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   Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13, C-147/13   

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https://dejure.org/2014,35243
Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13, C-147/13 (https://dejure.org/2014,35243)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.11.2014 - C-146/13, C-147/13 (https://dejure.org/2014,35243)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. November 2014 - C-146/13, C-147/13 (https://dejure.org/2014,35243)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit - Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes - Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 - Effektive gerichtliche Kontrolle - Fehlen einer Rechtsgrundlage - Ermessensmissbrauch - Grundsätze der Autonomie und der ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    CORE - Nach Auffassung von Generalanwalt Yves Bot sind die Klagen Spaniens gegen die Verordnungen, die die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes umsetzen, abzuweisen

  • wolterskluwer-online.de (Zusammenfassung)

    Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes

  • juve.de (Kurzinformation)

    Kaum noch Aussicht auf Erfolg für spanische Klage gegen EU-Patent

Sonstiges

  • mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 16.04.2013 - C-274/11

    Der Gerichtshof weist die von Spanien und Italien gegen den Beschluss des Rates

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    Dieser Beschluss war Gegenstand zweier vom Königreich Spanien und von der Italienischen Republik eingereichter Nichtigkeitsklagen, die vom Gerichtshof mit seinem Urteil Spanien und Italien/Rat (C-274/11 und C-295/11, EU:C:2013:240) abgewiesen wurden.

    25 - EU:C:2013:240.

    27 - Eine Folge, die sich zwangsläufig aus Art. 20 EUV ergibt, der in seinem Abs. 4 bestimmt, dass "[a]n die im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit erlassenen Rechtsakte ... nur die an dieser Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten gebunden [sind]" (vgl. Urteil Spanien und Italien/Rat, EU:C:2013:240, Rn. 68).

    28 - Vgl. Urteil Spanien und Italien/Rat (EU:C:2013:240, Rn. 62).

    Vgl. zu den Worten "auf Unionsebene" Urteil Spanien und Italien/Rat (EU:C:2013:240, Rn. 68).

    33 - EU:C:2013:240.

    52 - Rn. 62. Der Gerichtshof hat ferner für Recht erkannt, dass es den Mitgliedstaaten obliegt, unter Inanspruchnahme der Organe der Union nach den im AEU-Vertrag vorgesehenen Modalitäten ein einheitliches Patent einzuführen und die zugehörigen Vorschriften zu erlassen, gegebenenfalls einschließlich spezieller Vorschriften zum Bereich der Gerichtsbarkeit (vgl. Urteil Spanien und Italien/Rat, EU:C:2013:240, Rn. 92).

  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    11 - 9/56, EU:C:1958:7.

    35 - EU:C:1958:7.

    45 - EU:C:1958:7.

    47 - EU:C:1958:7.

    49 - EU:C:1958:7.

  • EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09

    Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung eines

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    Insoweit hat der Gerichtshof in seinem Gutachten 1/09(51) festgestellt, dass Art. 262 AEUV die "Möglichkeit" vorsieht, die Zuständigkeiten der Unionsgerichte auf Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung von Unionsrechtsakten zur Schaffung europäischer Rechtstitel für das geistige Eigentum auszudehnen, und dass er folglich kein Monopol des Gerichtshofs in dem betrachteten Bereich schafft und nicht die Wahl des gerichtlichen Rahmens präjudiziert, der für Rechtsstreitigkeiten zwischen Einzelnen im Zusammenhang mit Rechtstiteln des geistigen Eigentums eingerichtet werden könnte(52).

    Ich bin der Meinung, dass das Königreich Spanien, wie mehrere Verfahrensbeteiligte des Rechtsstreits vortragen, allem Anschein nach in Wirklichkeit versucht, mit den genannten Rügen die Rechtmäßigkeit des UPC-Abkommens im Hinblick auf das Unionsrecht in Abrede zu stellen und zu beweisen, dass dieses Übereinkommen das Gutachten 1/09(55) nicht beachte.

    51 - EU:C:2011:123.

    53 - Gutachten 1/09 (EU:C:2011:123).

    55 - EU:C:2011:123.

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    56 - C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461.

    57 - Vgl. Urteil Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (EU:C:2008:461, Rn. 289).

  • EuGH, 22.01.2014 - C-270/12

    Die Befugnis der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    46 - C-270/12, EU:C:2014:18.

    48 - EU:C:2014:18.

  • EuGH, 18.03.2014 - C-427/12

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    38 - Vgl. Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 33).

    64 - Vgl. Urteil Kommission/Parlament und Rat (EU:C:2014:170, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-427/12

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Auslegung der Art. 290 AEUV

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    38 - Vgl. Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 33).

    62 - In Nr. 17 seiner Stellungnahme zu den Streithilfeschriftsätzen stützt sich das Königreich Spanien in diesem Sinne auf Nr. 19 der Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2013:871).

  • EuGH, 10.03.1998 - C-122/95

    DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    Vgl. auch Gutachten 3/94 (EU:C:1995:436, Rn. 22) und Urteil Deutschland/Rat (C-122/95, EU:C:1998:94, Rn. 42).
  • EuGH, 04.05.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    54 - Vgl. Urteil TNT Express Nederland (C-533/08, EU:C:2010:243, Rn. 38).
  • EuGH, 26.09.2013 - C-431/11

    Vereinigtes Königreich / Rat - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-146/13
    26 - Vgl. Urteil Vereinigtes Königreich/Rat (C-431/11, EU:C:2013:589, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.12.1995 - Gutachten 3/94
  • EGMR, 18.02.1999 - 26083/94

    WAITE AND KENNEDY v. GERMANY

  • EuGH, 28.11.2013 - C-348/12

    Rat / Manufacturing Support & Procurement Kala Naft - Rechtsmittel - Restriktive

  • EGMR, 18.02.1999 - 28934/95

    BEER AND REGAN v. GERMANY

  • EKMR, 09.09.1998 - 39025/97

    LENZING AG v. GERMANY

  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Im Kontext der Europäischen Union kommt hinzu, dass sich aus Art. 4 Abs. 3 EUV die Pflicht ergeben kann, eine einmal erteilte Zustimmung nicht mehr zurückzuziehen (vgl. etwa Generalanwalt Bot, Schlussanträge vom 18. November 2014, C-146/13, EU:C:2014:2380, Rn. 175 ff.), woraus sich eine zusätzliche spezifische Gefährdungslage für den zukünftigen Inhalt des Rechts auf demokratische Selbstbestimmung ergeben könnte.

    Die dort vorgesehenen Regelungen wurden jedoch in das "Europäische Patentpaket" übernommen, das neben dem EPGÜ auch die Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 und die Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 umfasst (vgl. Generalanwalt Bot, Schlussanträge vom 18. November 2014, C-146/13, EU:C:2014:2380, Rn. 3) und - losgelöst von Zuständigkeitsfragen - vom Europäischen Parlament nachdrücklich befördert worden ist (vgl. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2012, 2011/2176 , ABl EU Nr. C 434 vom 23. Dezember 2015, S. 34 ff.).

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