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   LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11   

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LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11 (https://dejure.org/2011,50683)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.12.2011 - 3 Sa 508/11 (https://dejure.org/2011,50683)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 3 Sa 508/11 (https://dejure.org/2011,50683)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit nach dem Lugano Übereinkommen; Anforderungen an die Erhebung des Erfüllungseinwands; Verrechnung von Vergütungsforderungen mit auf ein Schweizer Konto gezahlten "Vorschüssen"; Ausschlussfristen in AGB; Wirksamkeit einer Kündigung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit nach dem Lugano Übereinkommen; Anforderungen an die Erhebung des Erfüllungseinwands; Verrechnung von Vergütungsforderungen mit auf ein Schweizer Konto gezahlten "Vorschüssen"; Ausschlussfristen in AGB; Wirksamkeit einer Kündigung des ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 562/08

    Internationale Zuständigkeit - Anwendbarkeit des Luganer Übereinkommens -

    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11
    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die auch in der Berufungsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. auch für die Revisionsinstanz BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 562/08 - EzA ZPO 2002 § 38 Nr. 1) , ergibt sich allerdings nicht aus Ziff. 19.3 des Arbeitsvertrags der Parteien vom 15. Januar 2009.

    Auf die Rechtswirksamkeit dieser Gerichtsstandsvereinbarung nach geltendem innerstaatlichem Recht kommt es vorliegend nicht an, weil die Bestimmungen des Lugano-Übereinkommens (im Folgenden "LugÜ") gegenüber § 38 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorrangig sind (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 562/08 - EzA ZPO 2002 § 38 Nr. 1 mwN.; Geimer 5. Aufl. Rn. 1643) .

    a) Der Begriff des Arbeitsvertrags ist nicht nach nationalen Kriterien zu bestimmen, sondern als genuiner Begriff des LugÜ autonom auszulegen (zur autonomen Auslegung solcher internationalen Regelungen: EuGH 10. April 2003 - C-437/00 - Rn. 16, Slg. 2003, I-3573; BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 562/08 - EzA ZPO 2002 § 38 Nr. 1; BAG 20. August 2003 - 5 AZR 45/03 - AP Lugano-Abkommen Art. 5 Nr. 1; Kropholler 8. Aufl. Art. 18 LugÜ Rn. 2) .

    Unter dem Begriff des "individuellen Arbeitsvertrages" ist eine Vereinbarung zu verstehen, die eine abhängige, weisungsgebundene Tätigkeit für eine bestimmte Dauer zum Inhalt hat, bei der der Arbeitnehmer regelmäßig in einer bestimmten Weise in den Betrieb des Arbeitgebers eingebunden ist und für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 562/08 - EzA ZPO 2002 § 38 Nr. 1; BAG 24. September 2009 - 8 AZR 306/08 - AP EuGVVO Art. 18 Nr. 1) .

    Der Begriff "individuell" grenzt den Arbeitsvertrag lediglich von kollektiven Vereinbarungen wie Tarifvertrag, Betriebs- und Dienstvereinbarung ab (BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 562/08 - EzA ZPO 2002 § 38 Nr. 1; Musielak/Stadler 7. Aufl. Art. 18 EuGVVO Rn. 2; Junker NZA 2005, 199, 201) .

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11
    Die §§ 305 ff. BGB enthalten keine Bestimmungen, die Ausschlussfristen für unwirksam erklären (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - BGB § 305 Nr. 10; BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - AP BGB § 307 Nr. 7; BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1) .

    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist daher eine Frist für die erstmalige Geltendmachung von weniger als drei Monaten unangemessen kurz (BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - AP BGB § 307 Nr. 7) .

    Zu beachten ist hierbei, dass der Ablauf der Ausschlussfrist rechtsvernichtende Wirkung hat und von Amts wegen zu berücksichtigen ist, anders als die Verjährung, die Einrede ist, und damit nach § 214 BGB die Durchsetzung der rechtlich fortbestehenden Forderung hindert (vgl. BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - AP BGB § 307 Nr. 7) .

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11
    Zwar stellt eine Lohnabrechnung grundsätzlich kein Anerkenntnis dar (BAG 10. März 1987 - 8 AZR 610/84 - NZA 1987, 557) , vorliegend hat die Beklagte jedoch keine Einwendungen zur Höhe der Lohnforderungen an sich geltend gemacht.

    Zwar stellt eine Lohnabrechnung grundsätzlich kein Anerkenntnis dar (BAG 10. März 1987 - 8 AZR 610/84 - NZA 1987, 557) , vorliegend hat die Beklagte jedoch keine substantiierten Einwendungen gegen die Höhe der Spesenforderungen an sich geltend gemacht.

