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   Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90   

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Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90 (https://dejure.org/1991,18472)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.12.1991 - C-228/90 (https://dejure.org/1991,18472)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1991 - C-228/90 (https://dejure.org/1991,18472)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Simba SpA und andere gegen Ministero delle finanze.

    Nationale Steuer auf Bananen - Erhebung nur auf unmittelbar aus Drittstaaten eingeführte Erzeugnisse - Etwaige Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 09.06.1992 - C-339/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90
    (In der Rechtssache C-339/90 wird hier ausserdem zusätzlich nach einer eventuellen Verletzung des Artikels 95 EWG-Vertrag gefragt).

    Die zweite Frage hat in den Rechtssachen C-228/90 bis 234/90 und C-353/90 (in der Rechtssache C-339/90 fehlt sie) den Wortlaut:.

    Mit der dritten Frage (die in der Rechtssache C-339/90 die zweite Frage ist) wird ausserdem noch hilfsweise das Problem aufgeworfen, ob mit den genannten Vorschriften des EWG-Vertrages - sowie mit der seit dem 1. Juli 1968 geltenden Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates(3) - nur das Gesetz Nr. 873/1982 als unvereinbar anzusehen ist, mit dem der italienische Staat die fragliche Abgabe von 70 LIT auf derzeit 525 LIT erhöht hat und damit gegen das im Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 37/73 und 38/73(4) ausgesprochene Verbot für die Mitgliedstaaten verstossen hat, den Umfang des vom Gemeinsamen Zolltarif gewährten Schutzes zu ändern.

    Was zunächst das allein in der Rechtssache C-339/90 angeschnittene Problem der Anwendung des Artikels 95 EWG-Vertrag auf direkte Importe von Bananen aus dritten Ländern angeht, das sich stellt bei der Annahme, die streitige Abgabe sei unverändert als inländische Abgabe i. S. d. genannten Artikels anzusehen, so kann ich mich recht kurz fassen.

  • EuGH, 07.05.1987 - 184/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90
    Am 7. Mai 1987 hat der Gerichtshof in einem Urteil zu der Rechtssache 184/85(1) festgestellt, die Italienische Republik habe gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 95 Absatz 2 EWG-Vertrag verstossen, indem sie eine Verbrauchsteuer eingeführt und beibehalten hat, die für frische Bananen mit Ursprung in anderen Mitgliedstaaten, insbesondere für solche aus französischen überseeischen Departements, gilt.

    Ist die durch das Gesetz Nr. 986/964 in der Fassung des Gesetzes Nr. 873/1982 in die italienische Rechtsordnung eingeführte Abgabe auf den Verbrauch von frischen Bananen mit dem Geist und dem System der Gemeinschaftsrechtsordnung unvereinbar, wie sie sich aus Artikel 9 über die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern und Artikel 113 über die Durchführung einer gemeinsamen Handelspolitik der Mitgliedstaaten ergeben, berücksichtigt man, daß ein solcher Zoll - der gemäß den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 184/85 und 193/85 nicht mehr auf die in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindlichen Erzeugnisse anwendbar ist - nur auf die unmittelbar aus dritten Ländern kommenden Erzeugnisse anwendbar bleibt, wodurch eine protektionistische Maßnahme aufrechterhalten wird, die nicht nach den Voraussetzungen des Artikels 115 EWG-Vertrag erlassen worden ist?.

    (1) - Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 184/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2013).

  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90
    Dazu kann ausserdem - i. S. d. zweiten Frage - angemerkt werden, daß die genannten Bestimmungen im Sinne unserer Rechtsprechung unmittelbar anwendbar sind und entgegenstehendes nationales Recht zu verdrängen vermögen (ich verweise dazu auf die Rechtsprechung zu verschiedenen von der Gemeinschaft abgeschlossenen Abkommen, insbesondere die Urteile in den Rechtssachen 104/81(23) - betreffend das Freihandelsabkommen mit Portugal - 12/86(24) - betreffend das Assoziierungsabkommen mit der Türkei; 18/90(25) - betreffend das Kooperationsabkommen mit Marokko).

