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   LAG Hessen, 22.06.2016 - 6 Sa 1169/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43814
LAG Hessen, 22.06.2016 - 6 Sa 1169/15 (https://dejure.org/2016,43814)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.06.2016 - 6 Sa 1169/15 (https://dejure.org/2016,43814)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 6 Sa 1169/15 (https://dejure.org/2016,43814)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1b Abs. 1 BetrAVG, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG, § 1b Abs. 1 BetrAVG, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG

  • IWW

    Artikel 14 Abs. 1 GG, § ... 2 BetrAVG, § 13 Abs. 2 Tarifvertrag, § 9 Tarifvertrag, Art. 9 GG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 lit b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 517, 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 335 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch der Ehefrau eines Flugkapitäns der Lufthansa auf Hinterbliebenenversorgung aus der betrieblichen Altersversorgung bei Eheschließung nach Eintritt des Versorgungsfalls

  • rechtsportal.de

    Anspruch der Ehefrau eines Flugkapitäns der Lufthansa auf Hinterbliebenenversorgung aus der betrieblichen Altersversorgung bei Eheschließung nach Eintritt des Versorgungsfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 382/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2016 - 6 Sa 1169/15
    Hierzu führt das Arbeitsgericht zu Recht aus: "Nach dem Ablösungsprinzip (Zeitkollisionsregel) findet wegen des gleichen Rangs der Tarifverträge zueinander kein Günstigkeitsvergleich zwischen den bisherigen und ablösenden Regelungen statt (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - Rd. 42).

    Durch eine auf den tariflichen Grundsätzen beruhende Änderung der Leistung verwirklicht sich lediglich eine von Anfang an bestehende Schwäche der tarifvertraglich begründeten Rechtsposition (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - Rd. 42).

    Nur solche erdienten Versorgungsanwartschaften sind grundsätzlich einem Eingriff entzogen, weil sie sowohl Versorgungs- als auch Entgeltcharakter haben und die ausreichende Gegenleistung für bereits geleistete Arbeit und Betriebstreue des Versorgungsanwärters darstellen (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - Rd. 44).

    Wird nicht in den erdienten Besitzstand einer Versorgungsanwartschaft eingegriffen und sind die mit der Änderung verbundenen Nachteile für die Arbeitnehmer nicht schwerwiegend, so reichen sachliche Gründe aus (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - Rd. 45).".

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2016 - 6 Sa 1169/15
    Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rd. 14; 28. Juni 2011 - 3 AZR 448/09 - Rd. 18; 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rd. 12).

    Bei einer Versorgungszusage auf Hinterbliebenenversorgung handelt es sich um einen Vertrag zu Gunsten Dritter (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rd. 14).

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2016 - 6 Sa 1169/15
    Gerade aus diesem Grund ist der Vorrang der Leistungsklage nicht gegeben (BAG 09. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rd. 18; 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rd. 20).
  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2016 - 6 Sa 1169/15
    Gerade aus diesem Grund ist der Vorrang der Leistungsklage nicht gegeben (BAG 09. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rd. 18; 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rd. 20).
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2016 - 6 Sa 1169/15
    Der Änderungsvorbehalt ist immanent dabei Bestandteil der tarifautonomen Regelung (BAG 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rd. 3 ff.).
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2016 - 6 Sa 1169/15
    Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rd. 14; 28. Juni 2011 - 3 AZR 448/09 - Rd. 18; 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rd. 12).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2016 - 6 Sa 1169/15
    Die Beklagte stellt darauf ab, das nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 - (vgl. Anlage K25, Bl. 199 - 212 d. A.) keine berechtigte Erwartung mehr auf das Fortbestehen der Hinterbliebenenversorgung gemäß der Satzung der VBL in der 38., 39., 40. und 41. Fassung entstehen konnte.
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2016 - 6 Sa 1169/15
    Auf der Grundlage dieser "Jeweiligkeitsklausel" besteht eine Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien auch für die Versorgungsansprüche von Betriebsrentnern (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Rd. 28).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 448/09

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.06.2016 - 6 Sa 1169/15
    Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rd. 14; 28. Juni 2011 - 3 AZR 448/09 - Rd. 18; 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rd. 12).
  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16

    Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Juni 2016 - 6 Sa 1169/15 - im Kostenpunkt insgesamt und insoweit aufgehoben, wie es der Klage der Klägerin stattgegeben hat.
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