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   LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 91/15   

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https://dejure.org/2015,26448
LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 91/15 (https://dejure.org/2015,26448)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.07.2015 - 18 Sa 91/15 (https://dejure.org/2015,26448)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - 18 Sa 91/15 (https://dejure.org/2015,26448)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 14 II TzBfG, § ... 14 TzBfG, § 14 Absatz 2 Satz 2 TzBfG, § 21 BEEG, § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 16 Satz 1 TzBfG, §§ 17 Satz 2 TzBfG, 7 KSchG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, § 21 Abs. 1 BEEG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Befristungsgrundes der Vertretung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 14 TzBfG; § 21 BEEG
    Voraussetzungen des Befristungsgrundes der Vertretung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Befristungsabrede bei Sachgrund der Vertretung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Mit dem Arbeitsvertrag einer vertretenen Mitarbeiterin fällt auch der Befristungsgrund für eine Vertretung weg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vor Ablauf der Vertretung endender Arbeitsvertrag kein tragfähiger Sachgrund für Befristung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Befristung von Arbeitsverträgen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 59/08

    Befristung - Vertretung - Schriftform

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 91/15
    aa) § 21 Abs. 1 BEEG regelt den Sachgrund der Vertretung und hat insoweit bestätigende klarstellende Bedeutung (vgl. BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08, sowie BAG, Urteil vom 02.07.2003 - 7 AZR 529/02, zur Vorgängervorschrift).

    Teil des Sachgrunds der Vertretung ist eine Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters (BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08).

    Maßgeblich ist, ob damit zu rechnen ist, dass der Vertretene wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird (BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08, Urteil vom 23.01.2002 - 7 AZR 740/00, Urteil vom 11.12.1991 - 7 AZR 431/90).

    Entsteht der Vertretungsbedarf für den Arbeitgeber "fremdbestimmt", weil der Ausfall der Stammkraft (z.B. durch Krankheit oder Urlaub) nicht in erster Linie auf seiner Entscheidung beruht, ist regelmäßig damit zu rechnen, dass der Vertretene seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder erfüllen wird (BAG, Urteil vom 16.01.2013 - 7 AZR 661/11, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08), so dass an eine entsprechende Rückkehrprognose des Arbeitgebers keine strengen Voraussetzungen zu stellen sind.

  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11

    Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 91/15
    Nimmt der Arbeitgeber den Vertretungsfall zum Anlass für eine befristete Beschäftigung, ist aufgrund der Umstände bei Vertragsschluss zu beurteilen, ob der Bedarf für die Beschäftigung des Vertreters auf die Abwesenheit des zeitweilig ausfallenden Arbeitnehmers zurückzuführen ist (BAG, Urteil vom 16.01.2013 - 7 AZR 661/11).

    Entsteht der Vertretungsbedarf für den Arbeitgeber "fremdbestimmt", weil der Ausfall der Stammkraft (z.B. durch Krankheit oder Urlaub) nicht in erster Linie auf seiner Entscheidung beruht, ist regelmäßig damit zu rechnen, dass der Vertretene seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder erfüllen wird (BAG, Urteil vom 16.01.2013 - 7 AZR 661/11, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08), so dass an eine entsprechende Rückkehrprognose des Arbeitgebers keine strengen Voraussetzungen zu stellen sind.

    Anders ist dies, falls die voraussichtliche Rückkehr der Stammkraft nicht nur von Umständen in deren Sphäre abhängt, sondern maßgeblich auch von Umständen und Entscheidungen, die in der Sphäre des Arbeitgebers liegen (so für den Fall des abordnungsbedingten Vertretungsbedarfs, BAG, Urteil vom 16.01.2013 - 7 AZR 661/11).

  • LAG Köln, 08.09.2011 - 7 Sa 87/11

    Befristung von Arbeitsverhältnissen; Planungen des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 91/15
    Nach dem Ausscheiden des Vertretenen besteht hingegen kein Bedarf mehr für eine befristete Vertretung (LAG Köln, Urteil vom 08.09.2011 - 7 Sa 87/11).

    Rein interne und unverbindliche Überlegungen des Arbeitgebers können die erforderliche Rückkehrprognose nicht tragen (LAG Köln, Urteil vom 08.09.2011 - 7 Sa 87/11).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 91/15
    Wird gerichtlich festgestellt, dass ein Arbeitsverhältnis durch eine Befristungsabrede nicht beendet wurde, ist der Arbeitgeber aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs für die weitere Dauer des Rechtsstreits zur Beschäftigung verpflichtet (BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, Urteil vom 26.06.1996 - 7 AZR 674/95; BAG GS, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84).
  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 91/15
    Wird gerichtlich festgestellt, dass ein Arbeitsverhältnis durch eine Befristungsabrede nicht beendet wurde, ist der Arbeitgeber aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs für die weitere Dauer des Rechtsstreits zur Beschäftigung verpflichtet (BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, Urteil vom 26.06.1996 - 7 AZR 674/95; BAG GS, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84).
  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 91/15
    Die Prognose des Arbeitgebers muss sich nur auf den Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die zu erwartende Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters, nicht aber auf den Zeitpunkt der Rückkehr und damit auf die Dauer des Vertretungsbedarfs erstrecken (BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 34/08, Urteil vom 26.06.1996 - 7 AZR 662/95).
  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 200/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung)

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 91/15
    Zwar bedarf die vertraglich vereinbarte Befristungsdauer nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keiner eigenen sachlichen Rechtfertigung (vgl. etwa BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 7 AZR 200/00).
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 91/15
    Etwas anderes gilt jedoch im hier vorliegenden umgekehrten Fall: Überschreitet die vereinbarte Vertragsdauer deutlich die bei Vertragsabschluss voraussehbare Dauer des Befristungsgrundes, so lässt sich die Vertragsdauer mit dem angegebenen Befristungsgrund nicht mehr erklären; Befristungsgrund und Befristungsdauer stehen dann nicht miteinander im Einklang, so dass der angegebene Befristungsgrund die vertraglich vereinbarte Befristung nicht zu tragen vermag (BAG, Urteil vom 15.03.1989 - 7 AZR 264/88, Urteil vom 26.08.1988 - 7 AZR 101/88; Lipke, a.a.O., Rnr. 74a m.w.N.).
  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 529/02

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 91/15
    aa) § 21 Abs. 1 BEEG regelt den Sachgrund der Vertretung und hat insoweit bestätigende klarstellende Bedeutung (vgl. BAG, Urteil vom 25.03.2009 - 7 AZR 59/08, sowie BAG, Urteil vom 02.07.2003 - 7 AZR 529/02, zur Vorgängervorschrift).
  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 674/95

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Befristungsabrede zur Vertretung

    Auszug aus LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 91/15
    Wird gerichtlich festgestellt, dass ein Arbeitsverhältnis durch eine Befristungsabrede nicht beendet wurde, ist der Arbeitgeber aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs für die weitere Dauer des Rechtsstreits zur Beschäftigung verpflichtet (BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, Urteil vom 26.06.1996 - 7 AZR 674/95; BAG GS, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84).
  • BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 264/88

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Ausbilderin im Benachteiligtenprogramm

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 431/90

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 640/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

  • BAG, 13.06.2007 - 7 AZR 747/05

    Sachgrund der Vertretung

  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 662/95

    Arbeitsverhältnis: neues befristetes Arbeitsverhältnis bei vorhandener Arbeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.08.2006 - 1 Sa 85/06
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