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   LAG Hamm, 07.05.2004 - 7 Sa 85/04   

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https://dejure.org/2004,6639
LAG Hamm, 07.05.2004 - 7 Sa 85/04 (https://dejure.org/2004,6639)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.05.2004 - 7 Sa 85/04 (https://dejure.org/2004,6639)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Mai 2004 - 7 Sa 85/04 (https://dejure.org/2004,6639)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Vertragsstrafe, allgemeine Geschäftsbedingung, Höhe der Vertragsstrafe, befristeter Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 305 ff. BGB, § 15 Abs. 3 TzBfG
    Vertragsstrafe, allgemeine Geschäftsbedingung, Höhe der Vertragsstrafe, befristeter Ar-beitsvertrag, Kündigungsfrist

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens, das als Anlage zu einem Anstellungsvertrag in der Reisebranche formuliert wurde; Auswirkungen der Besonderheiten im Arbeitsrecht bei Unwirksamkeit von Vertragsvereinabrungen aufgrund einer inhaltlichen Überprüfung der ...

  • Judicialis

    BGB §§ 305 ff.; ; BGB § ... 305 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 305 b; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 309 Nr. 6; ; BGB § 310 Abs. 4 S. 2; ; BGB § 343; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB §§ 651 a ff.; ; TzBfG § 15 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unangemessene Vertragsstrafe bei Einrechnung hoher Aufwandsentschädigung in Monatseinkommen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 128
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 07.05.2004 - 7 Sa 85/04
    8 AZR 196/03.

    In unbefristeten Arbeitsverhältnissen dürfte die zulässige Höchstgrenze für eine rechtswidrige vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer regelmäßig über das Einkommen begrenzt werden, das der Arbeitnehmer innerhalb der für ihn gültigen Kündigungsfrist hätte erzielen können (Thüsing, a. a. O., S. 45; Preis, a. a. O., Rdnr. 94: Monatsverdienst als üblich bewertet; BAG, Urteil vom 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 -: Kündigungsfrist als maßgebliches Kriterium).

  • LAG Hamm, 24.01.2003 - 10 Sa 1158/02

    Vertragsstrafenvereinbarung, Zulässigkeit in vorformulierten Verträgen nach der

    Auszug aus LAG Hamm, 07.05.2004 - 7 Sa 85/04
    10 Sa 1158/02.
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung -

    Auszug aus LAG Hamm, 07.05.2004 - 7 Sa 85/04
    Mit diesem Ergebnis ist es der erkennenden Berufungskammer verwehrt zu überprüfen, ob der Beklagte trotz fehlender erfolgloser Abmahnung das Arbeitsverhältnis zur Klägerin rechtswirksam fristlos aufgekündigt hat (§ 626 Abs. 1 BGB) (BAG, Urteil v. 17.01.2002 - 2 AZR 494/00 -, EzA, § 628 BGB Nr. 20).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 25 Sa 586/10

    Vertragsstrafe - Verschulden - vertragswidrige Beendigung - Einhaltung der

    Mit dem BAG sind einige Instanzgerichte ebenfalls der Meinung, § 309 Nr. 6 BGB sei auf Vertragsstrafenklauseln in Arbeitsverträgen wegen der Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten nicht anwendbar (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02. Februar 2005 - 3 Sa 515/04 - NZA-RR 2005, 351; LAG Hamm, Urteil vom 07. Mai 2004 - 7 Sa 85/04 - NZA-RR 2005, 128; ArbG Freiburg, Urteil vom 16. Januar 2003 - 13 Ca 302/02 - LAGE Nr. 2 zu § 309 BGB 2002; ArbG Duisburg, Urteil vom 14. August 2002 - 3 Ca 1676/02 - DB 2002, 1943 = NZA 2002, 1038).
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