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   Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-243/19   

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Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-243/19 (https://dejure.org/2020,8856)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.04.2020 - C-243/19 (https://dejure.org/2020,8856)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. April 2020 - C-243/19 (https://dejure.org/2020,8856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Veselibas ministrija

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Krankenversicherung - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Art. 20 Abs. 2 - Genehmigung einer Behandlung in einem anderen als dem Wohnsitzmitgliedstaat - Genehmigung, wenn die Behandlung Teil der nach den Rechtsvorschriften ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 05.10.2010 - C-173/09

    Elchinov - Soziale Sicherheit - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-243/19
    In Rn. 44 des Urteils vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581), hat der Gerichtshof hervorgehoben, dass das Unionsrecht einem System der vorherigen Genehmigung zwar nicht grundsätzlich entgegensteht; gleichwohl müssen die Voraussetzungen für die Erteilung einer derartigen Genehmigung vor dem Hintergrund der erwähnten zwingenden Gründe gerechtfertigt sein, sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zu diesem Zweck objektiv notwendig ist, und das gleiche Ergebnis darf nicht durch weniger einschneidende Regelungen erreichbar sein.

    Entsprechend hat der Gerichtshof in Rn. 53 des Urteils vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581), ausgeführt, dass Art. 20 Abs. 2 der Verordnung Nr. 883/2004 zwei kumulative Voraussetzungen aufstellt, bei deren Erfüllung der zuständige Träger die nach diesem Artikel beantragte Vorabgenehmigung zwingend erteilen muss.

    In den Rn. 65 und 66 des Urteils vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581), hat der Gerichtshof ausgeführt, dass die Genehmigung nicht verweigert werden darf, wenn die erste Voraussetzung dieser Vorschrift erfüllt ist und die gleiche oder eine ebenso wirksame Behandlung in dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet der Versicherte wohnt, nicht rechtzeitig erlangt werden kann.

    14 Vgl. entsprechend Urteil vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 38).

    17 Urteil vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 36 und die angeführte Rechtsprechung).

    18 Urteil vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 37 und die angeführte Rechtsprechung).

    20 Urteil vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 41).

    Vgl. Urteil vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 42 und 43).

    22 Vgl. jedoch Urteil vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 45 und 46), zur Ausnahme in dringenden Fällen.

    23 Siehe in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 39).

    24 Urteil vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 54).

    Vgl. siebter Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/24 und das Urteil vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 40 und 56).

    Urteil vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 58 und die angeführte Rechtsprechung).

    26 Urteil vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 63).

    28 Vgl. Urteil vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 77 und 78).

    Urteil vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 48).

    45 Vgl. Urteil vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 42 und 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    46 Urteil vom 5. Oktober 2010, Elchinov (C-173/09, EU:C:2010:581, Rn. 41).

  • EuGH, 27.10.2011 - C-255/09

    Die portugiesische Regelung der Kostenerstattung für ambulante ärztliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-243/19
    19 Urteil vom 27. Oktober 2011, Kommission/Portugal (C-255/09, EU:C:2011:695, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    31 Vgl. auch Urteil vom 27. Oktober 2011, Kommission/Portugal (C-255/09, EU:C:2011:695, Rn. 79).

    In Rn. 70 des Urteils vom 27. Oktober 2011 Kommission/Portugal (C-255/09, EU:C:2011:695), hat der Gerichtshof daran erinnert, dass der Umstand, dass eine nationale Maßnahme möglicherweise einer Bestimmung des abgeleiteten Rechts - hier dem Art. 20 Abs. 2 der Verordnung Nr. 883/2004 - entspricht, nicht zur Folge hat, dass sie nicht an den Bestimmungen des Vertrags zu messen wäre.

    32 Siehe in diesem Sinne Rn. 90-95 des Urteils vom 27. Oktober 2011, Kommission/Portugal (C-255/09, EU:C:2011:695).

  • EuGH, 14.03.2017 - C-157/15

    G4S Secure Solutions - Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-243/19
    5 Art. 10 Abs. 1 der Charta entspricht dem Recht, das in Art. 9 der von allem Mitgliedstaaten unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) garantiert ist, und hat nach Art. 52 Abs. 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite wie dieses, vgl. Urteil vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions (C-157/15, EU:C:2017:203, Rn. 27).

    Vgl. entsprechend Urteil vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions (C-157/15, EU:C:2017:203, Rn. 28).

    43 Vgl. entsprechend Urteil vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions (C-157/15, EU:C:2017:203, Rn. 35).

