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   LAG Hamburg, 16.11.2010 - 2 Sa 38/10   

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https://dejure.org/2010,24544
LAG Hamburg, 16.11.2010 - 2 Sa 38/10 (https://dejure.org/2010,24544)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16.11.2010 - 2 Sa 38/10 (https://dejure.org/2010,24544)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16. November 2010 - 2 Sa 38/10 (https://dejure.org/2010,24544)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 112 BetrVG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 613a Abs 6 BGB
    Sozialplanansprüche und Betriebsübergang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialplanleistungen besteht bei Zugehörigkeit zum persönlichen und sachlichen Geltungsbereich eines Sozialplans des Arbeitgebers; Sozialplananspruch bei begründetem Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses von mittelständischem Unternehmen auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialplananspruch bei begründetem Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses von mittelständischem Unternehmen auf nicht sozialplanpflichtigen Kleinbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 448/05

    Massenentlassung - verspätete Anträge und Vertrauensschutz - Sozialplanabfindung)

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2010 - 2 Sa 38/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt auch für betriebliche Sozialpläne das Gebot des § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG, wonach die Grundsätze von Recht und Billigkeit zu beachten sind (Urteil vom 12.7.2007, 2 AZR 448/05).

    Danach ist es zulässig, in einem Sozialplan Abfindungsansprüche für den Fall auszuschließen, dass das Arbeitsverhältnis gemäß § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB auf einen Betriebs- oder Betriebsteilerwerber übergeht sowie Mitarbeiter von Sozialplanansprüchen auszunehmen, die den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebs- oder Betriebsteilerwerber ohne anerkennenswerte Gründe durch Widerspruch verhindern (BAG vom 5.2.1997, 10 AZR 553/96, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 112; BAG vom 12.7.2007, a. a. O.).

    Den Arbeitnehmern drohten durch die Betriebsänderung wegen § 613 a BGB zunächst einmal grundsätzlich keine wirtschaftlichen Nachteile wegen eines Verlustes des Arbeitsplatzes (BAG vom 12.7.2007, a. a. O.).

  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96

    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2010 - 2 Sa 38/10
    Danach ist es zulässig, in einem Sozialplan Abfindungsansprüche für den Fall auszuschließen, dass das Arbeitsverhältnis gemäß § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB auf einen Betriebs- oder Betriebsteilerwerber übergeht sowie Mitarbeiter von Sozialplanansprüchen auszunehmen, die den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebs- oder Betriebsteilerwerber ohne anerkennenswerte Gründe durch Widerspruch verhindern (BAG vom 5.2.1997, 10 AZR 553/96, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 112; BAG vom 12.7.2007, a. a. O.).

    Etwas anderes könne jedoch dann gelten, wenn der Arbeitnehmer einen triftigen Grund für seinen Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses hat, nämlich z. B. dann, wenn ein zumutbarer anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht (BAG vom 5.2.1997, a. a. O.).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2010 - 2 Sa 38/10
    Die Kammer weist allerdings hinsichtlich der Entscheidung des Arbeitsgerichts darauf hin, dass nach der sog. Klarenberg-Entscheidung des EuGH (v. 12.2.2009 - C-466/07, AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 4) die Identität der wirtschaftlichen Einheit im Rahmen des § 613 a BGB neu zu definieren ist, da nunmehr eine bloße funktionelle Verknüpfung ausreicht.
  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2010 - 2 Sa 38/10
    Dieser Sichtweise hat sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen (s. nur Urteil vom 17.12.2009, 8 AZR 1019/08).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 163/06

    Sozialplan - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2010 - 2 Sa 38/10
    Deshalb könnten Abfindungsansprüche ausgeschlossen werden, wenn ein Arbeitsplatzverlust vermieden werden könne (BAG vom 13.2.2007, 1 AZR 163/06).
  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 367/96

    Soziale Absicherung - Betriebsübergang - Widerspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2010 - 2 Sa 38/10
    Ob ein angebotener Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer zumutbar ist, richte sich nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) (BAG vom 19.2.1998, 6 AZR 367/96).
  • LAG Hamm, 19.07.1994 - 6 Sa 30/94

    Sozialauswahl; Widerspruch; Übergang des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2010 - 2 Sa 38/10
    Ein sachlicher Grund für einen Widerspruch ist in der Rechtsprechung z. B. dann anerkannt worden, wenn ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses von einem mittelständischen Unternehmen auf einen nicht sozialplanpflichtigen Kleinbetrieb widerspricht (LAG Hamm vom 21.6.1994, NZA 1995, S. 471; LAG Hamm vom 19.7.1994, DB 1994, S. 2242; s. auch Erfurter Kommentar zum ArbR(-Kania), 10. Aufl., § 112 a BetrVG Rn. 37).
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