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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 2 Sa 16/19   

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https://dejure.org/2020,26473
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 2 Sa 16/19 (https://dejure.org/2020,26473)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.05.2020 - 2 Sa 16/19 (https://dejure.org/2020,26473)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 2 Sa 16/19 (https://dejure.org/2020,26473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 1 TzBfG, § 14 Abs 1 S 2 Nr 7 TzBfG
    Befristungskontrolle - Bereich Hochschule - Projektbefristung - Haushaltsbefristung - Drittmittelfinanzierung

  • IWW

    § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)... , § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG, Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes, § 14 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 7 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG, § 543 Abs. 2 ZPO, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbsatz 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 8 TzBfG, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 97 ZPO, § 72 ArbGG

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Projektbefristung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 2 Sa 16/19
    Die Projektbefristung i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG erfordert die Darlegung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer in einem Projekt, also mit einer auf vorübergehende Dauer angelegten und gegenüber den Daueraufgaben des Arbeitgebers abgrenzbaren Zusatzaufgabe beschäftigt worden ist (so BAG, Urteil vom 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 - juris, Rn. 32 = NZA 2019, 1709 - 1713 = AP Nr. 182 zu § 14 TzBfG).

    Kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Betriebszwecks einen im Wesentlichen unveränderten Personalbedarf prognostizieren und einschätzen, ist es ihm regelmäßig verwehrt, den entsprechenden Arbeitsanfall unter Berufung auf die Grundsätze der Projektbefristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG mit befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu bewältigen (BAG Urteil vom 21.08.2019 - 7 AZR 572/17 -, Juris, Rn. 24).

    Dazu gehört bei einer Projektbefristung auch die Darlegung, dass der Arbeitnehmer in einem Projekt, also mit einer auf vorübergehende Dauer angelegten und gegenüber den Daueraufgaben des Arbeitgebers abgrenzbaren Zusatzaufgabe beschäftigt worden ist (BAG Urteil vom 21.08.2019 - 7 AZR 572/17 -, Juris, Rn. 32).

    Es ist unerheblich, ob der befristet beschäftigte Arbeitnehmer nach Fristablauf auf Grund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz außerhalb des Projekts befristet oder unbefristet beschäftigt werden könnte (BAG Urteil vom 21.08.2019 - 7 AZR 572/17 -, Juris, Rn. 25).

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 2 Sa 16/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wahrt auch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG (vgl. BAG Urteil vom 28.09.2016 - 7 AZR 549/14 - m. w. N., Juris, Rn. 9).

    Die vom Arbeitgeber für die Befristung zu stellende erforderliche Prognose ist ausreichend fundiert, wenn der öffentliche Arbeitgeber bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages auf Grund nachprüfbarer Tatsachen davon ausgehen kann, dass für die gesamte Vertragslaufzeit ausreichende Haushaltsmittel für die Vergütung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers bereitstehen werden (BAG Urteil vom 28.09.2016 - 7 AZR 549/14 - Juris, Rn. 40).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass sich das Bundesarbeitsgericht bereits im Urteil vom 28.09.2016 zum Az 7 AZR 549/14 mit einem sehr ähnlich gelagerten Sachverhalt und gleichen Rechtsfragen beschäftigt hat.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2017 - 2 Sa 244/16

    Befristungskontrollklage einer Lehrkraft für besondere Aufgaben an der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 2 Sa 16/19
    Zur näheren Begründung hat das Arbeitsgericht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30.05.2017 zum Aktenzeichen 2 Sa 244/16 zitiert.

    Ein Sachgrund für eine Befristung kann jedoch nur dann gegeben sein, wenn sich aus der parlamentarischen Entscheidung ergibt, welche Aufgaben an welchen Hochschulen durch die Einstellung welchen Personals gefördert werden sollen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.05.2017 - 2 Sa 244/16 -, Juris, Rn. 58).

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 212/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 2 Sa 16/19
    Es ist unerheblich, ob der befristet beschäftigte Arbeitnehmer nach Fristablauf auf Grund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz außerhalb des Projekts befristet oder unbefristet beschäftigt werden könnte (BAG Urteil vom 23.01.2019 - 7 AZR 212/17 -, Juris, Rn. 12).

    Davon abzugrenzen sind Zusatzaufgaben, die nur für eine begrenzte Zeit durchzuführen sind und keinen auf längere Zeit planbaren Personalbedarf mit sich bringen (BAG Urteil vom 23.01.2019 - 7 AZR 212/17 -, Juris, Rn. 17).

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 2 Sa 16/19
    Diese Auslegung von § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist geboten, da nur unter diesen Voraussetzungen für eine den verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben genügende Befristungskontrolle gewährleistet ist (BAG Urteil vom 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 -, Juris, Rn. 10).
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