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   FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07   

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FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07 (https://dejure.org/2009,27924)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.03.2009 - 1 K 340/07 (https://dejure.org/2009,27924)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. März 2009 - 1 K 340/07 (https://dejure.org/2009,27924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die neue Fassung des § 62 Abs. 2 EStG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs. 3 AufenthG; § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG; Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die neue Fassung des ; § 62 Abs. 2 EStG
    Anspruch eines serbischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Kindergeld ab Dezember 2005

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62 Abs. 2
    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07
    Für die Zeit bis zum 31.12.2006 sei Kindergeld nach Vorgabe der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2004 (u.a. 1 BvL 4/97) zu gewähren.

    Diese Regelung war nach Ansicht des BVerfG für die nahezu wortgleiche Regelung in § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) i.d.F. des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl I 1993, 2353) insoweit unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG, als die Gewährung von Kindergeld allein von der Art des Aufenthaltstitels abhing (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114).

    Damit ist der Gesetzgeber den Vorgaben des BVerfG nachgekommen, das beanstandet hatte, dass die frühere Regelung nur ausländische Eltern benachteiligte, die legal in Deutschland lebten und bereits in den Arbeitsmarkt integriert waren (s. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114, unter B.III.4.).

    Vielmehr kann bei der nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt lediglich geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23 a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegengestanden waren, wieder heimkehrt.

    Der Fall, der dem Beschluss des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 zugrunde lag, betraf § 1 Abs. 3 BKGG 1993.

    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 § 1 Abs. 3 BKGG i.d.F. für die Jahre 1993 bis 1995 für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt und angeordnet, dass auf noch nicht abgeschlossene Verfahren § 1 Abs. 3 BKGG in der bis 31. Dezember 1993 geltenden Fassung anzuwenden ist, wenn der Gesetzgeber die verfassungswidrige Regelung nicht bis zum 1. Januar 2006 ersetzen sollte.

    Dieses ist, ebenso wie die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114, zu § 1 Abs. 3 BKGG 1993 ergangen, nicht aber zu § 62 Abs. 2 EStG n.F. Ebenso wenig lässt sich ein Anspruch auf Kindergeld aus dem Urteil des EuGH in Slg. 1999, I-2685 herleiten, das den Beschluss des Assoziationsrates EWG-Türkei Nr. 3/80 betrifft (s. Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1234).".

  • BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07
    Der Senat hat mit Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234) sowie III R 54/05 (BFH/NV 2007, 1298) zur Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer entschieden, dass die vom Gesetzgeber getroffene Differenzierung sachlich gerechtfertigt und mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, da keine langfristige Integration geduldeter Ausländer und ihrer Familien in Deutschland beabsichtigt ist.

    Dieses ist, ebenso wie die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114, zu § 1 Abs. 3 BKGG 1993 ergangen, nicht aber zu § 62 Abs. 2 EStG n.F. Ebenso wenig lässt sich ein Anspruch auf Kindergeld aus dem Urteil des EuGH in Slg. 1999, I-2685 herleiten, das den Beschluss des Assoziationsrates EWG-Türkei Nr. 3/80 betrifft (s. Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1234).".

    Beschäftigte Personen im Sinne dieses Abkommens sind nur Arbeitnehmer (Senatsurteile in BFH/NV 2007, 1234, sowie in BFH/NV 2007, 1298).

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1690/07

    Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07
    d) Das Gericht teilt nicht die im Vorlagebeschluss des FG Köln in EFG 2007, 1247 geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG.

    f) Entgegen der im Vorlagebeschluss in EFG 2007, 1247 geäußerten Ansicht des FG Köln ist das in § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG verwendete Abgrenzungskriterium der Erwerbstätigkeit nicht derart unbestimmt, dass es gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt (Art. 20 Abs. 3 GG).

    i) Eine Beschränkung des Kindergeldanspruchs durch § 62 Abs. 2 EStG n.F. steht entgegen der Rechtsansicht des FG Köln im Beschluss in EFG 2007, 1247 auch nicht in Widerspruch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Oktober 2005 in der Sache 59140/00, Okpisz/Deutschland (BFH/NV 2006, Beilage 3, 357).

