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   LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 5 Ta 24/21   

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LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 5 Ta 24/21 (https://dejure.org/2021,15062)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.05.2021 - 5 Ta 24/21 (https://dejure.org/2021,15062)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 5 Ta 24/21 (https://dejure.org/2021,15062)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 63 Abs. 2 GKG, § ... 68 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, §§ 38 Abs. 1, 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 346 Abs. 1 SGB III, § 249 Abs. 1 SGB V, § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI, § 58 SGB XI, § 172 Abs. 3 SGB VI, § 249b Satz 1 SGB V, § 40a Abs. 2 EStG, § 40 Abs. 3 Satz 2 EStG, § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO, § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 45 Abs. 4 GKG, §§ 133, 157 BGB, § 39 Abs. 1 GKG, § 68 Abs. 3 Satz 1 GKG, § 68 Abs. 3 Satz 2 GKG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streitwertberechnung: Arbeitsentgelt bei geringfügiger Beschäftigung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 S 1 GKG, § 8 Abs 1 Nr 1 SGB 4
    Streitwert - Arbeitsentgelt bei geringfügiger Beschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 2 S. 1; SGB IV § 8 Abs. 1 Nr. 1
    Eine Bruttomonatsvergütung als Streitwert für Weiterbeschäftigungsantrag; Vertraglich vereinbarter Lohn als Grundlage für Streitwert bei geringfügiger Beschäftigung; Werterhöhung durch Geltendmachung von Urlaubsabgeltung

  • rechtsportal.de

    GKG § 42 Abs. 2 S. 1; SGB IV § 8 Abs. 1 Nr. 1
    Eine Bruttomonatsvergütung als Streitwert für Weiterbeschäftigungsantrag; Vertraglich vereinbarter Lohn als Grundlage für Streitwert bei geringfügiger Beschäftigung; Werterhöhung durch Geltendmachung von Urlaubsabgeltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eine Bruttomonatsvergütung als Streitwert für Weiterbeschäftigungsantrag; Vertraglich vereinbarter Lohn als Grundlage für Streitwert bei geringfügiger Beschäftigung; Werterhöhung durch Geltendmachung von Urlaubsabgeltung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 5 Ta 24/21
    a) Ist der allgemeine Weiterbeschäftigungsantrag, wie im Regelfall - und auch im vorliegenden Sachverhalt -, als uneigentlicher Hilfsantrag gestellt, erfolgt eine Zusammenrechnung nur, wenn über den Antrag eine Entscheidung ergeht (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GKG) oder ein entsprechender Vergleich geschlossen wird (§ 45 Abs. 4 GKG in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG; erkennende Kammer 30. Dezember 2015 - 5 Ta 71/15 - juris Rn 19 ff.).

    Denn eine tatsächliche Beschäftigung ist nur für die Zukunft regelbar (erkennende Kammer 30. Dezember 2015 - 5 Ta 71/15 - juris Rn 25).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 5 Ta 168/14

    Mehrere Kündigungen in einer Rechtssache - Streitwert

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 5 Ta 24/21
    Den punktuellen Kündigungsschutzantrag (Antrag zu 1) hat das Arbeitsgericht zutreffend gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG mit dem Quartalsverdienst der Klägerin von 1.350,00 EUR bemessen, da die Klägerin den unbefristeten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht hat (erkennende Kammer 27. November 2014 - 5 Ta 168/14 - juris Rn 12 Dieser wirkt sich jedoch wegen wirtschaftlicher Teilidentität im Verhältnis zum punktuellen Bestandsschutzantrag zu 1 nicht werterhöhend aus (erkennende Kammer 27. November 2014 - 5 Ta 168/14 - juris Rn 12 und 15 ).
  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 5 Ta 24/21
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - juris Rn 21 m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 5 Ta 63/10

    Streitwert - Bestandsschutz - vorläufige Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 5 Ta 24/21
    b) Der allgemeine Weiterbeschäftigungsantrag ist gemäß § 48 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO zu bewerten und grundsätzlich - so auch hier - mit einer Bruttomonatsvergütung zu bemessen (erkennende Kammer 27. April 2010 - 5 Ta 63/10 - juris Rn 15 ).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 5 Ta 24/21
    Soweit in arbeitsrechtlichen Regelungen die Begriffe "Bruttobetrag" oder "Nettobetrag" sowie "Abzüge" verwendet werden, wird üblicherweise unter "Bruttobetrag" das Arbeitsentgelt vor den gesetzlichen Abzügen, unter "Abzügen" die gesetzlichen Abzüge, soweit sie im regelmäßigen Abzugsverfahren erfolgen ohne Berücksichtigung sonstiger steuerlicher Vor- und Nachteile und unter "Nettobetrag" der Bruttobetrag nach Abzug der gesetzlichen Abzüge verstanden (BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - juris Rn 31 m.w.N.).
  • BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 5 Ta 24/21
    Denn die Pauschalbeträge von 15 % zur Rentenversicherung gemäß § 172 Abs. 3 SGB VI und von 13 % zur Krankenversicherung gemäß § 249b Satz 1 SGB V schuldet der Arbeitgeber selbst und führt diese nicht nur als Schuld des Arbeitnehmers ab, ebenso die 2 %ige pauschale Lohnsteuer gemäß § 40a Abs. 2 EStG i.V.m. § 40 Abs. 3 Satz 2 EStG (im Gegensatz zur sonstigen Lohnsteuer, für die der Arbeitnehmer gemäß § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG Steuerschuldner ist, vgl. hierzu BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - juris Rn 12 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 5 Ta 189/10

    Wertfestsetzung - Arbeitsentgelt i.S.d. § 42 Abs 3 S 1 GKG 2004

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 5 Ta 24/21
    Dabei ist dasjenige Entgelt zugrunde zu legen, das der Arbeitnehmer bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in dem auf den streitigen Beendigungstermin folgenden Vierteljahr erzielen würde (allgemeine Auffassung, vgl. erkennende Kammer 1. Februar 2011 - 5 Ta 189/10 - juris m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - 5 Ta 15/16

    Wertfestsetzung - Nettolohn oder Bruttolohn

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 5 Ta 24/21
    bb) Zur Vermeidung von nicht gerechtfertigten Wertungsunterschieden ist deshalb bei einer sogenannten Nettolohnvereinbarung auf das - fiktive - Bruttoentgelt hochzurechnen (erkennende Kammer 17. März 2016 - 5 Ta 15/16 - juris Rn 18 m.w.N.).
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