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   LAG Köln, 06.10.2017 - 10 Sa 305/17   

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https://dejure.org/2017,38278
LAG Köln, 06.10.2017 - 10 Sa 305/17 (https://dejure.org/2017,38278)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.10.2017 - 10 Sa 305/17 (https://dejure.org/2017,38278)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. Oktober 2017 - 10 Sa 305/17 (https://dejure.org/2017,38278)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung

  • IWW

    § 16 BetrAVG, § ... 16 Abs. 3 BetrAVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 315 BGB, §§ 64, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 315 Abs. 1 BGB, § 77 BetrVG, § 121 Abs. 1 SGB VI, § 123 Abs. 1 SGB VI, § 1 Abs. 1 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2014, § 1 Abs. 1 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2015, § 121 Abs. 2 SGB VI, § 1 Abs. 1 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2016, §§ 286 Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 2 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziffer 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung

  • rechtsportal.de

    BetrAVG
    Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente entsprechend dem Steigerungssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamburg, 01.06.2017 - 7 Sa 96/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Köln, 06.10.2017 - 10 Sa 305/17
    Hierzu hat das LAG Hamburg (Urteil vom 01.06.2017 - 7 Sa 96/16, Randziffer 63) zutreffend darauf hingewiesen, dass dies auf der Ebene der Betriebsrentner die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch erhöhte gesetzliche Renten in Bezug nimmt, während auf der Ebene der Beklagten entsprechend ihre veränderten - wirtschaftlichen - Verhältnisse zu berücksichtigen sind.

    Wiederum ist zu berücksichtigen, dass es dem Willen der Betriebsparteien entsprach, die Betriebsrenten im Gleichlauf mit den gesetzlichen Renten zu erhöhen mit dem Ziel, die Gesamtversorgung anhand einer Dynamisierung synchron mit den gesetzlichen Rentensteigerungen zu gestalten, um so einen bestimmten Grad an Lebensstandard zu gewährleisten und die Betriebsrenten in diesem Maße von einer Auszehrung zu schützen (vgl. hierzu LAG Hamburg, Urteil vom 01.06.2017 - 7 Sa 96/16, Randziffer 65 m. w. N.).

                  Hierbei sind die überzeugenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Hamburg aus dem Urteil vom 01.06.2017 (7 Sa 96/16, Randziffer 71 ff.) zu berücksichtigen.

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 306/17

    Betriebsrentenanpassung

    Auszug aus LAG Köln, 06.10.2017 - 10 Sa 305/17
    Hierbei ist gemäß dem LAG Düsseldorf (vgl. Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 -) zu berücksichtigen, dass Synonyme für "vertretbar" die Begriffe "begründet" und "legitim" sind, diese Begriffe aber die Ausnahmebestimmung nicht vollständig erfassen, da die eigentlich vorgesehene Anpassung (gemäß § 6 Ziffer 1 BVW-A) nicht vertretbar sein darf.

                  Zur Maßgeblichkeit der vorgenannten Prozentsätze hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17 - zutreffend Folgendes ausgeführt: Die gesetzliche Rente wurde zum 01.07.2015 um 2, 0972 % und zum 01.07.017 um 4, 2451 % erhöht.

    Die Kammer folgt den Ausführungen des LAG Düsseldorf (Urteil vom 15.11.2017 - 12 Sa 306/17), wonach gemäß § 6 Ziffer 1, 2 BVW-A ein Anpassungsanspruch, der in § 6 Ziffer 3 BVW-A mit einem Änderungsvorbehalt versehen ist, vorliegt.

  • ArbG Köln, 23.01.2017 - 15 Ca 3938/16

    Anpassung der Betriebsrente auf Grundlage des Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Köln, 06.10.2017 - 10 Sa 305/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.01.2017 - 15 Ca 3938/16 - teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:.

                  Das Arbeitsgericht hat durch Urteil vom 23.01.2017 - 15 Ca 3938/16 - die Klage für begründet gehalten.

                  Die Beklagte beantragt, auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23. Januar 2017, Az.: 15 Ca 3938/16, aufgehoben und die Klage abgewiesen.

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

    Auszug aus LAG Köln, 06.10.2017 - 10 Sa 305/17
    Allerdings können auch die Betriebsparteien durch die Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs eine Auslegung und Anwendung ihrer Betriebsvereinbarungen auf der Basis geänderter tatsächlicher Verhältnisse ermöglichen, wenn dies aufgrund der Besonderheiten des Regelungsgegenstandes erforderlich ist (vgl. BAG, Urteil vom 29.09l.2010 - 3 AZR 557/08, Randziffer 29 m. w. N.).
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Köln, 06.10.2017 - 10 Sa 305/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG, Urteil vom 18.09.2012 - 3 AZR 431/10, Randziffer 55 m. w. N.).
  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 143/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - Auslegung einer

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Oktober 2017 - 10 Sa 305/17 - teilweise aufgehoben.
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