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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 343/15   

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LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 343/15 (https://dejure.org/2016,10560)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.03.2016 - 7 Sa 343/15 (https://dejure.org/2016,10560)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. März 2016 - 7 Sa 343/15 (https://dejure.org/2016,10560)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Tarifliche Eingruppierung einer Standesbeamtin

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 22, 23, 25 BAT, Anlage 3 zum BAT, § ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 22 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 3 BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT, Anlage 1a zum BAT, § 22 Abs. 2 BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT, § 2 Abs. 2 PStG, § 14 PStG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines Standesbeamten bei Beschäftigung im "Geschäftszimmermodell"; Eingruppierungsfeststellungsklage bei unzureichenden Darlegungen zum Tarifbegriff "selbständige Leistungen"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung, Standesbeamter; Leistung, selbständige; Tarifliche Eingruppierung einer Standesbeamtin

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer Standesbeamtin bei Beschäftigung im "Geschäftszimmermodell"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 343/15
    Bei Aufbaufallgruppen ist nach der ständigen Rechtsprechung des vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - NZA-RR 2012, 604, 606, Rn. 18; vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 29/08 - -BeckRS 2009, 67077, Rn. 28, jeweils m. w. N.) z unächst zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden und anschließend, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppen vorliegen.

    Die Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage haben diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, aus denen der rechtliche Schluss möglich ist, dass sie die für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen im geforderten zeitlichen Umfang erfüllen (BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - NZA-RR 2012, 604, 606, Rn. 18).

    Der Tatsachenvortrag muss erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit heraushebt und einen wertenden Vergleich mit diesen nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten erlauben (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - NZA-RR 2012, 604, Rn. 18 m. w. N.).

    Die Prüfung der einzelnen Anforderungen setzt daher ebenfalls einen wertenden Vergleich voraus (BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - NZA-RR 2012, 604, 607, Rn. 22; vom 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - BeckRS 2010, 73528, Rn.37).

    Eine Aufzählung von Tätigkeiten und Kompetenzen allein lässt noch keine Rückschlüsse auf ihren Stellenwert in einem aufeinander aufbauenden Eingruppierungsgefüge zu (vgl. BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - NZA-RR 2012, 604, 607, Rn. 29).

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 343/15
    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, steht nicht entgegen (BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - BeckRS 2012, 70095 Rn. 42; vom 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - BeckRS 2009, 68651, Rn. 27 f., jeweils m. w. N.).

    Nicht erforderlich ist es, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs selbständige Leistungen ihrerseits in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT bestimmten Maß anfallen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - BeckRS 2012, 70095, Rn. 43; vom 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - NZA-RR 2008, 189, 193, Rn. 34, jeweils m. w. N.).

    Entscheidend ist, dass zu Beginn der Tätigkeit die Fähigkeit, dieser qualitativen Anforderung gerecht zu werden, allgemein bereitgehalten werden muss, weil sie nach der arbeitsvertraglichen Aufgabenstellung jederzeit, wenn auch in einem nicht vorhersehbaren Umfang, eingesetzt werden muss (BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - BeckRS 2012, 70095 Rn. 43 m. w. N.).

  • LAG Sachsen, 07.02.2003 - 2 Sa 572/01
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 343/15
    Denn angesichts der Formstrenge des Personenstandsrechts bleibt in diesen Standardfällen kein Raum für den Standesbeamten, eigene geistige Initiative zu entwickeln, weil der einzuschlagende Weg durch das Gesetz stets genau vorgezeichnet ist (Sächs. LAG, Urteil vom 7. Februar 2003 - 2 Sa 572/01 - BeckRS 2003, 17105, Rn. 37 m. w. N.).

    Auch insoweit handelt es sich um reinen Normenvollzug (vgl. Sächs. LAG, Urteil vom 7. Februar 2003 - 2 Sa 572/01 - BeckRS 2003, 17105, Rn. 40 m. w. N.).

