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   LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15   

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LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15 (https://dejure.org/2017,36467)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.08.2017 - 6 Sa 221/15 (https://dejure.org/2017,36467)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. August 2017 - 6 Sa 221/15 (https://dejure.org/2017,36467)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablösung der Tarifwerke der Betriebsübergeberin durch Tarifwerke der Betriebsübernehmerin bei kongruenter Tarifbindung; Ausschluss eines Gewerkschaftsmitglieds von einer vor Betriebsübergang aus betrieblicher Übung entstandenen Gleichstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung - Arbeitsvertrag - Gleichstellungsabrede

  • rechtsportal.de

    BGB § 611a; TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 1
    Ablösung der Tarifwerke der Betriebsübergeberin durch Tarifwerke der Betriebsübernehmerin bei kongruenter Tarifbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Dies beruhte auf der Vorstellung, dass mit einer solchen von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellten Vertragsklauseln lediglich die möglicherweise fehlende Gebundenheit des Arbeitnehmers an die im Arbeitsvertrag genannten Tarifverträge ersetzt werden soll, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages zu kommen und damit - bei deren genereller Verwendung - zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09, Rn. 18).

    Auf diese Weise sind deren Regelungen mit der sich aus dem Charakter als Gleichstellungsabrede ergebenden Maßgabe Inhalt des Arbeitsvertrages der Klägerin geworden (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09, Rn. 19).

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgten Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09, Rn. 21).

    Danach enthält der Arbeitsvertrag eine zeitdynamische Bezugnahme auf die jeweiligen Regelungen des BAT-O, die aber nicht inhaltsdynamisch ausgestaltet ist (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09, Rn. 22).

    Diese Wortauslegung würde den Sinn der Gleichstellungsabrede, nämlich die Gleichbehandlung aller Beschäftigten, seien sie Gewerkschaftsmitglied oder nicht, ins Gegenteil verkehren und war so von den Parteien nicht gewollt, sie verstößt gegen die erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09, Rn. 21).

  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00

    Tarifliches 13. Monatseinkommen - Herabsetzung durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Die Möglichkeit durch dieses konkludente Verhalten der Arbeitgeberin und einer möglichen entsprechenden Annahme durch die Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB einen Vertragsanspruch zu begründen (BAG 14.11.2001 - 10 AZR 698/00, Rn. 63) scheidet vorliegend aus, da sich ein mögliches konkludentes Angebot der S O-klinikum GmbH nur an die Außenseiter, die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer, richten konnte.

    Dieses konkludente Angebot der Beklagten hat die Klägerin gemäß § 151 BGB angenommen (BAG 14.11.2001 - 10 AZR 698/00, Rn. 63).

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Die dadurch vorliegende Kollision zwischen den Kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis der Parteien normativ geltenden und den aufgrund betrieblicher Übung anwendbaren Tarifvorschriften ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TV G) zu lösen (BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13, Rn. 27).

    Maßgebend ist die Einschätzung eines verständigen Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13, Rn. 28-30).

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Die entsprechende Feststellung ist geeignet, eine Vielzahl von Einzelfragen zu klären, die sich an deren Anwendbarkeit knüpfen (BAG 26.08.2015 - 4 AZR 719/13, Orientierungssatz Ziff. 1).

    Die hier zwischen den Parteien geltende Bezugnahmeklausel ist enger als etwa die Bezugnahmeklausel, welche der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.08.2015 (4 AZR 719/13, dort Rn. 2) zu Grunde lag und eigentlich üblich für Formulararbeitsverträge im öffentlichen Dienst ist.

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Anders als in dem von dem Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21.11.2012 zu beurteilenden Fall (4 AZR 85/11, Rn. 3, 30), bei dem im Vertrag weder auf einen konkreten Tarifvertrag oder auf Tarifverträge eines bestimmten Arbeitgebers verwiesen wurde, noch eine bestimmte Branche, Fläche oder Region genannt war, ist hier aus den §§ 5 und 7 des Vertrages vom 01.07.1991/10.07.1991 und aus der vorher am 01.04.1991 abgeschlossen Regelung ein klarer Bezug auf den BAT-O zu erkennen.
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Diese Gleichstellungsabrede ist anders formuliert als die Gleichstellungsabrede in der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.10.2002 zur Tarifwechselklausel (4 AZR 467/01, dort Rn. 8).
  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 246/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Dieser Einschätzung gilt im Übrigen unabhängig davon, ob die einzelvertragliche Vereinbarung unter Berücksichtigung der von der Klägerin im Schriftsatz vom 19.10.2015 zitierten Entscheidung des BAG vom 13.05.2015 (4 AZR 246/14) als "Neu-" oder "Altvertrag" eingeordnet wird.
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 164/07

    Fachlicher Geltungsbereich Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Voraussetzung für das Eingreifen des § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB ist, dass hinsichtlich des maßgeblichen Tarifvertrages eine kongruente Tarifbindung des Arbeitnehmers und des Betriebserwerbers besteht (BAG 09.04.2008 - 4 AZR 164/07 - Rn. 19. Das ist vorliegend der Fall.
  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Die von der Klägerin zitierte Scattalon-Entscheidung des EUGH (06.09.2011 - C-108/10) ist nicht einschlägig.
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 12.08.2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 15) ist der normative Teil eines Tarifvertrages nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln auszulegen.
  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17

    Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision der Klägerin - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. August 2017 - 6 Sa 221/15 - aufgehoben, soweit die Berufung der Beklagten zurückgewiesen worden ist.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 236/15

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

    - vom 14. August 2017 - 6 Sa 221/15.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 130/16

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

    - vom 14. August 2017 - 6 Sa 221/15.
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