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   LAG Köln, 25.07.2019 - 9 Ta 101/19   

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LAG Köln, 25.07.2019 - 9 Ta 101/19 (https://dejure.org/2019,22043)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.07.2019 - 9 Ta 101/19 (https://dejure.org/2019,22043)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 9 Ta 101/19 (https://dejure.org/2019,22043)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts - beschränkte Prozessvollmacht - Überprüfungsverfahren

  • IWW

    § 121 ZPO, § ... 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 121 Abs. 2 ZPO, § 119 Abs. 1 ZPO, § 119 Abs. 2 ZPO, § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 16 Nr. 2 RVG, § 83 ZPO, § 121 Abs. 4 ZPO, § 48 Abs. 1 Nr. 1 BRAO, § 48 Abs. 2 BRAO, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 59 RVG, § 3a Abs. 1 Satz 2 RVG, §§ 305c Abs. 1, 307 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB, KV 8614 GKG

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts; beschränkte Prozessvollmacht; Überprüfungsverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts; beschränkte Prozessvollmacht; Überprüfungsverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 121 Abs. 2
    Keine Beiordnung eines Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren bei fehlender Vollmacht für das Nachprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine Beiordnung eines Rechtsanwalts bei fehlender Bevollmächtigung für das Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Keine Vollmacht, keine Beiordnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Beiordnung eines Rechtsanwalts bei fehlender Bevollmächtigung für das Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren

  • datev.de (Kurzinformation)

    Keine Beiordnung eines Rechtsanwalts bei fehlender Bevollmächtigung für das PKH-Überprüfungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 499
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Köln, 30.04.2019 - 1 Ta 17/19

    Unbeschränkte Beiordnung; Vertretungspflicht im Nachprüfungsverfahren; Aufhebung

    Auszug aus LAG Köln, 25.07.2019 - 9 Ta 101/19
    Entsprechend besteht ein Interesse der Partei daran, dass das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren in den Händen ihres Prozessbevollmächtigten zusammengeführt und dieser dadurch in die Lage versetzt wird, die Partei über den jeweiligen Stand dieses Verfahrens auf dem Laufenden zu halten und die notwendigen Schritte zu unternehmen (BGH, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - XII ZB 38/09 -, Rn. 23, 24, juris; LAG Köln, Beschluss vom 30. April 2019 - 1 Ta 17/19 -, Rn. 11, juris).

    cc) Zu dem Rechtszug iSd. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO gehört auch das Prozesskostenhilfe-Überprüfungsverfahren (LAG Köln, Beschluss vom 30. April 2019 - 1 Ta 17/19 -, Rn. 17, juris).

    Dem Interesse der Partei kann der Prozessbevollmächtigte aber nur dann Rechnung tragen, wenn das Gericht ihm auch über den formellen Abschluss des Hauptsacheverfahrens hinaus Kenntnis von der Fortführung des Prozesskostenhilfeverfahrens im Überprüfungsverfahren verschafft ZBGH, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - XII ZB 38/09 -, Rn. 25, juris; LAG Köln, Beschluss vom 30. April 2019 - 1 Ta 17/19 -, Rn. 11, juris).

    Die Übernahme wird zur Berufspflicht (Feuerich/Weyland/Schwärzer, 9. Aufl. 2016, § 48 BRAO, Rn. 5a), auf Grund derer sich der Rechtsanwaltschaft seiner Mandantschaft im Umfang seiner Beiordnung zur Prozessvertretung zur Verfügung stellen muss (LAG Köln, Beschluss vom 30. April 2019 - 1 Ta 17/19 -, Rn. 19, juris).

    (4) Dies gilt auch dann, wenn die Beschränkung der Vollmacht im Einzelfall wegen eines Verstoßes gegen § 3a Abs. 1 Satz 2 RVG als unzulässige Vergütungsvereinbarung unwirksam ist oder einer Inhaltskontrolle gemäß §§ 305c Abs. 1, 307 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB nicht standhält (dazu ausführlich LAG Köln, Beschluss vom 30. April 2019 - 1 Ta 17/19 -, Rn. 5, juris).

  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 38/09

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Zustellung an den

    Auszug aus LAG Köln, 25.07.2019 - 9 Ta 101/19
    Die Partei gibt durch die Erteilung der Prozessvollmacht das Betreiben des Prozesses mit der Folge aus der Hand, dass der Prozessbevollmächtigte sie über den jeweiligen Stand des Prozesses auf dem Laufenden zu halten hat (BGH, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - XII ZB 38/09 -, Rn. 20, juris).

    Entsprechend besteht ein Interesse der Partei daran, dass das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren in den Händen ihres Prozessbevollmächtigten zusammengeführt und dieser dadurch in die Lage versetzt wird, die Partei über den jeweiligen Stand dieses Verfahrens auf dem Laufenden zu halten und die notwendigen Schritte zu unternehmen (BGH, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - XII ZB 38/09 -, Rn. 23, 24, juris; LAG Köln, Beschluss vom 30. April 2019 - 1 Ta 17/19 -, Rn. 11, juris).

