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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2019 - 8 Sa 360/17   

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https://dejure.org/2019,11827
LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2019 - 8 Sa 360/17 (https://dejure.org/2019,11827)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.01.2019 - 8 Sa 360/17 (https://dejure.org/2019,11827)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 8 Sa 360/17 (https://dejure.org/2019,11827)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 51 Nr 3 Buchst b ALTV 2, § 58 ALTV 2
    Eingruppierung - Angestellter der alliierten Streitkräfte - Lagerarbeiter -medizinische Gefahrstoffe - Darlegungslast

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV-AL II § 51 ; TV-AL II § 58
    Angestellte; Darlegungsanforderungen; Eingruppierung, tarifliche; Heraushebungsmerkmal; Höhergruppierung; TV-AL II ; Eingruppierung TV-AL II

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast im Eingruppierungsrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 64/91

    Eingruppierung eines Schwergeräteinspektors

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2019 - 8 Sa 360/17
    Aus dem Aufbau der Gehaltsgruppen des TV AL II ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 18. April 1993 - 4 AZR 314/92 - zu II 2 der Gründe mwN) , dass die Tätigkeitsmerkmale der Gehaltsgruppen des § 58 TV AL II für Angestellte - wie in Tarifverträgen allgemein üblich - insofern in allgemeiner Weise aufeinander aufbauen, als jeweils in den höheren Gehaltsgruppen höhere Anforderungen sowohl an die Schwierigkeit und Verantwortlichkeit der Tätigkeit (objektive Erfordernisse) als auch an die persönliche Qualifikation des Angestellten (subjektive Erfordernisse) gestellt werden (BAG 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - zu 3 a der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 27. Oktober 2015 - 6 Sa 53/15 - Rn. 37) .

    Es ist vielmehr diejenige Tätigkeit tariflich zu beurteilen, die mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit in Anspruch nimmt (vgl. BAG 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - zu 2. der Gründe mwN) .

    Es ist aber möglich, dass im Einzelfall die Tätigkeiten tatsächlich nicht trennbar sind und in derartigem Zusammenhang stehen, dass eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit anzunehmen ist (vgl. BAG 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - aaO) .

    72 aa) Im Bereich § 58 TV AL II ist es ausreichend (aber auch erforderlich), wenn die objektiven und subjektiven Erfordernisse der in Anspruch genommenen Gehaltsgruppe und Berücksichtigung der entsprechenden Tätigkeitsmerkmale der jeweils niedrigeren Gehaltsgruppen bestimmt und abgegrenzt werden (BAG 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - zu 3 a der Gründe) .

    Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, muss für die tarifliche Bewertung auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale zurückgegriffen werden (BAG 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - zu 3 a der Gründe) .

  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92

    Eingruppierung, Kfz-Mechaniker, Englischkenntnisse

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2019 - 8 Sa 360/17
    Der Kläger verfolgt nach Art. 56 Abs. 8 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sein Klagebegehren zutreffend vor den deutschen Gerichten für Arbeitssachen (vgl. hierzu BAG 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - zu I der Gründe) .

    Aus dem Aufbau der Gehaltsgruppen des TV AL II ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 18. April 1993 - 4 AZR 314/92 - zu II 2 der Gründe mwN) , dass die Tätigkeitsmerkmale der Gehaltsgruppen des § 58 TV AL II für Angestellte - wie in Tarifverträgen allgemein üblich - insofern in allgemeiner Weise aufeinander aufbauen, als jeweils in den höheren Gehaltsgruppen höhere Anforderungen sowohl an die Schwierigkeit und Verantwortlichkeit der Tätigkeit (objektive Erfordernisse) als auch an die persönliche Qualifikation des Angestellten (subjektive Erfordernisse) gestellt werden (BAG 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - zu 3 a der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 27. Oktober 2015 - 6 Sa 53/15 - Rn. 37) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 Sa 53/15

    Befristete Höhergruppierung bei den Stationierungsstreitkräften

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2019 - 8 Sa 360/17
    Aus dem Aufbau der Gehaltsgruppen des TV AL II ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 18. April 1993 - 4 AZR 314/92 - zu II 2 der Gründe mwN) , dass die Tätigkeitsmerkmale der Gehaltsgruppen des § 58 TV AL II für Angestellte - wie in Tarifverträgen allgemein üblich - insofern in allgemeiner Weise aufeinander aufbauen, als jeweils in den höheren Gehaltsgruppen höhere Anforderungen sowohl an die Schwierigkeit und Verantwortlichkeit der Tätigkeit (objektive Erfordernisse) als auch an die persönliche Qualifikation des Angestellten (subjektive Erfordernisse) gestellt werden (BAG 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - zu 3 a der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 27. Oktober 2015 - 6 Sa 53/15 - Rn. 37) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2012 - 10 Sa 36/12

    Eingruppierung - Sachbearbeiter Wohnungswesen bei amerikanischen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2019 - 8 Sa 360/17
    Im Eingruppierungsrechtsstreit obliegt es dabei dem Arbeitnehmer, diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, aus denen der rechtliche Schluss möglich ist, dass er die für sich beanspruchten Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen im geforderten zeitlichen Umfang erfüllt (LAG Rheinland-Pfalz 16. August 2012 - 10 Sa 36/12 - Rn. 39) .
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