - 432/85 (https://dejure.org/1987,3080)
EuGH, Entscheidung vom 20.05.1987 - 432/85 (https://dejure.org/1987,3080)
EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 1987 - 432/85 (https://dejure.org/1987,3080)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Souna / Kommission

    BEAMTENSTATUT, ANHANG III, ARTIKEL*1 ABSATZ*1 BUCHSTABE*G
    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN - HÖCHSTALTER FÜR BEWERBER - HINAUSGESCHOBENES HÖCHSTALTER FÜR BEDIENSTETE DER GEMEINSCHAFTEN - BEGRIFF DES BEDIENSTETEN - FREIBERUFLICHER KORREKTOR - AUSSCHLUSS

  • EU-Kommission

    Souna / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Bewerbung für ein Auswahlverfahren wegen Überschreitung des Höchstalters; Begriff des Bediensteten im Sinne des Gemeinschaftsrechts; Freiberuflicher Korrektor als Bediensteter der Europäischen Gemeinschaften; Bestehen eines Interesses an der Aufhebung ...

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Anh. 3 Art. 1 Abs. 1 Buchst. g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG/EAGBeamtStat Anh. 3 Art. 1 Abs. 1 Buchst. g
    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN - HÖCHSTALTER FÜR BEWERBER - HINAUSGESCHOBENES HÖCHSTALTER FÜR BEDIENSTETE DER GEMEINSCHAFTEN - BEGRIFF DES BEDIENSTETEN - FREIBERUFLICHER KORREKTOR - AUSSCHLUSS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stellenausschreibung nach Beschäftigungsbedingungen für bediensteten der Europäischen Gemeinschaften; Auslegung des Begriffs Bediensteter; Berechtigtes Interesse an der Aufhebung einer Entscheidung wegen Formmangels

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Ablehnung einer Bewerbung für ein Auswahlverfahren - Freiberufliche Korrektoren.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • EuGH, 09.06.2011 - C-401/09

    Evropaïki Dynamiki / EZB - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Vollmacht - Konsortium -

    Hierzu ist festzustellen, dass das Gericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Recht festgestellt hat, dass zum einen ein Kläger kein berechtigtes Interesse an der Aufhebung einer Entscheidung haben könne, bei der von vornherein feststehe, dass sie ihm gegenüber nur erneut bestätigt werden könne (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 1987, Souna/Kommission, 432/85, Slg. 1987, 2229, Randnr. 20), und zum anderen ein Nichtigkeitsgrund wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig sei, wenn, selbst wenn er begründet wäre, die Nichtigerklärung der angefochtenen Rechtshandlung aufgrund dieses Klagegrundes nicht geeignet wäre, dem Kläger Genugtuung zu verschaffen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 15. März 1973, Marcato/Kommission, 37/72, Slg. 1973, 361, Randnrn. 2 bis 8).
  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Unter diesen Umständen hat der Kläger kein schutzwürdiges Interesse an einer Aufhebung der angefochtenen Entscheidung wegen Formmangels (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 432/85, Souna/Kommission, Slg. 1987, 2229, 2248, und vom 6. Juli 1983 in der Rechtssache 117/81, Geist/Kommission, Slg. 1983, 2191, 2207).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2011 - C-401/09

    Evropaïki Dynamiki / EZB - Rechtsmittel - Dienstleistungsaufträge - Europäische

    35 - Für einen dem vorliegenden ähnlichen Fall, in dem das Fehlen des Rechtsschutzinteresses zur Zurückweisung eines Teils der Klagegründe führt, vgl. Urteil vom 20. Mai 1987, Souna/Kommission (432/85, Slg. 1987, 2229, Randnr. 20).
  • EuG, 15.07.1993 - T-27/92

    Maria Camera-Lampitelli und andere gegen Kommission der Europäischen

    53 Darüber hinaus hat nach ständiger Rechtsprechung ein Kläger kein berechtigtes Interesse an der Aufhebung einer Entscheidung wegen fehlender Begründung, wenn von vornherein feststeht, daß sie nur bestätigt werden kann (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 29. September 1976 in der Rechtssache 9/76, Morello/Kommission, Slg. 1976, 1415, vom 6. Juli 1983 in der Rechtssache 117/81, Geist/Kommission, Slg. 1983, 2191, und vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 432/85, Souna/Kommission, Slg. 1987, 2229).
  • EuG, 27.11.2014 - T-517/09

    Alstom / Kommission

    Im Übrigen kann sich die Kommission nicht auf die Rechtsprechung stützen, wonach ein Kläger dann kein berechtigtes Interesse an der Geltendmachung einer Verletzung der Begründungspflicht hat, wenn bereits feststeht, dass im Anschluss an die Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung eine identische Entscheidung ergehen müsste (Urteile vom 29. September 1976, Morello/Kommission, 9/76, Slg, EU:C:1976:129, Rn. 11, und vom 20. Mai 1987, Souna/Kommission, 432/85, Slg, EU:C:1987:236, Rn. 20; Urteile vom 9. Oktober 1992, De Persio/Kommission, T-50/91, Slg, EU:T:1992:104, Rn. 10 und 24, und vom 3. Dezember 2003, Audi/HABM [TDI], T-16/02, EU:T:2003:327, Rn. 97 und 98).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-254/95

    Europäisches Parlament gegen Angelo Innamorati. - Rechtsmittel - Beamte -

    ( 63 ) Urteile Valverde Mordt/Gerichtshof, zitiert in Fußnote 18, Randnr. 133, Camcra-Lampitelli u. a./Kommission, zitiert in Fußnote 18, Randnr. 53, vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 432/85 (Souna/Kommission, Slg. 1987, 2229, Randnr. 20), und vom 6. Juli 1983 in der Rechtssache 117/81 (Geist/Kommission, Slg. 1983, 2191, Randnr. 7).
  • EuGöD, 30.11.2009 - F-86/08

    Voslamber / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit -

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Beamter jedoch dann nicht mit Erfolg einen Klagegrund geltend machen, um die Aufhebung einer Entscheidung zu erreichen, wenn die Verwaltung keinen Ermessensspielraum besitzt und so handeln muss, wie sie es getan hat (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 20. Mai 1987, Souna/Kommission, 432/85, Slg. 1987, 2229, Randnr. 20; Urteil des Gerichts vom 17. Juni 2008, De Fays/Kommission, F-97/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 70 und 71).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1989 - 249/87

    Françoise Mulfinger und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    13 und 14 des Urteils in der Rechtssache 432/85, Souna/Kommission, Slg. 1987, 2229, 2247).
  • EuG, 14.07.2020 - T-627/19

    Shindler u.a./ Kommission

    In einem solchen Fall einer gebundenen Befugnis könnte die Nichtigerklärung des betreffenden Beschlusses auf der Grundlage dieses Klagegrundes nur zum Erlass eines Beschlusses führen, dessen verfügender Teil mit dem für nichtig erklärten Beschluss identisch wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 1983, Geist/Kommission, 117/81, EU:C:1983:191, Rn. 7, vom 20. Mai 1987, Souna/Kommission, 432/85, EU:C:1987:236, Rn. 20, und vom 28. November 2019, Portigon/SRB, T-365/16, EU:T:2019:824, Rn. 192).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.1987 - 68/86

    Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen

    -Urteil vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 432/85, Souna/Kommission, Slg. 1987, 2229.
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