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   KG, 06.01.2011 - 1 W 430/10   

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https://dejure.org/2011,10338
KG, 06.01.2011 - 1 W 430/10 (https://dejure.org/2011,10338)
KG, Entscheidung vom 06.01.2011 - 1 W 430/10 (https://dejure.org/2011,10338)
KG, Entscheidung vom 06. Januar 2011 - 1 W 430/10 (https://dejure.org/2011,10338)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 127a BGB, § 19 GBO, § 29 GBO, § 71 GBO, § 278 Abs 6 ZPO
    Grundbuchverfahren: Gerichtlicher Feststellungsbeschluss über einen Vergleichsschluss als formgerechter Nachweis einer Löschungsbewilligung für eine Eigentumsverschaffungsvormerkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis einer Löschungsbewilligung durch Vorlage eines schriftlich geschlossenen Vergleichs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachweis der Eintragungsunterlagen

  • notar-drkotz.de

    Vergleichsschluss als Nachweis einer Löschungsbewilligung für Eigentumsverschaffungsvormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 29; ZPO § 278 Abs. 6
    Nachweis einer Löschungsbewilligung durch Vorlage eines schriftlich geschlossenen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 688
  • DNotZ 2011, 854
  • FGPrax 2011, 108
  • Rpfleger 2011, 270
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54

    Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht

    Auszug aus KG, 06.01.2011 - 1 W 430/10
    Ausdrücklich Bezug genommen wird in der Stellungnahme auf die Entscheidungen RGZ 165, 161, 162 und BGHZ 14, 381, 391. Diese Entscheidungen befassen sich mit der Frage, ob der in einem Erkenntnisverfahren in der vorgeschriebenen Form abgeschlossene Vergleich zu überwinden vermag, dass die in ihm jeweils abgeschlossenen Rechtsgeschäfte zu ihrer materiellrechtlichen Wirksamkeit gemäß § 313 BGB a.F. bzw. gemäß § 2276 BGB der notariellen Beurkundung bedurft hätten.
  • RG, 08.11.1940 - VII 40/40

    1. Genügt die Beurkundung eines Vergleichs im Beschwerdeverfahren der

    Auszug aus KG, 06.01.2011 - 1 W 430/10
    Ausdrücklich Bezug genommen wird in der Stellungnahme auf die Entscheidungen RGZ 165, 161, 162 und BGHZ 14, 381, 391. Diese Entscheidungen befassen sich mit der Frage, ob der in einem Erkenntnisverfahren in der vorgeschriebenen Form abgeschlossene Vergleich zu überwinden vermag, dass die in ihm jeweils abgeschlossenen Rechtsgeschäfte zu ihrer materiellrechtlichen Wirksamkeit gemäß § 313 BGB a.F. bzw. gemäß § 2276 BGB der notariellen Beurkundung bedurft hätten.
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus KG, 06.01.2011 - 1 W 430/10
    Dass sich der Ausfertigungsvermerk auf beide Seiten des Beschlusses bezieht, ergibt sich unzweideutig daraus, dass er sich am Ende der zweiten Seite befindet und beide Seiten mittels Heftklammer derart verbunden sind, dass die körperliche Verbindung als dauernd gewollt erkennbar und nur durch Gewaltanwendung zu lösen ist (für den Beglaubigungsvermerk BGH, NJW 2004, 506; 1974, 1383).
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Auszug aus KG, 06.01.2011 - 1 W 430/10
    Im vorliegenden Fall kommt es auf die Frage, ob der Beschluss gemäß § 278 Abs. 6 ZPO in entsprechender Anwendung des § 127a BGB auch die notarielle Beurkundung ersetzt (bejahend dazu BAG, NJW 2007, 1831, zweifelnd weiterhin Greger in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 278 Rdn. 31), nicht an, weil weder § 29 GBO gerade eine notarielle Urkunde erfordert noch das materielle Recht an die Wirksamkeit der Löschungsbewilligung für eine Eigentumsverschaffungsvormerkung besondere Formanforderungen stellt (vgl. zu dem Formerfordernis des § 925 Abs. 1 BGB für die Auflassung OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 1609, dagegen Dümig a.a.O.; Demharter, FGPrax 2008, 1, 2).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2006 - 3 Wx 137/06

    Keine Eigentumsumschreibung aufgrund einer Auflassung im Vergleich nach § 278

    Auszug aus KG, 06.01.2011 - 1 W 430/10
    Im vorliegenden Fall kommt es auf die Frage, ob der Beschluss gemäß § 278 Abs. 6 ZPO in entsprechender Anwendung des § 127a BGB auch die notarielle Beurkundung ersetzt (bejahend dazu BAG, NJW 2007, 1831, zweifelnd weiterhin Greger in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 278 Rdn. 31), nicht an, weil weder § 29 GBO gerade eine notarielle Urkunde erfordert noch das materielle Recht an die Wirksamkeit der Löschungsbewilligung für eine Eigentumsverschaffungsvormerkung besondere Formanforderungen stellt (vgl. zu dem Formerfordernis des § 925 Abs. 1 BGB für die Auflassung OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 1609, dagegen Dümig a.a.O.; Demharter, FGPrax 2008, 1, 2).
  • BGH, 20.09.1957 - V ZB 19/57

    Behördeneigenschaft bei Ortskrankenkassen

    Auszug aus KG, 06.01.2011 - 1 W 430/10
    Die in § 415 ZPO enthaltene Begriffsbestimmung ist auch für den Grundbuchverkehr maßgebend (BGH, NJW 1957, 1673; KGJ 40, 115).
  • BGH, 27.05.1974 - VII ZB 5/74

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Zustellung eines Urteils

    Auszug aus KG, 06.01.2011 - 1 W 430/10
    Dass sich der Ausfertigungsvermerk auf beide Seiten des Beschlusses bezieht, ergibt sich unzweideutig daraus, dass er sich am Ende der zweiten Seite befindet und beide Seiten mittels Heftklammer derart verbunden sind, dass die körperliche Verbindung als dauernd gewollt erkennbar und nur durch Gewaltanwendung zu lösen ist (für den Beglaubigungsvermerk BGH, NJW 2004, 506; 1974, 1383).
  • OLG München, 28.01.2014 - 34 Wx 318/13

    Grundbuchverfahren: Bestimmtheit des Antrags auf Eintragung eines gerichtlich

    a) Öffentliche Urkunde im Sinn von § 29 Abs. 1 GBO ist zwar auch der einen Vergleich nach § 278 Abs. 6 Satz 1 ZPO feststellende gerichtliche Beschluss (siehe § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO; KG FGPrax 2011, 108; Demharter § 29 Rn. 29).

    Sind Inhalt des Vergleichs grundbuchrechtliche Erklärungen, wird durch den Feststellungsbeschluss auch die Abgabe der Erklärungen festgestellt (KG FGPrax 2011, 108).

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