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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12, 3 Sa 1092/12 3 Sa 29/13, 3 Sa 1060/12, 3 Sa 1092/12, 3 Sa 29/13   

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https://dejure.org/2013,23177
LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12, 3 Sa 1092/12 3 Sa 29/13, 3 Sa 1060/12, 3 Sa 1092/12, 3 Sa 29/13 (https://dejure.org/2013,23177)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12, 3 Sa 1092/12 3 Sa 29/13, 3 Sa 1060/12, 3 Sa 1092/12, 3 Sa 29/13 (https://dejure.org/2013,23177)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2013 - 3 Sa 1060/12, 3 Sa 1092/12 3 Sa 29/13, 3 Sa 1060/12, 3 Sa 1092/12, 3 Sa 29/13 (https://dejure.org/2013,23177)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; AGG § 7
    Lebensaltersstufen; unzulässige Anschlussberufung - Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im BAT; Anpassung "nach oben"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12
    b) Mit der Entscheidung der Zweiten Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10 - NZA 2011, 1100) über die Vorlagefrage des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts ist geklärt, dass die in § 27 Abschn. A BAT angeordnete Bemessung der Grundvergütungen in den Vergütungsgruppen des BAT nach Lebensaltersstufen gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, das in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) vom 12. Dezember 2007 verankert und durch die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78) konkretisiert worden ist, verstößt und eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters im Sinne von Art. 2 RL 2000/78 darstellt, die nicht nach Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78 gerechtfertigt ist (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 13, NZA 2012, 161).

    aa) Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass dann, wenn ein Tarifvertrag gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, eine unzulässigerweise von der begünstigenden Norm ausgeklammerte Person einen Anspruch auf die Vergünstigung hat, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann oder wenn anzunehmen ist, dass er bei Beachtung des Gleichheitssatzes alle zu berücksichtigenden Personen in die Vergünstigung einbezogen hätte (BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 20, NZA 2012, 161; 21. September 2010 - 9 AZR 442/09 - Rn. 37, ZTR 2011, 304; 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 42, BAGE 134, 160 mit Verweis auf BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 36, AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 57).

    Damit betrifft die Anforderung des Unionsrechts, die Diskriminierung durch eine Anpassung "nach oben" zu beseitigen, nicht nur die Vergangenheit, sondern sogar die Zukunft, weil sie das höhere Entgelt auch zukunftsbezogen solange zugesteht, bis eine unionsrechtskonforme Neuregelung getroffen ist (ErfK/Schlachter 11. Aufl. § 7 AGG Rn. 6; aA Krebber EuZA 2009, 200, 209, der die Auffassung vertritt, der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den Anti-Diskriminierungsrichtlinien lasse sich ein Gebot der Angleichung "nach oben" nicht entnehmen (vgl. hierzu insgesamt BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 31, aaO).

    Der Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot führt nur zur Unwirksamkeit der Stufenzuordnung, soweit Angestellte nicht der höchsten Lebensaltersstufe ihrer Vergütungsgruppe zugeordnet waren (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - NZA 2012, 161).

    Jedenfalls vor Bekanntwerden des Vorlagebeschlusses des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts mussten ältere Angestellte nicht davon ausgehen, dass ihre Grundvergütung rückwirkend neu berechnet wird und sie eine niedrigere Vergütung erhalten (vgl. hierzu BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 23, NZA 2012, 161).

    Es wird insoweit auf die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - unter Punkt II. 3.b) cc) (NZA 2012, 161, Rn. 24ff.) Bezug genommen.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - auch nicht deshalb einen Anspruch auf Zahlung des Grundgehaltes nach der höchsten Lebensaltersstufe der jeweiligen Vergütungsgruppe bei einem Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot bejaht, weil die diskriminierende Regelung nunmehr durch den TVöD und den TV-L, und damit durch nicht wegen Alters diskriminierende Regelungen, abgelöst wurde, sondern deshalb, weil die Prüfung des Bundesarbeitsgerichts ergeben hatte, dass für die Vergangenheit keine anderweitige Beseitigung der Ungleichbehandlung erfolgt ist und eine solche auch nicht erfolgen wird, damit ein Eingriff in die Tarifautonomie ausgeschlossen ist, und nur durch die Anpassung "nach oben" die Beseitigung der Diskriminierung innerhalb eines diskriminierenden Systems möglich ist.

    Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es nämlich auch, bestehende Diskriminierungen zu beseitigen (vgl. auch BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 36, NZA 2012, 161).

    Auch in diesem Fall steht aber den gleichheitswidrig ausgeschlossenen Arbeitnehmern für die Vergangenheit grundsätzlich die ihnen vorenthaltene Leistung zu, wenn nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung getragen werden kann (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 34 mwN, NZA 2012, 161).

    Im Schrifttum wurde nicht nur vereinzelt die Auffassung vertreten, die Bemessung der Grundvergütung in den Vergütungsgruppen des BAT verstoße gegen das Diskriminierungsverbot wegen des Alters (vgl. Schleusener/Suckow/Voigt AGG/Schleusener 3. Aufl. § 7 Rn. 53 mwN) (vgl. insgesamt BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 36 mwN, NZA 2012, 161).

    Zur Beseitigung einer Diskriminierung durch eine den Diskriminierungsverboten genügende Regelung verhält sie sich nicht (BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 38, NZA 2012, 161 mit Verweis auf Löwisch DB 2006, 1729, 1731; ErfK/Schlachter 11. Aufl. § 7 AGG Rn. 6; vgl. auch LAG Hessen 6. Januar 2010 - 2 Sa 1121/09 - Juris-Rn. 65f.).

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12
    Wenn der Kläger/die Klägerin, der/die erstinstanzlich voll obsiegt hat, zweitinstanzlich über den tenorierten Betrag hinausgehend Zahlungen von der Beklagtenseite verlangt, setzt dies sowohl im Fall der Klageerweiterung nach § 533 ZPO als auch im Fall des § 264 Nr. 2 ZPO eine zulässige Anschlussberufung voraus (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 11, DB 2012, 2402; BGH 12. März 2009 - VII ZR 26706 - Rn. 22, NJW 2009, 1870; OLG Frankfurt 15. April 2010 - 6 U 131/03 - Juris-Rn. 64).

    Hierfür bedarf es keiner ausdrücklichen Bezeichnung als Anschlussberufung (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 11, DB 2012, 2402; 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 20, EzA BetrAVG § 16 Nr. 59; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 42, BAGE 118, 211).

    Einer Beschwer bedarf es für die Anschlussberufung grundsätzlich nicht (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 11, aaO, BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 728/07 - Rn. 11, AE 2009, 331).

    Eine Anschlussberufung, die nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung der Berufungsbegründung - bei Verlängerung der Berufungsbeantwortungsfrist nach § 66 Abs. 1 Satz 5 ArbGG innerhalb der dann geltenden Frist - eingeht, ist entsprechend § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 12, DB 2012, 24029).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12

    Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12
    Vor diesem Hintergrund ist selbst bei Geltung des BAT/BAT-O aufgrund von Tarifbindung durch eine Anpassung "nach oben" ein unzulässiger Eingriff in die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie ausgeschlossen (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 29. November 2012 - 25 Sa 1146/12 - Juris-Rn. 49).

    Auch ein bloß tatsächlicher Druck, gegebenenfalls einem Arbeitgeberverband beizutreten, um ein im Rahmen des Betriebsübergangs geltendes tarifliches Entgeltsystem abzulösen, würde im Übrigen keinen unzulässigen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit darstellen (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 29. November 2012- 25 Sa 1146/12 - Juris-Rn. 47 mwN).

    Die Beklagte musste bereits bei der Betriebsübernahme damit rechnen, dass das in dem Betrieb angewandte Vergütungssystem, welches statisch weiter anzuwenden war, altersdiskriminierend war (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 29. November 2012 - 25 Sa 1146/12 - Juris-Rn. 50).

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12
    Bei "Neuverträgen", also Arbeitsverträgen, die nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden, wendet das Bundesarbeitsgericht nicht mehr die Auslegungsregel der Gleichstellungsabrede an, sondern hier hat sich die Auslegung der Verweisungsklausel in erster Linie an deren Wortlaut zu orientieren (vgl. hierzu zB BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 24 mwN, DB 2011, 2783).

    Bei einer Änderung eines Altvertrages nach dem 1. Januar 2002 kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für "Neu-" oder für "Altverträge" maßgebend sind, darauf an, ob die Klausel im Änderungsvertrag zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der hieran beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 27, aaO).