    Dem Interesse der Partei kann der Prozessbevollmächtigte aber nur dann Rechnung tragen, wenn das Gericht ihm auch über den formellen Abschluss des Hauptsacheverfahrens hinaus Kenntnis von der Fortführung des Prozesskostenhilfeverfahrens im Überprüfungsverfahren verschafft ZBGH, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - XII ZB 38/09 -, Rn. 25, juris; LAG Köln, Beschluss vom 30. April 2019 - 1 Ta 17/19 -, Rn. 11, juris).

    Im Übrigen würde eine Partei nur schwer verstehen können, dass sie bis zur Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung auf Anfragen und Entscheidungen des Gerichts nicht selbst reagieren muss, sondern sich auf die Information und Beratung durch ihren Rechtsanwalt verlassen kann, dass sie aber nach Ablauf der Rechtsmittelfrist selbst tätig werden muss (BGH, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - XII ZB 38/09 -, Rn. 26, juris).

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Köln, 25.07.2019 - 9 Ta 101/19
    Es entspricht aber ständiger Rechtsprechung, dass eine Prozesskostenhilfebewilligung ausgeschlossen ist, wenn bis zur Beendigung der Instanz ein bewilligungsfähiger Antrag nicht vorgelegt wird (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 -, Rn. 10-12, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 14 Ta 566/18 -, Rn. 9, juris).
  • LAG Hamm, 14.06.2019 - 14 Ta 566/18

    Antrag; Bewilligungsfähigkeit; Fristversäumnis; Instanzbeendigung; Nachfrist;

    Auszug aus LAG Köln, 25.07.2019 - 9 Ta 101/19
    Es entspricht aber ständiger Rechtsprechung, dass eine Prozesskostenhilfebewilligung ausgeschlossen ist, wenn bis zur Beendigung der Instanz ein bewilligungsfähiger Antrag nicht vorgelegt wird (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 -, Rn. 10-12, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 14 Ta 566/18 -, Rn. 9, juris).
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus LAG Köln, 25.07.2019 - 9 Ta 101/19
    Die Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts ist gemäß § 121 Abs. 4 ZPO aber nur zur Wahrnehmung eines Termins zur Beweisaufnahme vor dem ersuchten Richter oder zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Prozessbevollmächtigten (BVerwG, Urteil vom 16. März 1994 - 11 C 19/93 -, BVerwGE 95, 252-268, Rn. 37; Geimer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 121 ZPO, Rn. 2) sowie in dem Ausnahmefall möglich, dass die Kosten des Unterbevollmächtigen die sonst entstehenden Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nur unerheblich übersteigen (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04 -, BGHZ 159, 370-376, Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2013 - 9 WF 209/13

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LAG Köln, 25.07.2019 - 9 Ta 101/19
    Zwar sind Einschränkungen der Vollmacht im Parteiprozess wie dem arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz, bei dem eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist und die Parteien den Rechtsstreit selbst führen können, grundsätzlich zulässig, soweit § 83 ZPO dem nicht entgegen steht (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. November 2013 - 9 WF 209/13 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 100/99

    Wirkung und Umfang einer Vertretungsanzeige für die beklagte Partei

    Auszug aus LAG Köln, 25.07.2019 - 9 Ta 101/19
    Demgemäß ist ein Anwalt, der ein Gesuch um Prozesskostenhilfe einreicht, im Zweifel als für das gesamte Verfahren bevollmächtigt anzusehen (BGH, Urteil vom 17. Januar 2002 - IX ZR 100/99 -, Rn. 19, juris).
  • OLG Frankfurt, 11.10.2016 - 2 WF 237/16

    Verfahrenskostenhilfeüberprüfungsverfahren keine neue Angelegenheit nach § 15

    Auszug aus LAG Köln, 25.07.2019 - 9 Ta 101/19
    Vielmehr wird mit den Gebühren des Hauptsacheverfahrens auch die Tätigkeit im Verfahrenskostenhilfeverfahren abgegolten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 2 WF 237/16 -, Rn. 13, juris).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93

    Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung -

    Auszug aus LAG Köln, 25.07.2019 - 9 Ta 101/19
    Die Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts ist gemäß § 121 Abs. 4 ZPO aber nur zur Wahrnehmung eines Termins zur Beweisaufnahme vor dem ersuchten Richter oder zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Prozessbevollmächtigten (BVerwG, Urteil vom 16. März 1994 - 11 C 19/93 -, BVerwGE 95, 252-268, Rn. 37; Geimer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 121 ZPO, Rn. 2) sowie in dem Ausnahmefall möglich, dass die Kosten des Unterbevollmächtigen die sonst entstehenden Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nur unerheblich übersteigen (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04 -, BGHZ 159, 370-376, Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1988 - 10 W 88/88
    Auszug aus LAG Köln, 25.07.2019 - 9 Ta 101/19
    Dies gilt auch für den Fall, dass die Partei dem Anwalt zugesagt hatte, ihn aus eigenen Mitteln zu honorieren, soweit er aus der Landeskasse nicht vergütet wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 1988 - 10 W 88/88 -, Rn. 3, 5 juris).
  • BAG, 18.04.2024 - 4 AZB 22/23

