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   LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16   

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https://dejure.org/2017,24449
LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16 (https://dejure.org/2017,24449)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16 (https://dejure.org/2017,24449)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. April 2017 - 8 Sa 1347/16 (https://dejure.org/2017,24449)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Einem Urteil, dass außerhalb eines Urteilsverfahren ergangen ist, etwa weil überhaupt keine Klage erhoben worden ist, kann keine Wirkung zukommen. Dies führt allerdings nicht zur Unzulässigkeit der Berufung. Denn auch ein "Scheinurteil' erzeugt Rechtswirkungen und ist ...

  • IWW

    § 139 ZPO, §§ ... 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3, 5 ZPO, § 295 ZPO, § 68 ArbGG, Art. 19 Abs. 4 GG, § 130 Nr. 6 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 21 Abs. 1 GKG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519
    Zulässigkeit der Berufung gegen ein außerhalb eines Urteilsverfahrens ergangenes Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16
    d) Wegen der damit gebotenen Abgabe an das Arbeitsgericht bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung mit dem Sachvortrag der Beklagten, der offensichtlich nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in seinen Entscheidungen zum Begriff des "Arbeitsvorgangs" und zur Erfüllung tariflicher Anforderungen in einem bestimmten zeitlichen Umfang steht (vgl. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - ZTR 2012, 440 ff.; BAG 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - NZA 1996, 42 f.; BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 116).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16
    d) Wegen der damit gebotenen Abgabe an das Arbeitsgericht bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung mit dem Sachvortrag der Beklagten, der offensichtlich nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in seinen Entscheidungen zum Begriff des "Arbeitsvorgangs" und zur Erfüllung tariflicher Anforderungen in einem bestimmten zeitlichen Umfang steht (vgl. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - ZTR 2012, 440 ff.; BAG 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - NZA 1996, 42 f.; BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 116).
  • BGH, 24.01.2008 - IX ZB 258/05

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16
    Es bestehen damit aber ganz erhebliche Zweifel, dass vor Einreichung des als Klage bezeichneten Schriftsatzes eine inhaltliche Prüfung durch die erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte des Klägers erfolgt ist (vgl. hierzu auch BGH 24. Januar 2008 - IX ZB 258/05 - NJW 2008, 1311 f.).
  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16
    d) Wegen der damit gebotenen Abgabe an das Arbeitsgericht bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung mit dem Sachvortrag der Beklagten, der offensichtlich nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in seinen Entscheidungen zum Begriff des "Arbeitsvorgangs" und zur Erfüllung tariflicher Anforderungen in einem bestimmten zeitlichen Umfang steht (vgl. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - ZTR 2012, 440 ff.; BAG 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - NZA 1996, 42 f.; BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 116).
  • BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 254/74

    Heilung der Nichtunterzeichnung der Klageschrift

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16
    Die Nichtunterzeichnung der Klageschrift ist zwar heilbar (vgl. BGH 25. Juni 1975 - VIII ZR 254/74 - NJW 1975, 1704 f.), hätte aber zumindest vorausgesetzt, dass beide Parteien nach Hinweis des Landesarbeitsgerichts im Kammertermin rügelos verhandelt hätten.
  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 105/91

    Zurückverweisung bei fehlender Prozeßvoraussetzung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16
    c) Dass es an einer ordnungsgemäßen Klageerhebung fehlt, führt im vorliegenden Fall nicht zur Zurückweisung der Berufung wegen Unzulässigkeit der Klage, sondern zur Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und zur Abgabe der Sache an das Arbeitsgericht (vgl. zur Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils durch die Revisionsinstanz BGH 13. April 1992 - II ZR 105/91 - NJW 1992, 2099 f.).
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 110/13

    Wirksamkeit eines nicht alle notwendigen Streitgenossen erfassenden Urteils;

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16
    Derartige Ausnahmefälle sind in der Rechtsprechung angenommen worden bei Entscheidung über einen - wie hier - bei Gericht nicht anhängigen Streitgegenstand (BGH 4. April 2014 - V ZR 110/13 - NJW-RR 2014, 903 ff.).
  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16
    Art. 19 Abs. 4 GG gebietet den Gerichten, das Verfahrensrecht so anzuwenden, dass den erkennbaren Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung getragen wird (BVerfG 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 - nv- juris; BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - NZA-RR 2016, 582 ff.).
  • BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16
    Einem Urteil, dass außerhalb eines Urteilsverfahren ergangen ist, etwa weil überhaupt keine Klage erhoben worden ist, kann keine Wirkung zukommen (MüKo-ZPO/Musielak 5. Aufl. Vorbemerkung zu § 300 ZPO Rn. 4; vgl. auch BGH 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05 - NJW-RR 2006, 565 f.; HessLAG 31. August 1981 - 11 Sa 121/81 - nv. juris).
  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 125/16

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16
    Der Beklagten ist zwar zuzugestehen, dass ein im Wege der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein kann (st. Rspr. vgl. nur BAG 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - NZA 2017, 140 f.; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - NZA 2005, 597 f.).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

  • BGH, 26.04.2012 - VII ZB 83/10

    Berufungsbegründung: Postulationsfähigkeit des in Untervollmacht handelnden

  • BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen

  • BAG, 26.01.1976 - 2 AZR 506/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ordnungsgemäßheit der Klageschrift

  • LAG Hessen, 31.08.1981 - 11 Sa 121/81
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2019 - 3 Ta 124/19

    Rechtsweg; Rechtshängigkeit; fehlerhafte Zustellung; Zurückverweisung

    Wird eine solche Entscheidung zur Verhinderung der formellen Rechtskraft, die auch sie anderenfalls erlangen könnte, zulässigerweise mit einem Rechtsbehelf angegriffen, ist sie aufzuheben und das Verfahren in der Regel an das Ausgangsgericht zur Behebung des Verfahrensmangels und zur Neuvornahme der Entscheidung zurückzuverweisen (vgl. auch Hess. LAG vom 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16, juris, Rz. 55 sowie LAG Hamm vom 02.03.2012 - 18 Sa 1176/11, juris, Rz. 28 zur Parallelproblematik bei einer Entscheidung durch Urteil im nicht rechtshängigen Verfahren).

    Im Beschwerdeverfahren findet § 68 ArbGG - unabhängig davon, dass der hier relevante Verfahrensmangel selbst dort ausnahmsweise eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung rechtfertigen würde (Hess. LAG vom 18.04.2017 - 8 Sa 1347/16, juris, Rz. 55 sowie LAG Hamm vom 02.03.2012 - 18 Sa 1176/11, juris, Rz. 28) - keine Anwendung.

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