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 343/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend Urteil vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 2; vom 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 314) ist unter "Arbeitsvorgang" unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen praktischen Verwaltungsübung eine nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und tarifrechtlich selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Beschäftigten zu verstehen.

    Die Prüfung der einzelnen Anforderungen setzt daher ebenfalls einen wertenden Vergleich voraus (BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - NZA-RR 2012, 604, 607, Rn. 22; vom 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - BeckRS 2010, 73528, Rn.37).

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 343/15
    Das ist - wie hier - insbesondere bei den so genannten Aufbaufallgruppen anzunehmen, bei denen es hinsichtlich der niedrigeren Entgeltgruppe keiner eigenständigen Begründung bedarf (vgl. BAG, Urteil vom 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - NZA-RR 2008, 189, 191, Rn. 16.

    Nicht erforderlich ist es, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs selbständige Leistungen ihrerseits in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT bestimmten Maß anfallen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - BeckRS 2012, 70095, Rn. 43; vom 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - NZA-RR 2008, 189, 193, Rn. 34, jeweils m. w. N.).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 343/15
    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, steht nicht entgegen (BAG, Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - BeckRS 2012, 70095 Rn. 42; vom 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - BeckRS 2009, 68651, Rn. 27 f., jeweils m. w. N.).

    Vielmehr ist gerade bei der Ausfüllung dieses Spielraums das Abwägen unterschiedlicher Informationen erforderlich (BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - BeckRS 2009, 68651, Rn. 28).

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 343/15
    Bei Aufbaufallgruppen ist nach der ständigen Rechtsprechung des vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - NZA-RR 2012, 604, 606, Rn. 18; vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 29/08 - -BeckRS 2009, 67077, Rn. 28, jeweils m. w. N.) z unächst zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden und anschließend, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppen vorliegen.
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 371/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 343/15
    Arbeitsschritte sind nach der Arbeitsorganisation dann nicht trennbar, wenn sich erst im Verlauf der Bearbeitung ergibt, welche tarifliche Wertigkeit beispielsweise der zu jeweils zu bearbeitende Fall hat (BAG, Urteil von 17. Juni 2015 - 4 AZR 371/13 - NZA-RR 2016, 24, 25 Rn. 18 m. w. N.).
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 343/15
    Dieses ist nur dann anzunehmen, wenn auch die zutreffende Entgeltstufe zwischen den Parteien streitig ist (vgl. BAG, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895, 896, Rn. 22; Schaub/Treber , 16. Aufl. 2016, § 65 Rn. 2).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 343/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend Urteil vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 2; vom 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 314) ist unter "Arbeitsvorgang" unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen praktischen Verwaltungsübung eine nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und tarifrechtlich selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Beschäftigten zu verstehen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.03.2021 - 2 Sa 257 öD/20

    Eingruppierung einer Standesbeamtin nach TVöD - Erbringen von selbständigen

    Vom Angestellten werden Abwägungsprozesse verlangt, es werden Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt; der Angestellte muss also unterschiedliche Informationen verknüpfen, untereinander abwägen und zu einer Entscheidung kommen (BAG v. 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 -, AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG v. 15.11.1995 - 4 AZR 557/94 -, AP Nr. 209 zu §§ 22, 23 BAT 1975; LAG Rheinland-Pfalz v. 02.03.2016 - 7 Sa 343/15 -, Rn. 28, juris).
  • LAG Hamm, 10.08.2022 - 3 Sa 1592/21

    Eingruppierung einer Schulsekretärin in einem Berufskolleg nach dem TVöD/VKA

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Bezahlung vergleichbarer Mitarbeiter oder aus in Stellenausschreibungen enthaltenen Stellenwerten (BAG, 27.08.2008, 4 AZR 484/07, Rn. 26 f.; LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016, 7 Sa 343/15, Rn. 42; Natter in: Groeger, Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst, 3. Aufl. 2020, Die Grundsätze der Eingruppierung, Rn. 23_78).
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