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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 2 Sa 205/17   

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https://dejure.org/2018,14827
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 2 Sa 205/17 (https://dejure.org/2018,14827)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.04.2018 - 2 Sa 205/17 (https://dejure.org/2018,14827)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. April 2018 - 2 Sa 205/17 (https://dejure.org/2018,14827)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Konkurrentenklage - Auswahlverfahren bei Übertragung einer funktionslosen Beförderungsstelle im öffentlichen Schuldienst

  • IWW

    Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz, §§ ... 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, Artikels 33 Abs. 2 GG, Artikel 33 Abs. 2 GG, Artikel 3 Abs. 1 GG, Artikels 3 Abs. 3 GG, Artikel 3 Grundgesetz, Artikel 19 Abs. 4 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessensbindende Verwaltungsvorschrift zur Auswahlentscheidung für die Besetzung einer funktionslosen Beförderungsstelle an beruflichen Schulen; Unbegründete Konkurrentenklage einer Stellenbewerberin bei unzureichenden Darlegungen zur Reduzierung des Auswahlermessens ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 3 ; GG Art. 19 Abs. 4
    Ermessensbindende Verwaltungsvorschrift zur Auswahlentscheidung für die Besetzung einer funktionslosen Beförderungsstelle an beruflichen Schulen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beförderung - Ermessensbindende Verwaltungsvorschrift zur Auswahlentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Einstellung oder Beförderung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2001 - 5 Sa 195/00
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 2 Sa 205/17
    Auch die Wertung und Gewichtung der Auswahlkriterien liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherren, solange er den Grundsatz des gleichen Zuganges zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht prinzipiell in Frage stellt (LAG M/V Urteil vom 18.06.2001, 5 Sa 195/00, Rn 40 m.w.N.).

    Artikel 33 Abs. 2 GG stellt dabei auf drei Auswahlkriterien ab, die gleichberechtigt nebeneinander stehen (vgl. LAG M/V, Urteil vom 18.06.2001, a.a.O. Rn. 42).

    Die Bildung von Zwischennoten ist nicht vorgesehen (vgl. hierzu LAG M/V, Urteil vom 18.06.2001, a.a.O. Rn. 44).

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 2 Sa 205/17
    Ein unmittelbarer Anspruch auf Einstellung oder Beförderung kann sich ausnahmsweise nur dann ergeben, wenn sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellte und mithin die Berücksichtigung des klagenden Bewerbers die einzig rechtmäßige Entscheidung ist, weil dieser absolut und im Verhältnis zu den Mitbewerbern in jeder Hinsicht am besten geeignet ist, also eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (Anschluss an BAG, Urteil vom 2.12.1997, 9 AZR 668/96).

    Ein unmittelbarer Anspruch auf Einstellung oder Beförderung kann sich ausnahmsweise nur dann ergeben, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellte und mithin die Berücksichtigung dieses Bewerbers die einzig rechtmäßige Entscheidung ist, weil er absolut und im Verhältnis zu den Mitbewerbern in jeder Hinsicht am besten geeignet ist (vgl. BAG, Urteil vom 02.12.1997, 9 AZR 668/96, Rn. 18 m.w.N.).

    Bei der Beurteilung, ob eine Auswahlentscheidung zu beanstanden ist, ist auf die von dem öffentlichen Arbeitgeber berücksichtigten Qualifikationsmerkmale zwischen dem abgelehnten und dem erfolgreichen Bewerber und das hierbei beobachtete Verfahren abzustellen (BAG, Urteil vom 02.12.1997, 9 AZR 668/96, Rn. 30).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 2 Sa 205/17
    Auch erfolgte der Leistungsvergleich zeitnah zur Auswahlentscheidung, so dass noch eine sachgerechte Prognoseentscheidung, wer von den Bewerbern für die zukünftigen Aufgaben am besten geeignet sein wird, getroffen werden konnte (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 21.01.2003, 9 AZR 72/02, Rn. 39).

    Sie ermöglicht zudem eine Selbstkontrolle des Auswählenden (BAG, Urteil vom 21.01.2003, 9 AZR 72/02, Rn. 43).

  • BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17

    Altersdiskriminierung; Kosten-Nutzen-Analyse; Laufbahn; Offiziere des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 2 Sa 205/17
    Wenn sich das beklagte Land durch seinen Beurteilungserlass hinsichtlich der Art und Weise der Beurteilung und der Bildung von Gesamtnoten selbst gebunden hat, ist eine solche Praxis wegen Artikel 3 Abs. 1 GG auch in Ansehung von Artikel 33 Abs. 2 GG zwingend zu berücksichtigen (zur Selbstbindung durch Verwaltungsrichtlinien vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 28.03.2018, 1 WB 8/17 Rn. 18).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 2 Sa 205/17
    Die der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Bewertungen der Leistungsfähigkeit datieren auf einen gemeinsamen Stichtag, nämlich den 13.12.2016 (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.07.2001, Aktenzeichen 2 C 41/00, Rn. 16).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 2 Sa 205/17
    Ein dem späteren Konkurrentenklageverfahren vorgelagertes Auswahlverfahren darf dabei nicht so ausgestaltet sein, dass es den gerichtlichen Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.09.1989, 2 BvR 1576/88, zitiert nach juris).
  • LAG Niedersachsen, 26.11.2014 - 2 Sa 924/14

    Wiederholung des Auswahlverfahrens zur Übertragung der Tätigkeit eines regionalen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 2 Sa 205/17
    Jeder kann verlangen, bei einer Bewerbung im öffentlichen Dienst nach den in Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz aufgestellten Merkmalen beurteilt zu werden (vgl. hierzu LAG Niedersachsen, Urteil vom 26. November 2014, 2 Sa 924/14, Rn. 80, zitiert nach juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.06.2001, 5 Sa 197/00, Rn. 36, zitiert nach juris).
  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 2 Sa 205/17
    Ist dies der Fall, können die Gerichte die angegriffene Entscheidung nicht durch eine eigene Beurteilung ersetzen (BAG, Urteil vom 05.03.1996, 1 AZR 590/92(a), Rn. 32).
  • LAG Bremen, 14.10.2020 - 3 Ta 16/20

    Kriterien für die Entscheidung über den zulässigen Rechtsweg; Zuständigkeit der

    In diesem Sinne ist bei einer fehlerhaften Auswahl ein benachteiligter Bewerber im Regelfalle so zu stellen, wie er stünde, wenn die auswählende Behörde die Grundsätze des Artikels 33 Abs. 2 GG nicht verletzt hätte (LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. April 2018 - 2 Sa 205/17 -, Rn. 42, juris).

    Ein unmittelbarer Anspruch auf Einstellung und Beförderung kann sich (ausnahmsweise) dann aus Art. 33 Abs. 2 GG ergeben, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellte, also das Ermessen des öffentlichen Arbeitgebers auf Null reduziert ist (vgl. BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96 -, Rn. 18 m.w.N.; LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. April 2018 - 2 Sa 205/17 -, Rn. 42, juris).

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