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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 5 Sa 439/16   

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https://dejure.org/2017,18795
LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 5 Sa 439/16 (https://dejure.org/2017,18795)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.03.2017 - 5 Sa 439/16 (https://dejure.org/2017,18795)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. März 2017 - 5 Sa 439/16 (https://dejure.org/2017,18795)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 123 Abs 1 Alt 2 BGB, § 623 BGB
    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung - Verzögerung der Genesung - falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 626 Abs. 2 BGB, § 123 Abs. 1 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 142 BGB, § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB, § 119 BGB, § 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB, § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Anfechtung Aufhebungsvertrag wegen Drohung - falsche AU-Bescheinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung

  • rechtsportal.de

    BGB § 123 Abs. 1
    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 5 Sa 439/16
    Ein Beweisverwertungsverbot oder ein Verbot, selbst unstreitigen Sachvortrag zu verwerten, kommt nur dann in Betracht, wenn dies aufgrund einer verfassungsrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten ist (vgl. ausführlich BAG 20.10.2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 15 ff mwN; BAG 22.09.2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 20 ff mwN).
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 5 Sa 439/16
    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen (vgl. etwa BAG 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 54 mwN).
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 5 Sa 439/16
    Ein Beweisverwertungsverbot oder ein Verbot, selbst unstreitigen Sachvortrag zu verwerten, kommt nur dann in Betracht, wenn dies aufgrund einer verfassungsrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten ist (vgl. ausführlich BAG 20.10.2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 15 ff mwN; BAG 22.09.2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 20 ff mwN).
  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 546/85

    Vorsorgliche außerordentliche Kündigung - Auslegung einer außerordentlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 5 Sa 439/16
    Der Kläger hätte deshalb mit seiner Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung nur durchdringen können, wenn die Rechtsbedingung, von der die Kündigungserklärung abhängig gemacht worden ist, zuträfe (vgl. BAG 21.11.2013 - 2 AZR 474/12 - Rn. 20 mwN; BAG 16.01.1987 - 7 AZR 546/85).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 5 Sa 439/16
    Der Kläger hätte deshalb mit seiner Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung nur durchdringen können, wenn die Rechtsbedingung, von der die Kündigungserklärung abhängig gemacht worden ist, zuträfe (vgl. BAG 21.11.2013 - 2 AZR 474/12 - Rn. 20 mwN; BAG 16.01.1987 - 7 AZR 546/85).
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