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   LG Hamburg, 17.01.2019 - 311 S 25/18   

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https://dejure.org/2019,60492
LG Hamburg, 17.01.2019 - 311 S 25/18 (https://dejure.org/2019,60492)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.01.2019 - 311 S 25/18 (https://dejure.org/2019,60492)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 311 S 25/18 (https://dejure.org/2019,60492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 42 Abs 2 ZPO, § 43 ZPO, § 278 Abs 1 ZPO, § 286 ZPO, § 193 GVG
    Ablehnungsgesuch gegen den Richter: Befangenheitsgründe - Beweisverwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2019 - 311 S 25/18
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass das Grundgesetz neben dem Recht am eigenen Bild auch das Recht am gesprochenen Wort schützt (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 54, 148 ).

    Dieses gewährleistet die Selbstbestimmung über die eigene Darstellung der Person in der Kommunikation mit anderen (vgl. BVerfGE 54, 148 ).

    Zum Grundrecht gehört die Befugnis selbst zu bestimmen, ob der Kommunikationsinhalt einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Personenkreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein soll (vgl. BVerfGE 54, 148 unter Bezugnahme auf BGHZ 27, 284 ; vgl. auch BAGE 41, 37 sowie - unter Anschluss an diese Entscheidung - BGH, NJW 1991, S. 1180).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2019 - 311 S 25/18
    Das Bundesverfassungsgericht hat dazu in seinem Beschluss vom 09. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 -, BVerfGE 106, 28-51, Rn. 32 - 33, ausgeführt:.

    Aus § 286 ZPO iVm. Art. 103 Abs. 1 GG folgt die grundsätzliche Verpflichtung der Gerichte, den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 ua. - Rn. 60, BVerfGE 106, 28 BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 37 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b cc der Gründe, BAGE 105, 356).

    Die besonderen Umstände müssen gerade die in Frage stehende Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als gerechtfertigt ausweisen (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96).

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2019 - 311 S 25/18
    Die Kammer geht mit dem Bundesarbeitsgericht (BAG v. 20.6.2013, 2 AZR 546/12) und dem Bundesgerichtshof (BGH v. 18.5.2018, VI ZR 233/17) davon aus, dass die Zivilprozessordnung für rechtswidrig erlangte Informationen oder Beweismittel kein - ausdrückliches prozessuales Verwendungs- bzw. Verwertungsverbot regelt.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18.5.2018, aaO, zu den sog. Dashcam-Fällen betont, dass eine Güterabwägung im Einzelfall vorzunehmen ist, bei der das Interesse des Beweismittelführers dem Interesse desjenigen gegenüberzustellen sei, dessen Sphäre durch die unzulässig erlangten Beweismittel verletzt worden ist.

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2019 - 311 S 25/18
    Die Kammer geht mit dem Bundesarbeitsgericht (BAG v. 20.6.2013, 2 AZR 546/12) und dem Bundesgerichtshof (BGH v. 18.5.2018, VI ZR 233/17) davon aus, dass die Zivilprozessordnung für rechtswidrig erlangte Informationen oder Beweismittel kein - ausdrückliches prozessuales Verwendungs- bzw. Verwertungsverbot regelt.

    Das Bundesarbeitsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 20.6.2013, aaO, darüber zu befinden, ob Beweismittel prozessual verwertet werden dürfen, die der Arbeitgeber aus einer in Abwesenheit und ohne Einwilligung des Arbeitnehmers durchgeführten Kontrolle von dessen Schrank erlangt hat.

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2019 - 311 S 25/18
    Er ist daher nach Art. 1 Abs. 3 GG bei der Urteilsfindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte gebunden und zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung verpflichtet (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93 mwN, BVerfGE 117, 202).

    Dabei können sich auch aus materiellen Grundrechten wie Art. 2 Abs. 1 GG Anforderungen an das gerichtliche Verfahren ergeben, wenn es um die Offenbarung und Verwertung von persönlichen Daten geht, die grundrechtlich vor der Kenntnis durch Dritte geschützt sind (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 94 mwN, aaO).

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2019 - 311 S 25/18
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass das Grundgesetz neben dem Recht am eigenen Bild auch das Recht am gesprochenen Wort schützt (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 54, 148 ).

    Dieses Selbstbestimmungsrecht findet einen Ausdruck in der Befugnis des Menschen, selbst und allein zu entscheiden, ob sein Wort auf einen Tonträger aufgenommen und damit möglicherweise Dritten zugänglich werden soll, womit Wort und Stimme von dem Kommunikationsteilnehmer losgelöst und in einer für Dritte verfügbaren Gestalt verselbständigt werden (vgl. grundlegend BVerfGE 34, 238 ; BGHZ 27, 284).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2019 - 311 S 25/18
    Aus § 286 ZPO iVm. Art. 103 Abs. 1 GG folgt die grundsätzliche Verpflichtung der Gerichte, den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 ua. - Rn. 60, BVerfGE 106, 28 BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 37 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b cc der Gründe, BAGE 105, 356).

    Sie können etwa darin liegen, dass sich der Beweisführer mangels anderer Erkenntnisquellen in einer Notwehrsituation oder einer notwehrähnlichen Lage befindet (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 36; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 22; jeweils mwN).

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2019 - 311 S 25/18
    Zum Grundrecht gehört die Befugnis selbst zu bestimmen, ob der Kommunikationsinhalt einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Personenkreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein soll (vgl. BVerfGE 54, 148 unter Bezugnahme auf BGHZ 27, 284 ; vgl. auch BAGE 41, 37 sowie - unter Anschluss an diese Entscheidung - BGH, NJW 1991, S. 1180).

    Dieses Selbstbestimmungsrecht findet einen Ausdruck in der Befugnis des Menschen, selbst und allein zu entscheiden, ob sein Wort auf einen Tonträger aufgenommen und damit möglicherweise Dritten zugänglich werden soll, womit Wort und Stimme von dem Kommunikationsteilnehmer losgelöst und in einer für Dritte verfügbaren Gestalt verselbständigt werden (vgl. grundlegend BVerfGE 34, 238 ; BGHZ 27, 284).

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2019 - 311 S 25/18
    Das allgemeine Interesse an einer funktionstüchtigen Rechtspflege und das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche zu sichern, reichen dabei für sich betrachtet nicht aus, dem Verwertungsinteresse den Vorzug zu geben (BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 29).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2019 - 311 S 25/18
    Aus § 286 ZPO iVm. Art. 103 Abs. 1 GG folgt die grundsätzliche Verpflichtung der Gerichte, den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 ua. - Rn. 60, BVerfGE 106, 28 BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 37 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b cc der Gründe, BAGE 105, 356).
  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 1237/79

    Zeugenvernehmung - Aussageverwertung

  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 34/04

    Aufnahme von Hinweisen in das Verhandlungsprotokoll; Haftung einer kommunalen

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

  • BVerfG, 30.09.2020 - 1 BvR 495/19

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch unhaltbare

    Der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 17. Januar 2019 - 311 S 25/18 - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
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