    Zwar stellt eine Lohnabrechnung grundsätzlich kein Anerkenntnis dar (BAG 10. März 1987 - 8 AZR 610/84 - NZA 1987, 557) , vorliegend hat die Beklagte jedoch keine substantiierten Einwendungen gegen die Höhe der Spesenforderungen an sich geltend gemacht.

  • BGH, 10.01.2007 - VIII ZR 380/04

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein kaufmännisches

    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11
    Von einer Anscheinsvollmacht wird gesprochen, wenn der Vertretene das Handeln seines angeblichen Vertreters nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und wenn ferner der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln seines (Schein-)Vertreters (BAG 11. September 1984 - 3 AZR 33/82 - nv.; BGH 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04 - NJW 2007, 987 ff.; Palandt 70. Aufl. § 172 BGB Rn. 11 mwN) .

    Der Geschäftsgegner muss daher in der Regel die Tatsachen kennen, aus denen sich der Rechtsschein der Bevollmächtigung ergibt (BGH 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04 - NJW 2007, 987 ff) .

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11
    Die Berufung auf einen Formmangel kann ausnahmsweise gegen Treu und Glauben verstoßen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - AP BGB § 626 Nr. 141) .

    Ein solches Vorgehen, das zum früheren eigenen Verhalten in unlösbarem Widerspruch steht, kann dann anzunehmen sein, wenn sich jemand zu seinem Vorteil auf eine Rechtsvorschrift beruft, die er selbst missachtet (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - AP BGB § 626 Nr. 141) .

  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11
    Eine Zahlung durch den Arbeitgeber ist dann ein Vorschuss, wenn sich beide Seiten bei der Auszahlung darüber einig waren, dass es sich um eine Vorwegleistung handelt, die bei Fälligkeit der Forderung verrechnet wird (BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - AP BGB § 394 Nr. 31; BAG 11. Juli 1961 - 3 AZR 216/60 - AP BGB § 614 Gehaltsvorschuss Nr. 2) .

    Auch § 394 BGB findet keine Anwendung (BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - AP BGB § 394 Nr. 31) .

  • EuGH, 10.04.2003 - C-437/00

    Pugliese

    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11
    a) Der Begriff des Arbeitsvertrags ist nicht nach nationalen Kriterien zu bestimmen, sondern als genuiner Begriff des LugÜ autonom auszulegen (zur autonomen Auslegung solcher internationalen Regelungen: EuGH 10. April 2003 - C-437/00 - Rn. 16, Slg. 2003, I-3573; BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 562/08 - EzA ZPO 2002 § 38 Nr. 1; BAG 20. August 2003 - 5 AZR 45/03 - AP Lugano-Abkommen Art. 5 Nr. 1; Kropholler 8. Aufl. Art. 18 LugÜ Rn. 2) .
  • LAG München, 28.09.1989 - 4 Sa 241/89

    Erfüllung einer Lohnforderung durch Vorschuß; Beweis für die Hingabe als Darlehen

    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11
    Für die Behauptung, eine Leistung sei als Vorschuss gewährt, ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig, weil er insoweit eine vorweggenommene Tilgung behauptet (LAG München 28. September 1989 - 4 Sa 241/89 - DB 1990, 1292; Schaub/Vogelsang 14. Aufl. § 70 Rn. 15) .
  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß;

    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11
    Falls sie keinen Einblick in die Geschehensabläufe hat und ihr die Beweisführung deshalb erschwert ist, kann sie auch nur vermutete Tatsachen unter Beweis stellen (BGH 15. Mai 2003 - III ZR 7/02 - BGHReport 2003, 891; BGH 20. Juni 2002 - IX ZR 177/99 - NJW-RR 2002, 1419, 1420 f.; vgl. auch BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - NZA 2006, 175 f.) .
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11
    Dabei muss das Gericht aufgrund dieser Darstellung beurteilen können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (BGH 20. September 2002 - V ZR 170/01 - NJW-RR 2003, 69, 70; BGH 8. Mai 2002 - I ZR 28/00 - NJW-RR 2002, 1433 ff.) .
  • BGH, 15.05.2003 - III ZR 7/02

    Drittwirkung von Amtspflichten

  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines rechtlichen Beraters;

  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00

    Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 187/96

    Wirksamkeit des Beitritts eines Dritten zu einem Vertrag

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 306/08

    Internationale Zuständigkeit - Hochseefähre

  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 45/03

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

    Ausschlußfrist

  • BAG, 30.03.1973 - 4 AZR 259/72

    Aufrechnung nach Ausschlußfrist

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

  • BAG, 11.07.1961 - 3 AZR 216/60

    Tarifvertrag - Vorschußweise Zahlung - Gewährung als Vorschuß - Tarifklausel

  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

  • BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 33/82
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