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   LAG Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 4 Sa 70/15   

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https://dejure.org/2016,17223
LAG Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 4 Sa 70/15 (https://dejure.org/2016,17223)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.06.2016 - 4 Sa 70/15 (https://dejure.org/2016,17223)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 4 Sa 70/15 (https://dejure.org/2016,17223)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen

  • IWW

    § 275 Abs. 1a Satz 1 Buchst. a SGB V, § ... 64 Abs. 7 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG, § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG, § 5 Abs. 1 Satz 5 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, § 5 Abs. 1 Satz 6 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, § 5 Abs. 2 Satz 1 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, § 5 Abs. 2 Satz 3 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, § 69 Abs. 4 SGB X, § 5 Abs. 1 EFZG, § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 EFZG, § 44 Abs. 1 SGB V, § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 115 Abs. 1 SGB X, § 35 SGB I, § 4 SGB V, BGB § 611, § 20 Abs. 1 SGB X, § 275 Abs. 1a Satz 1 Buchst. a, Satz 3 SGB V, § 288 Abs. 1 BGB, §§ 92 Abs. 1, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Sozialdatenschutz bei Streit um Entgeltfortzahlung für Fortsetzungserkrankung; Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitgebers nach Mitteilung der Krankenkasse zum Nichtvorliegen anrechenbarer Vorerkrankungen

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fortsetzungserkrankung eines Arbeitnehmers - Darlegungslast des Arbeitsnehmers

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 S 2 Nr 1 EntgFG, § 69 Abs 4 SGB 10
    Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen; Entscheidungen in Urteilsverfahren

  • rechtsportal.de

    Darlegungslast und Sozialdatenschutz bei Streit um Entgeltfortzahlung für Fortsetzungserkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltfortzahlung - und die Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg widerspricht Bundesarbeitsgericht

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Trau, schau, wem!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 13.07.2016)

    Entgelt-streit: Nicht auf Kosten der Schweigepflicht

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 22.07.2016)

    Stuttgarter Gericht greift Rechtsprechung an

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Alte oder neue Krankheit?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer müssen Krankheitsdiagnose zur Entgeltfortzahlung nicht offenlegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 513
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 4 Sa 70/15
    (teilweise Abweichung zu BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - BAGE 115, 206).

    Dieses kann verschiedene Krankheitssymptome zur Folge haben (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - BAGE 115, 206).

    Der Arbeitgeber ist allerdings kaum in der Lage, das Bestehen einer Fortsetzungserkrankung darzulegen, weil er über die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht unterrichtet wird (BAG 13. Juli 2005 aaO).

    Er hat jedoch keine Möglichkeit, deren Richtigkeit zu überprüfen (BAG 13. Juli 2005 aaO.).

    Dabei hat der Arbeitnehmer den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden (BAG 13. Juli 2005 aaO).

    Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung sind allerdings vom Arbeitgeber zu tragen, denn nach der sprachlichen Fassung des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG trifft den Arbeitgeber die objektive Beweislast (BAG 13. Juli 2005 aaO).

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 4 Sa 70/15
    Insbesondere dann, wenn die Krankenkasse als Körperschaft öffentlichen Rechts (§ 4 SGB V) auf der Grundlage ihrer Tatsachenkenntnis ihrer Mitteilungspflicht nach § 69 Abs. 4 SGB X nachgekommen ist und dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass anrechnungsfähige Vorerkrankungen nicht vorliegen, muss es für den Arbeitnehmer, ähnlich wie es beim Beweiswert einer (ebenfalls nur eine Bewertung enthaltenden) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bezogen auf das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit (BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 44) der Fall ist, möglich sein, seine Diagnosedaten solange zurückzuhalten, bis der Arbeitgeber Tatsachen vorlegt, die zu Zweifeln an der Richtigkeit der Mitteilung der Krankenkasse Anlass geben.
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 4 Sa 70/15
    Der Arbeitnehmer muss vielmehr tatsächliche Angaben machen, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, die Wertung der Krankenkasse zu überprüfen (BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - AP EntgeltfortzG § 9 Nr. 3).
  • LAG Köln, 02.08.2002 - 11 Sa 1097/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; erneute Arbeitsunfähigkeit;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 4 Sa 70/15
    Dieser gesetzliche Hinderungsgrund zum substantiierten Tatsachenvortrag darf dem Arbeitgeber aber nicht zu einem prozessualen Vorteil gereichen (LAG Köln 2. August 2002 - 11 Sa 1097/01 - MDR 2003, 462; von Wulffen/Schütze/Bieresborn SGB X 8. Aufl. § 69 Rn. 38).
  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22

    Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen

    Vor diesem Hintergrund hat die Mitteilung der Krankenkasse keinen mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vergleichbaren Beweiswert (aA LAG Baden-Württemberg 8. Juni 2016 - 4 Sa 70/15 - zu I 2 c aa der Gründe) .
  • LAG Hessen, 14.01.2022 - 10 Sa 898/21

    Abgestufte Darlegungslast des Arbeitnehmers bei bestrittener

    Die Kammer teilt auch nicht die Auffassung des LAG Baden-Württemberg, wonach die Mitteilung der Krankenkasse, dass keine Fortsetzungserkrankung vorlag, zu einer verschärften Darlegungslast des Arbeitgebers führen könnte (vgl. LAG Baden-Württemberg 8. Juni 2016 - 4 Sa 70/15 - NZA-RR 2016, 513).
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