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   LAG Hamm, 12.09.2017 - 14 Sa 325/17   

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LAG Hamm, 12.09.2017 - 14 Sa 325/17 (https://dejure.org/2017,33897)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2017 - 14 Sa 325/17 (https://dejure.org/2017,33897)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2017 - 14 Sa 325/17 (https://dejure.org/2017,33897)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Provisionsvereinbarung; Inhaltskontrolle einer formularmäßigen Zielvereinbarung im Arbeitsvertrag eines abhängig beschäftigten Vertriebsmitarbeiters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; HGB § 65; HGB § 87
    Inhaltskontrolle; Provision; Provisionsvorschuss; Rückzahlung; Zielvereinbarung

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 ; HGB § 65 ; HGB § 87
    Begriff der Provisionsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Hamm, 03.03.2009 - 14 Sa 361/08

    AGB; Provision; Rückzahlung; unzulässige Rechtsausübung; Vorschuss

    Auszug aus LAG Hamm, 12.09.2017 - 14 Sa 325/17
    Es ist anerkannt, dass derjenige, der Geld als Vorschuss nimmt, sich auch verpflichtet, den Vorschuss dem Vorschussgeber zurückzuzahlen, wenn und soweit die bevorschusste Forderung nicht entsteht (vgl. BAG 10. März 1960 - 5 AZR 426/58 - I. der Gründe; 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - Rn. 21; LAG Hamm, 3. März 2009 - 14 Sa 361/08 - Rn. 57).

    Die Vereinbarung einer Rückzahlungspflicht für erhaltene Vorschüsse durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Formulararbeitsvertrag unterliegt gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB keiner Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2, § 308, § 309 BGB, weil es sich um eine deklaratorische, von Rechtsvorschriften nicht abweichende Bestimmung handelt (vgl. LAG Hamm 3. März 2009 - 14 Sa 361/08 - Rn. 55 ff.).

  • ArbG Dortmund, 09.11.2016 - 10 Ca 870/16
    Auszug aus LAG Hamm, 12.09.2017 - 14 Sa 325/17
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 9. November 2016 (10 Ca 870/16) abgeändert.

    Die Klägerin beantragt nunmehr, unter Rücknahme der Berufung im Übrigen, das am 9. November 2016 verkündete und am 7. März 2017 zugestellte Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund (10 Ca 870/16) abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 10.614,54 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 1. März 2016 zu zahlen.

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Hamm, 12.09.2017 - 14 Sa 325/17
    Die Bedingungen, welche die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Art, Umfang und/oder Güte erfüllen muss, damit er eine (weitere) Vergütung erhält, stellen eine Entgeltregelung bzw. Preisabrede dar, welche aber gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB kein Gegenstand der Inhaltskontrolle sind (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 33/11 - Rn. 58; 27. Juli 2005 - 7 AZR 486/04 - B. II. 1. e) aa) der Gründe; 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - II. 3. a) der Gründe; ErfK/Preis, § 310 BGB Rn. 34, 36, 39).
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

    Rückzahlung von Schulungskosten

    Auszug aus LAG Hamm, 12.09.2017 - 14 Sa 325/17
    Wenn aber im konkreten Einzelfall die Beteiligten übereinstimmend eine Erklärung in demselben Sinn verstanden haben, geht dieser übereinstimmende Wille nicht nur der Auslegung einer Individualvereinbarung, sondern auch von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 17; 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 27; 22. Juli 2010 - 6 AZR 170/08 - Rn. 37 ) und zwar auch zugunsten des Verwenders ( vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 25).
  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.09.2017 - 14 Sa 325/17
    Es ist anerkannt, dass derjenige, der Geld als Vorschuss nimmt, sich auch verpflichtet, den Vorschuss dem Vorschussgeber zurückzuzahlen, wenn und soweit die bevorschusste Forderung nicht entsteht (vgl. BAG 10. März 1960 - 5 AZR 426/58 - I. der Gründe; 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - Rn. 21; LAG Hamm, 3. März 2009 - 14 Sa 361/08 - Rn. 57).
  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Auszug aus LAG Hamm, 12.09.2017 - 14 Sa 325/17
    Wenn aber im konkreten Einzelfall die Beteiligten übereinstimmend eine Erklärung in demselben Sinn verstanden haben, geht dieser übereinstimmende Wille nicht nur der Auslegung einer Individualvereinbarung, sondern auch von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 17; 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 27; 22. Juli 2010 - 6 AZR 170/08 - Rn. 37 ) und zwar auch zugunsten des Verwenders ( vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 25).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 12.09.2017 - 14 Sa 325/17
    Die Bedingungen, welche die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Art, Umfang und/oder Güte erfüllen muss, damit er eine (weitere) Vergütung erhält, stellen eine Entgeltregelung bzw. Preisabrede dar, welche aber gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB kein Gegenstand der Inhaltskontrolle sind (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 33/11 - Rn. 58; 27. Juli 2005 - 7 AZR 486/04 - B. II. 1. e) aa) der Gründe; 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - II. 3. a) der Gründe; ErfK/Preis, § 310 BGB Rn. 34, 36, 39).
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 12.09.2017 - 14 Sa 325/17
    Wenn aber im konkreten Einzelfall die Beteiligten übereinstimmend eine Erklärung in demselben Sinn verstanden haben, geht dieser übereinstimmende Wille nicht nur der Auslegung einer Individualvereinbarung, sondern auch von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 17; 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 27; 22. Juli 2010 - 6 AZR 170/08 - Rn. 37 ) und zwar auch zugunsten des Verwenders ( vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 25).
  • BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87

    Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 12.09.2017 - 14 Sa 325/17
    Eine Vergütungsvereinbarung, welche die Verpflichtung zur Rückzahlung von Provisionsvorschüssen vorsieht, verstößt nicht gegen die guten Sitten, es sei denn, durch die Vorschusszahlungen wird eine unzulässige Bindung des Arbeitnehmers herbeigeführt oder die Provisionsabrede ist so getroffen, dass der Arbeitnehmer die geforderten Umsätze überhaupt nicht erbringen kann (vgl. BAG, 20. Juni 1989 - 3 AZR 504/87 - II. 3. b) der Gründe).
  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 33/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Angebotserklärung -

    Auszug aus LAG Hamm, 12.09.2017 - 14 Sa 325/17
    Die Bedingungen, welche die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Art, Umfang und/oder Güte erfüllen muss, damit er eine (weitere) Vergütung erhält, stellen eine Entgeltregelung bzw. Preisabrede dar, welche aber gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB kein Gegenstand der Inhaltskontrolle sind (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 33/11 - Rn. 58; 27. Juli 2005 - 7 AZR 486/04 - B. II. 1. e) aa) der Gründe; 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - II. 3. a) der Gründe; ErfK/Preis, § 310 BGB Rn. 34, 36, 39).
  • BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58

    Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB - Arbeits- und Handelsvertreterverhältnis

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 170/08

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

  • BAG, 25.10.1967 - 3 AZR 453/66

    Provision - Versicherungsnehmer - Nachbearbeitungspflicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - 6 Sa 190/19

    Provisionsanspruch - Rückforderung von Provisionsvorschüssen - Allgemeine

    § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB beruht auf der Erwägung, dass ein Mindestmaß an Transparenz der Preisgestaltung einen funktionierenden Wettbewerb erst ermöglicht (vgl. insgesamt BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 44, mwN, vgl. zum freien Versicherungsvertreter: BAG 09. Juni 2010 - 5 AZR 332/09 - Rn. 44, vgl. LAG Hamm 12. September 2017 - 14 Sa 325/17 - Rn. 70, jeweils zitiert nach juris).
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