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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2018 - 4 Sa 435/17   

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https://dejure.org/2018,48891
LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2018 - 4 Sa 435/17 (https://dejure.org/2018,48891)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.11.2018 - 4 Sa 435/17 (https://dejure.org/2018,48891)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. November 2018 - 4 Sa 435/17 (https://dejure.org/2018,48891)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2018 - 4 Sa 435/17
    Hierfür trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (BAG v. 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 -, AP Nr. 54 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung, m. w. N.).

    Dazu muss der Arbeitnehmer darlegen, von welchen wann geleisteten Überstunden der Arbeitgeber auf welche Weise Kenntnis erlangt haben soll und dass es im Anschluss daran zu einer weiteren Überstundenleistung gekommen ist (BAG v. 10.04.2013 a. a. O.).

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2018 - 4 Sa 435/17
    Dann muss der Erklärende erwarten, dass sein Erklärungsgegner sich darauf verlässt, dass er nachteilige Vertragsänderungen nur hinnehmen muss, wenn diese schriftlich zustande kommen (BAG v. 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 - AP Nr. 70 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2018 - 4 Sa 435/17
    Einen Fall der nach der Verkehrssitte nicht zu erwartenden ausdrücklichen Erklärung hat das BAG auch darin gesehen, dass ein Änderungsangebot des Arbeitgebers durch widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit angenommen werden kann, wenn die Vertragsänderung sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, nicht hingegen, solange deren Folgen nicht hervortreten (BAG v. 01.08.2001 - 4 AZR 129/00 -, AP Nr. 20 zu § 157 BGB).
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2018 - 4 Sa 435/17
    Hat der Arbeitgeber solche Indizien vorgetragen und bewiesen oder sind sie unstreitig, ist es Sache des Arbeitnehmers, diese Indizwirkung zu erschüttern (BAG v. 17.08.2011 - 5 AZR 251/10 - Rz. 17, AP Nr. 124 zu § 615 BGB).
  • BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 124/83

    Erlöschen von Vergütungsansprüchen nach dem Manteltarifvertrag für gewerbliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2018 - 4 Sa 435/17
    Zwar trifft es zu, dass der Arbeitnehmer einen in einen Lohnabrechnung vorbehaltslos ausgewiesenen Auszahlungsbetrag nicht mehr innerhalb der Ausschlussfrist geltend machen muss (BAG v. 21.04.1993 - 5 AZR 399/92 -, AP Nr. 124 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 29.05.1985 - 7 AZR 124/83 -, AP Nr. 92 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 20.10.1982 - 5 AZR 110/82 -, AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
  • BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82

    Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2018 - 4 Sa 435/17
    Zwar trifft es zu, dass der Arbeitnehmer einen in einen Lohnabrechnung vorbehaltslos ausgewiesenen Auszahlungsbetrag nicht mehr innerhalb der Ausschlussfrist geltend machen muss (BAG v. 21.04.1993 - 5 AZR 399/92 -, AP Nr. 124 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 29.05.1985 - 7 AZR 124/83 -, AP Nr. 92 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 20.10.1982 - 5 AZR 110/82 -, AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
  • BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 399/92

    Ausschlußfrist, Widerruf von Forderungen in Lohnabrechnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2018 - 4 Sa 435/17
    Zwar trifft es zu, dass der Arbeitnehmer einen in einen Lohnabrechnung vorbehaltslos ausgewiesenen Auszahlungsbetrag nicht mehr innerhalb der Ausschlussfrist geltend machen muss (BAG v. 21.04.1993 - 5 AZR 399/92 -, AP Nr. 124 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 29.05.1985 - 7 AZR 124/83 -, AP Nr. 92 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 20.10.1982 - 5 AZR 110/82 -, AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2018 - 4 Sa 435/17
    Vor allem dann, wenn eine Partei eine bestehende Vertragssituation nachteilig verändern möchte, kann sie nicht ohne weiteres unterstellen, dass die andere Vertragspartei damit einverstanden ist (BAG v. 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 - AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • LAG Hessen, 27.02.2008 - 6 Sa 805/07

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit und -bereitschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2018 - 4 Sa 435/17
    Eine fehlende Leistungsbereitschaft steht mithin einem Anspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG ebenso wie dem Anspruch auf Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB entgegen (LAG Hessen v. 27.02.2008 - 6 Sa 805/07 - Rz. 26, juris).
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 494/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswille

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2018 - 4 Sa 435/17
    Der Arbeitnehmer, der nicht bereit ist zu arbeiten, erhält danach auch im Falle einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Erkrankung keine Vergütung (BAG v. 24.03.2004 - 5 AZR 355/03 - Rz. 27, AP Nr. 22 zu § 3 EFZG; BAG v. 04.12.2002 - 5 AZR 494/01 - Rz. 17 f., AP Nr. 17 zu § 3 EFZG).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03

    Entgeltfortzahlung - Arbeitswille - Betriebsübergang

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2020 - 2 Sa 40/20

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswille - Darlegungs- und Beweislast

    Die Darlegungs- und Beweislast für den Einwand, der Ausfall der Arbeit habe aufgrund einer anderweitigen Leistungsunmöglichkeit oder Leistungsunwilligkeit des Arbeitnehmers nicht allein auf der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit beruht, trägt der Arbeitgeber; das entspricht der Regelung beim Annahmeverzug gemäß § 297 BGB ( BAG 29. September 2004 - 5 AZR 558/03 - Rn. 17, NZA 2005, 225; LAG Rheinland-Pfalz 15. November 2018 - 4 Sa 435/17 - Rn. 41, juris; Staudinger/Oetker (2019) BGB § 616 Rn. 538; Schmitt Entgeltfortzahlungsgesetz 8. Aufl. § 3 EFZG Rn. 121 ).

    Trägt er dazu nichts vor, gilt die Behauptung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer sei während des betreffenden Zeitraums leistungsunwillig gewesen, gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden ( BAG 17. August 2011 - 5 AZR 251/10 - Rn. 17, NZA-RR 2012, 342; LAG Rheinland-Pfalz 15. November 2018 - 4 Sa 435/17 - Rn. 41, juris ).

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