  • EuGH, 30.04.2014 - C-390/12

    Pfleger u.a. - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Charta der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-243/19
    In den Rn. 31 und 34 des Urteils vom 30. April 2014, Pfleger u. a. (C-390/12, EU:C:2014:281), hat der Gerichtshof ausgeführt, dass der Anwendungsbereich der Charta, was das Handeln der Mitgliedstaaten betrifft, in Art. 51 Abs. 1 der Charta definiert ist, wonach deren Bestimmungen für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Unionsrechts gelten.

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof in Rn. 35 des Urteils vom 30. April 2014, Pfleger u. a. (C-390/12, EU:C:2014:281), entschieden, dass, wenn ein Mitgliedstaat sich auf zwingende Gründe des Allgemeininteresses beruft, um eine Regelung zu rechtfertigen, die geeignet ist, die Ausübung der Dienstleistungsfreiheit zu behindern, diese im Unionsrecht vorgesehene Rechtfertigung im Licht der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts und insbesondere der nunmehr durch die Charta garantierten Grundrechte auszulegen ist.

  • EuGH, 13.05.2003 - C-385/99

    DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-243/19
    34 Vgl. Rn. 97 des Urteils vom 13. Mai 2003, Müller-Fauré und van Riet (C-385/99, EU:C:2003:270).

    So hat der Gerichtshof in Rn. 74 des Urteils vom 13. Mai 2003, Müller-Fauré und van Riet (C-385/99, EU:C:2003:270), festgestellt, dass die Übernahme der Kosten einer einzelnen Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat als dem Niederlassungsstaat der Krankenkasse eines bestimmten Versicherten selbstverständlich niemals bedeutende Auswirkungen auf die Finanzierung des Systems der sozialen Sicherheit haben kann.

  • EuGH, 16.05.2006 - C-372/04

    DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-243/19
    Vgl. auch Urteil vom 16. Mai 2006, Watts (C-372/04, EU:C:2006:325, Rn. 46 und 47).

    27 In Rn. 70 des Urteils vom 16. Mai 2006, Watts (C-372/04, EU:C:2006:325), hat der Gerichtshof ausgeführt, dass der zuständige Träger die zweite Voraussetzung als nicht erfüllt ansehen und die Erteilung der vom Betroffenen beantragten Genehmigung ablehnen darf, wenn der Zeitraum, der sich aus den allgemeinen Planungszielen ergibt, nicht den medizinisch vertretbaren zeitlichen Rahmen überschreitet.

  • EuGH, 10.07.2018 - C-25/17

    Eine Religionsgemeinschaft wie die der Zeugen Jehovas ist gemeinsam mit ihren als

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-243/19
    Vgl. auch Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat (C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 47).
  • EuGH, 22.01.2019 - C-193/17

    Die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich allein für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-243/19
    Vgl. Urteil vom 22. Januar 2019, Cresco Investigation (C-193/17, EU:C:2019:43, Rn. 76 und 79).
  • EuGH, 09.03.2017 - C-406/15

    Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-243/19
    6 In Rn. 55 des Urteils vom 9. März 2017, Milkova (C-406/15, EU:C:2017:198), hat der Gerichtshof ausgeführt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung ein nunmehr in den Art. 20 und 21 der Charta verankerter allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, der verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, eine solche Behandlung ist objektiv gerechtfertigt.
  • EuGH, 19.11.2009 - C-314/08

    Filipiak - Einkommensteuerrecht - Recht auf Abzug der Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-243/19
    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 19. November 2009, Filipiak (C-314/08, EU:C:2009:719, Rn. 40 bis 42 und die angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.06.2012 - C-84/11

    Susisalo u.a. - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Öffentliche Gesundheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-336/19

    GA Hogan hält das flämische Gesetz, das die Schlachtung von Tieren ohne Betäubung

    12 C-243/19, EU:C:2020:325, Nr. 5.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-282/19

    GILDA-UNAMS u.a.

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Hogan (EU:C:2020:325, Nr. 75).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-636/19

    CAK

    4 Das Verhältnis, in dem diese beiden Rechtsakte zueinander stehen, und die zwischen ihnen bestehenden Unterschiede, sind u. a. bereits in den Schlussanträgen von Generalanwalt Hogan in der Rechtssache Veselibas ministrija (C-243/19, EU:C:2020:325, Nrn. 48 bis 68) eingehend geprüft worden.

    14 Vgl. Urteile vom 23. September 2020, Vas Megyei Kormányhivatal (Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung) (C-777/18, EU:C:2020:745, Rn. 45 bis 55), und vom 29. Oktober 2020, Veselibas ministrija (C-243/19, EU:C:2020:872, Rn. 28 bis 33), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Hogan in der Rechtssache Veselibas ministrija (C-243/19, EU:C:2020:325, Nrn. 48 bis 68).

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