    (23) - Urteil vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81 (Kupferberg, Slg. 1982, 3641).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-353/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90
    Nicht zutreffend ist aber auch die Annahme, die Abgabe sei automatisch mit dem Ablauf der Übergangszeit (also nach dem 31. Dezember 1969 - vgl. Urteil in der Rechtssache C-353/89(13)) unzulässig geworden, wie dies von einer der Klägerinnen der Ausgangsverfahren für richtig gehalten wurde unter Hinweis darauf, daß seit dem Ablauf der Übergangszeit eine exklusive Gemeinschaftskompetenz für die Handelspolitik gilt, sowie unter Bezugnahme auf die Rechtssache 41/76(14), in der unterstrichen worden ist, es seien handelspolitische Maßnahmen seit Ende der Übergangszeit nur mit Ermächtigung der Kommission zulässig (an der es jedoch für die italienische Bananenabgabe gefehlt habe).

    (13) - Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-353/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069).

  • EuGH, 16.03.1983 - 267/81

    Amministrazione delle finanze dello Stato / SPI und SAMI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90
    Eine entsprechende Wertung findet sich noch einmal im Urteil in den verbundenen Rechtssachen 267/81 bis 269/81(16).

    (16) - Urteil vom 16. März 1983 in den verbundenen Rechtssachen 267/81 bis 269/81 (SPI und SAMI, Slg. 1983, 801).

  • EuGH, 09.11.1983 - 158/82

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90
    Ich erinnere auch an das Urteil in der Rechtssache 158/82(11), dem zufolge zollgleiche Abgaben anzunehmen sind, wenn Waren wegen Überschreitung der Grenze einseitig finanziell belastet werden.

    (11) - Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82 (Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573).

  • EuGH, 04.04.1968 - 20/67

    Kunstmühle Tivoli / Hauptzollamt Würzburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90
    Dies ist auch ausdrücklich in der Rechtsprechung unterstrichen worden, nämlich im Urteil der Rechtssache 20/67(5) ("Die Vorschriften des Artikels 95 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die ausschließlich Waren aus Mitgliedstaaten betreffen, sind auf Einfuhren aus dritten Ländern nicht anwendbar.") und im Urteil der Rechtssache 148/77(6) ("Der Vertrag selbst enthält für den Handel mit dritten Ländern hinsichtlich der inländischen Abgaben keine dem Artikel 95, der nur für Waren aus den Mitgliedstaaten gilt, entsprechende Vorschrift.").

    (5) - Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 20/67 (Kunstmühle Tivoli, Slg. 1968, 299).

  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90
    (24) - Urteil vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86 (Demirel, Slg. 1987, 3719).
  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90
    (9) - Vgl. Urteil vom 12. Dezember 1972 in den verbundenen Rechtssachen 21/72 bis 24/72 (International Fruit Company, Slg. 1972, 1221); Urteil vom 16. März 1983 in der Rechtssache 266/81 (SIOT, Slg. 1983, 731); Urteil vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 70/87 (Fediol/Kommission, Slg. 1989, 1781) sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache 193/85.
  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90
    (14) - Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76 (Donckerwolcke, Slg. 1976, 1921).
  • EuGH, 22.06.1989 - 70/87

    FEDIOL / Kommission EWG

  • EuGH, 31.01.1991 - C-18/90

    Office national de l'emploi / Kziber

  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

  • EuGH, 28.06.1978 - 70/77

    Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • EuGH, 16.03.1983 - 266/81

    SIOT / Ministero delle finanze

  • EuGH, 07.05.1987 - 193/85

    Co-Frutta / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • EuGH, 13.12.1973 - 37/73

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Indiamex u.a.

  • EuGH, 09.07.1975 - 21/75

    Schroeder KG / Stadt Köln

  • EuGH, 09.06.1992 - C-353/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit

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