    Durch § 7 des Änderungsvertrages, wonach die übrigen Vereinbarungen des bisherigen Arbeitsvertrages unberührt bleiben, haben die Parteien nach Ansicht der Kammer vielmehr nur zum Ausdruck gebracht, dass sich an der zuletzt erfolgten statischen Anwendung des BAT/BAT-O und des Vergütungstarifvertrages Nr. 35 nichts ändern sollte (vgl. auch BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 Rn. 29, aaO; siehe aber auch BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 27, aaO; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 46, BAGE 127, 185, wonach eine Erklärung in einem Änderungsvertrag, dass "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag unberührt bleiben" gerade ein deutlicher Ausdruck dafür ist, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung gemacht worden sei).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1121/09

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12
    Zur Beseitigung einer Diskriminierung durch eine den Diskriminierungsverboten genügende Regelung verhält sie sich nicht (BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 38, NZA 2012, 161 mit Verweis auf Löwisch DB 2006, 1729, 1731; ErfK/Schlachter 11. Aufl. § 7 AGG Rn. 6; vgl. auch LAG Hessen 6. Januar 2010 - 2 Sa 1121/09 - Juris-Rn. 65f.).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12
    b) Mit der Entscheidung der Zweiten Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10 - NZA 2011, 1100) über die Vorlagefrage des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts ist geklärt, dass die in § 27 Abschn. A BAT angeordnete Bemessung der Grundvergütungen in den Vergütungsgruppen des BAT nach Lebensaltersstufen gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, das in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) vom 12. Dezember 2007 verankert und durch die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78) konkretisiert worden ist, verstößt und eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters im Sinne von Art. 2 RL 2000/78 darstellt, die nicht nach Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78 gerechtfertigt ist (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 13, NZA 2012, 161).
  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06

    Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12
    Wenn der Kläger/die Klägerin, der/die erstinstanzlich voll obsiegt hat, zweitinstanzlich über den tenorierten Betrag hinausgehend Zahlungen von der Beklagtenseite verlangt, setzt dies sowohl im Fall der Klageerweiterung nach § 533 ZPO als auch im Fall des § 264 Nr. 2 ZPO eine zulässige Anschlussberufung voraus (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 11, DB 2012, 2402; BGH 12. März 2009 - VII ZR 26706 - Rn. 22, NJW 2009, 1870; OLG Frankfurt 15. April 2010 - 6 U 131/03 - Juris-Rn. 64).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12
    Hierfür bedarf es keiner ausdrücklichen Bezeichnung als Anschlussberufung (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 11, DB 2012, 2402; 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 20, EzA BetrAVG § 16 Nr. 59; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 42, BAGE 118, 211).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12
    Hierfür bedarf es keiner ausdrücklichen Bezeichnung als Anschlussberufung (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 11, DB 2012, 2402; 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 20, EzA BetrAVG § 16 Nr. 59; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 42, BAGE 118, 211).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12
    aa) Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass dann, wenn ein Tarifvertrag gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, eine unzulässigerweise von der begünstigenden Norm ausgeklammerte Person einen Anspruch auf die Vergünstigung hat, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann oder wenn anzunehmen ist, dass er bei Beachtung des Gleichheitssatzes alle zu berücksichtigenden Personen in die Vergünstigung einbezogen hätte (BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 20, NZA 2012, 161; 21. September 2010 - 9 AZR 442/09 - Rn. 37, ZTR 2011, 304; 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 42, BAGE 134, 160 mit Verweis auf BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 36, AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 57).
  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 442/09

    Tarifliches Wegegeld - Besitzstand - Gleichheitssatz

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 728/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 131/03

    Äquivalente Benutzung; Klageerweiterung als verspätete Anschlussberufung

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 922/94

    BAT - räumlicher Geltungsbereich

  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 128/98

    Tarifgeltung des BAT-O im Beitrittsgebiet

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013 - 15 Sa 1555/13

    Lebensaltersstufen im BAT-O - unzulässige Altersdiskriminierung

    Das Tarifvertragssystem des TV-L ist jedoch ein ersetzender Tarifvertrag (LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12 - juris).

    Der Beklagten stand es jederzeit frei, einer Koalition fern zu bleiben oder einen Haustarifvertrag abzuschließen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2003 - 3 Sa 1060/12 - Rn. 53).

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