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts - notwendige

    bb) Danach ist das Prozesskostenhilfeverfahren, welches das Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren einschließt (BGH 8. Dezember 2010 - XII ZB 151/10 - Rn. 28) , Teil des Rechtszugs (ebenso LAG Sachsen-Anhalt 10. August 2023 - 5 Ta 65/22 - unter B II 2.2 der Gründe; LAG Köln 25. Juli 2019 - 9 Ta 101/19 - unter II 2 a cc der Gründe) .
  • OLG Brandenburg, 04.08.2021 - 15 WF 69/21

    Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe

    Nachdem das Amtsgericht den Antragsteller unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 08.12.2010 - XII ZB 38/09 (= FamRZ 2011, 183) und XII ZB 151/10 (= FF 2011, 219), des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 11.10.2016 - 2 WF 237/16 - (= FamRZ 2017, 992) und des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25.07.2019 - 9 Ta 101/19 - (= AGS 2020, 194) darauf hingewiesen hatte, dass gem. § 121 Abs. 2 ZPO nur ein zur Vertretung für den gesamten Rechtszug, einschließlich des Verfahrenskostenhilfeüberprüfungsverfahrens, bereiter Rechtsanwalt beigeordnet werden könne, hat der Antragsteller hilfsweise beantragt, ihm Rechtsanwältin (X) für das Verfahren " ohne die (...) Einschränkung " in seinem ursprünglichen Antrag beizuordnen.

    Soweit in Literatur und Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, dass einer solchen Beschränkung der Vollmacht § 48 Abs. 2 BRAO entgegenstehe (LAG Köln, AGS 2020, 194 und 197; OLG Karlsruhe, FamRZ 2017, 1702; LAG Hamm, B. v. 05.07.2013,  - 5 Ta 254/13 -, BeckRS 2013, 73192; LG Saarbrücken, FamRZ 2012, 1658, OLG Brandenburg - 1. FamS -, FamRZ 2009, 898; OLG Karlsruhe, FamRZ 2017, 1702; LAG Rheinland-Pfalz, B. v. 03.08.2011 - 1 Ta 127/11 -, BeckRS 2011, 75298; BeckOK-ZPO/Reichling, 40. Ed., § 120a, Rn. 28; Dürbeck/Gottschalk, a.a.O., Rn. 715a, Heilmann, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. Aufl. 2020, § 78 FamFG, Rn. 9; Prütting/Helms/Dürbeck, FamFG, 5. Aufl., § 78, Rn. 3), folgt der Senat dem nicht (so schon Senat, B. v. 28.05.2015 - 15 WF 101/15 -, BeckRS 2020, 10518; OLG Brandenburg - 1. FamS -, AnwBl 2014, 363; OLG Zweibrücken, FamRZ 2014, 1724; Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 18. Aufl., § 121, Rn. 4, Fn. 16; Bahrenfuss/Wittenstein, FamFG 3. Aufl., § 120a ZPO, Rn. 10; BeckOK-FamFG/Weber, a.a.O., Rn. 104q; Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., Kostenrechtl.

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 1 Ta 51/20

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Versagung, Vertretung (zur

    Dies gebietet auch der in § 121 ZPO verankerte Grundsatz der Waffengleichheit (LAG Köln, 25.07.2019 - 9 Ta 101/19).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2020 - L 10 SF 3437/19 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Ob der Auftrag zur Vertretung im PKH-Verfahren mit Wirkung im Außenverhältnis zulässig beschränkt werden kann - etwa dahingehend, dass der Auftrag erledigt sein soll, sobald PKH bewilligt worden ist oder eine Auftragserteilung unter ausdrücklichem Ausschluss der Vertretung in einem PKH-Überprüfungsverfahren - kann dahinstehen (verneinend etwa Landesarbeitsgericht - LAG - Köln, Beschluss vom 25.07.2019, 9 Ta 101/19, in juris, Rdnrn. 11 ff. m.w.N.), denn Derartiges ist nicht geltend gemacht und auch ansonsten nicht ersichtlich; namentlich auch die dem SG vorgelegte Vollmacht (Bl. 3 SG-Akte S 18 R 1945/14) enthält nichts, was als Indiz für eine entsprechende Beschränkung herangezogen werden könnte (zur Indizwirkung einer Vollmacht vgl. Mayer in Gerold/Schmidt, a.a.O., § 60 Rdnr. 7 m.w.N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.08.2023 - 5 Ta 65/22

    Aufhebung Prozesskostenhilfe

    Eine Beiordnung darf nicht erfolgen (LAG Köln 25.07.2019 - 9 Ta 101/19, juris; VG Dresden 21.01.2022 - 12 K 173519.A, juris; Dürbeck in: Prütting/Helms, FamFG, § 78 Beiordnung eines Rechtsanwaltes Rn. 3; andere Ansicht Brandenburgisches Oberlandesgericht 06.08.2021 - 15 WF 69/21, juris).
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