  • BFH, 15.03.2007 - III R 54/05

    Kindergeld: Ausländer ohne Aufenthaltstitel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07
    Der Senat hat mit Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234) sowie III R 54/05 (BFH/NV 2007, 1298) zur Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer entschieden, dass die vom Gesetzgeber getroffene Differenzierung sachlich gerechtfertigt und mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, da keine langfristige Integration geduldeter Ausländer und ihrer Familien in Deutschland beabsichtigt ist.

    Beschäftigte Personen im Sinne dieses Abkommens sind nur Arbeitnehmer (Senatsurteile in BFH/NV 2007, 1234, sowie in BFH/NV 2007, 1298).

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 983/04

    Gewährung von Kindergeld in gesetzlicher Höhe zugunsten einer Staatsbürgerin der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07
    g) Das Gericht ist auch nicht der Ansicht, die in § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG angeordnete Rückwirkung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG auf noch nicht bestandskräftig entschiedene Fälle sei verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber den bis zum 1. Januar 2006 befristeten Regelungsauftrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt habe (so FG Köln, Urteil vom 9. Mai 2007 10 K 983/04, EFG 2007, 1254).

    h) Eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion auf das steuerrechtliche Kindergeld lässt sich entgegen der Rechtsansicht des Niedersächsischen FG im Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04 (EFG 2006, 751) sowie des FG Köln im Urteil in EFG 2007, 1254 auch nicht mit einem Hinweis auf das BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/01 (BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26) begründen.

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07
    Eine Vorlage an das BVerfG wegen der Verfassungswidrigkeit der Regelung hielt der BFH ausnahmsweise für entbehrlich, weil das BVerfG bereits das (vergleichbare) Verlustausgleichsverbot in § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG a.F. wegen Unvereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG für nichtig erklärt hatte mit der Folge, dass die Verluste entsprechend den allgemeinen Regeln über Verlustausgleich und Verlustabzug zu behandeln waren (BVerfG-Beschluss vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88).
  • BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01

    Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07
    h) Eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion auf das steuerrechtliche Kindergeld lässt sich entgegen der Rechtsansicht des Niedersächsischen FG im Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04 (EFG 2006, 751) sowie des FG Köln im Urteil in EFG 2007, 1254 auch nicht mit einem Hinweis auf das BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/01 (BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26) begründen.
  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fortgeltung zweiseitiger Verträge bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07
    Da die Anspruchsvoraussetzungen des Art. 28 Abs. 1 SozSichAbk YUG nicht erfüllt sind, braucht der Senat auf die Frage der Fortgeltung des Abkommens nicht einzugehen (vgl. den Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts an das BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 2 GG vom 23. Mai 2006 B 13 RJ 17/05 R, Die Sozialgerichtsbarkeit 2007, 227, betr. das Verhältnis zu Bosnien und Herzegowina).
  • EGMR, 25.10.2005 - 59140/00

    Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis, Diskriminierungsverbot, Gleichheitsgrundsatz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07
    i) Eine Beschränkung des Kindergeldanspruchs durch § 62 Abs. 2 EStG n.F. steht entgegen der Rechtsansicht des FG Köln im Beschluss in EFG 2007, 1247 auch nicht in Widerspruch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Oktober 2005 in der Sache 59140/00, Okpisz/Deutschland (BFH/NV 2006, Beilage 3, 357).
  • FG Niedersachsen, 23.01.2006 - 16 K 12/04

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Ausländers auf Kindergeld; Abhängigkeit des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07
    h) Eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion auf das steuerrechtliche Kindergeld lässt sich entgegen der Rechtsansicht des Niedersächsischen FG im Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04 (EFG 2006, 751) sowie des FG Köln im Urteil in EFG 2007, 1254 auch nicht mit einem Hinweis auf das BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/01 (BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26) begründen.
  • BFH, 09.10.2008 - III S 19/08

    Prozesskostenhilfe: Kein Kindergeldanspruch einer geduldeten, nicht in den

  • EuGH, 30.10.1980 - 3/80

    Milchfutter GmbH & Co / Hauptzollamt Gronau

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

  • BFH, 22.11.2007 - III R 63/04

    Kindergeldberechtigung von Ausländern

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