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   LAG Nürnberg, 19.10.2016 - 2 Sa 445/15   

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https://dejure.org/2016,49760
LAG Nürnberg, 19.10.2016 - 2 Sa 445/15 (https://dejure.org/2016,49760)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 19.10.2016 - 2 Sa 445/15 (https://dejure.org/2016,49760)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - 2 Sa 445/15 (https://dejure.org/2016,49760)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 17 Abs. 3 MTV, §§ 3 ff. EntgeltFG, § 16 MTV, § 37 Abs. 8 BAT, § 22 Absatz 2 TVöD, § 17 Absatz 3 MTV, § ... 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V, § 23 c SGB IV, § 23 c Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 22 Abs. 2 Satz 2 TVöD, § 23 c Satz 1 SGB IV, § 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 17 MTV, § 362 BGB, § 17 Abs. 3 2. Unterabsatz MTV, § 4 Abs. 1 EFZG, § 4 Abs. 1a EFZG, § 41a Abs. 1 EStG, § 28e Abs. 1 SGB IV, § 23 c Abs. 1 SGB IV, § 47 SGB V, § 16 Abs. 1, 2 MTV, §§ 3 ff EFZG, § 4 EFZG, § 3 Nr. 1a EStG, §§ 23 c Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 49 Abs. 1 Nr. 1 HS 1 SGB V, § 47 Abs. 1 S. 2 SGB V, § 23c Abs. 1 SGB IV, § 16 Abs. 2 MTV, §§ 12, 4 Abs. 4 EFZG, §§ 91, 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Krankengeldzuschusses nach dem Manteltarifvertrag des Bayerischen Roten Kreuzes; Unbegründete Zahlungsklage bei zutreffender Berechnung nach der Differenz zwischen Bruttokrankengeld und Nettoentgelt der gesetzlichen Entgeltfortzahlung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 17 MTV des Bayerischen Roten Kreuzes vom 16.03.2006; § 23 c Abs. 1 SGB IV, § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
    Krankengeldzuschuss - Tarifauslegung - Bayerisches Rotes Kreuz

  • rewis.io

    Streit über die genaue Zahlung des tariflichen Krankengeldzuschusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Krankengeldzuschusses nach dem Manteltarifvertrag des Bayerischen Roten Kreuzes; Unbegründete Zahlungsklage bei zutreffender Berechnung nach der Differenz zwischen Bruttokrankengeld und Nettoentgelt der gesetzlichen Entgeltfortzahlung

  • rechtsportal.de

    MTV -BRK § 17 Abs. 3
    Berechnung des Krankengeldzuschusses nach dem Manteltarifvertrag des Bayerischen Roten Kreuzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 798/94

    Berechnung des tariflichen Krankengeldzuschusses

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.10.2016 - 2 Sa 445/15
    Verwenden die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte Bedeutung hat, so ist davon auszugehen, dass er im Tarifvertrag dieselbe Bedeutung haben soll, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (BAG 24.04.1996 - 5 AZR 798/94 - Rn. 17).

    Mit Urteil vom 24.04.1996 (5 AZR 798/94) hat es in Fortentwicklung des o.g. Urteils den allgemeinen Grundsatz aufgestellt, dass tarifliche Krankengeldzuschüsse auf der Basis des Bruttokrankengeldes zu berechnen sind, es sei denn, aus dem Tarifvertrag ergibt sich etwas anderes.

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 229/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.10.2016 - 2 Sa 445/15
    Zwar legt die Formulierung "gesetzliche Entgeltfortzahlung" nahe, dass damit das dem Arbeitnehmer im Sinne von § 4 Abs. 1 EFZG "zustehende Arbeitsentgelt" gemeint ist, also das (Brutto-)Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden Arbeitszeit unter Beachtung des § 4 Abs. 1a EFZG ohne Arbeitsunfähigkeit erhalten hätte (BAG 27.04.2016 - 5 AZR 229/15 - Rn. 23).
  • BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85

    Nachträgliche Regelungslücke in Tarifvertrag - Bemessung des Arbeitern des Bundes

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.10.2016 - 2 Sa 445/15
    Das BAG (Urteil vom 10.12.1986 - 5 AZR 517/85 zu § 42 MTB II) hat aber den in § 37 Abs. 8 BAT und anderen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes für die Berechnung des Krankengeldzuschusses verwendeten Begriff "tatsächliche Barleistungen des Sozialleistungsträgers" bereits im Sinne des Bruttokrankengeldes, wie es von der gesetzlichen Krankenkasse im Leistungsbescheid festgesetzt wird, ausgelegt.
  • BAG, 26.03.2003 - 5 AZR 186/02

    Zuschuß zum Krankengeld - Freiwillige Krankenversicherung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 19.10.2016 - 2 Sa 445/15
    (1) Sinn und Zweck eines tariflichen Krankengeldzuschusses ist die Minderung wirtschaftlicher Nachteile, nicht jedoch die Verschaffung einer Begünstigung im Verhältnis zum Entgeltfortzahlungszeitraum oder zu Zeiten der Arbeitsleistung (BAG vom 26.03.2003 - 5 AZR 186/02 -, Rn. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2019 - L 7 AL 173/17

    Beitragspflicht - Bemessungsentgelt für das Arbeitslosengeld - Vergleich mit dem

    Die im Rahmen der Berechnung der maximal beitragsfrei möglichen Höhe des Krankengeldzuschusses gebotene Heranziehung des Nettokrankengelds entspricht auch dem sich aus der einschlägigen Rechtsprechung und Kommentierung (vgl. z. B. Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 19. Oktober 2016 - 2 Sa 445/15 - juris Rn 55, 67; Breier/Dassau/Kiefer u.a., TV-L. 85. Aufl. 12/2018, 11.2.3 Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Krankengeldzuschusses; Roßbach in: Knick-rehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 5. Aufl. 2017, § 23c SGB IV Rn 6 ff.; Segebrecht in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 23c SGB I Rn 23 ff) und der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 15/4228, Seite 22) ergebenden Sinn und Zweck der in § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV normierten Beitragsfreistellung.
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