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   LG Offenburg, 31.01.2020 - 2 O 305/18   

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https://dejure.org/2020,15191
LG Offenburg, 31.01.2020 - 2 O 305/18 (https://dejure.org/2020,15191)
LG Offenburg, Entscheidung vom 31.01.2020 - 2 O 305/18 (https://dejure.org/2020,15191)
LG Offenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - 2 O 305/18 (https://dejure.org/2020,15191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Grundstückskaufvertrag - Rückabwicklung bei arglistigem Verschweigen von Sachmängeln

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 323 BGB, § 346 Abs 1 BGB, § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 Alt 2 BGB, § 437 Nr 2 BGB, § 444 BGB
    Grundstückskaufvertrag: Rückabwicklung bei arglistigem Verschweigen von Sachmängeln in Form von Asbestbelastung und hoher Chloranisolkonzentration; Haftungsausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung eines Hauskaufvertrags wegen arglistiger Täuschung aufgrund der unterlassenen Aufklärung über verbaute Zement-Asbest-Platten und eine Geruchsbelästigung durch Chloranisole in einem Fertighaus aus den 1970er Jahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arglistiges Verschweigen des Vorhandenseins von Asbest-Zementplatten in der Fassade rechtfertigt Rücktritt vom Hauskauf

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09

    Grundstückskaufvertrag mit Haftungsausschluss: Darlegungs- und Beweislast für den

    Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2020 - 2 O 305/18
    Dass über die Asbestbelastung nicht aufgeklärt wurde, folgt daraus, dass es den Klägern gelungen ist, die von den Beklagten in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Weise spezifizierte vorgebliche Aufklärung auszuräumen (zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast: BGH, Urt. v. 12.11.2010 - V ZR 181/09, NJW 2011, 1279, 1281 Tz. 12).

    Arglist setzt neben der Kenntnis des Mangels voraus, dass der Verkäufer weiß oder zumindest für möglich hält, dass der Käufer den Fehler nicht kennt und er bei Offenbarung den Vertrag nicht oder zumindest nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, Urt. v. 12.11.2010 - V ZR 181/09, NJW 2011, 1279, 1281 Tz. 14 f.).

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2020 - 2 O 305/18
    In solchen Bereichen muss ein verständiger Verkäufer in Rechnung stellen, dass Heimwerker mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommen, ohne die zur Abwehr von Gesundheitsgefahren notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie nicht wissen, dass die verbauten Materialien gefährliche Stoffe enthalten (BGH, Urt. v. 27.03.2009 - V ZR 30/08, NJW 2009, 2120, 2121; OLG München, Urt. v. 01.12.2009 - 5 U 1743/09, NJW-RR 2010, 677).

    3.) Der Ersatz der Kosten für das Privatgutachten des Herrn Dr. R. in Höhe von 1.643,39 ? (Anlage K46) folgt aus § 280 Abs. 1 und 3 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht i.S.v. § 241 Abs. 2 BGB (BGH, Urt. v. 27.03.2009 - V ZR 30/08, NJW 2009, 2120, 2121 Tz. 11 ff.).

  • OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 8 U 198/17

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen mangelhaften Gebrauchtwagen

    Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2020 - 2 O 305/18
    Daran fehlt es hier, so dass die Tenorierung insoweit auf die bloße Feststellung des Annahmeverzugs zu begrenzen war (OLG Frankfurt, Urt. v. 18.05.2018 - 8 U 198/17, BeckRS 2018, 10739 Tz. 55).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2020 - 2 O 305/18
    Ob ein Sachmangel geringfügig ist, erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalles (BGH, Urt. v. 28.05.2014 - VIII ZR 94/13, NJW 2014, 3229 Rn. 16).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2020 - 2 O 305/18
    b) Zu ersetzen sind daher einerseits die geltend gemachten Vertragskosten (Notar, Grundbuchamt etc.), anderseits aber auch die detailliert aufgelisteten Verwendungsinvestitionen, die die Kläger im Jahr 2017 billigerweise machen durften (grundlegend: BGH, Urt. v. 20.07.2005 - VIII ZR 275/04, NJW 2005, 2848; MüKoBGB/ Ernst , 8. Aufl. 2019, § 284 Rn. 17).
  • BGH, 04.09.2018 - VIII ZR 100/18

    Minderung der Wohnungsmiete wegen Erheblichkeit der Geruchsbelästigungen

    Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2020 - 2 O 305/18
    Zur Überzeugung des Gerichts steht weiterhin fest, dass das Einfamilienhaus bei Vertragsschluss ein Geruchsproblem hervorgerufen durch Chloranisole hatte, was ebenfalls einen Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Alt. 2 BGB darstellt (vgl. BGH, Beschl. v. 10.10.2019 - V ZR 4/19, NZM 2020, 75, 76 Tz. 15 zu muffigem Kellergeruch als Sachmangel; Hinweisbeschl. v. 04.09.2018 - VIII ZR 100/18, NJW-RR 2018, 1483 zu muffiger Luft in der Küche als Mietmangel).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2020 - 2 O 305/18
    Dies deshalb, weil die Beklagten den Klägern die vorgenannten Mängel arglistig verschwiegen haben (BGH, Beschl. v. 08.12.2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835; Palandt/Grüneberg, § 323 Rn. 22).
  • BGH, 10.10.2019 - V ZR 4/19

    Feuchtigkeit im Keller als Sachmangel i.R.d. Kaufvertrags und Erwerbs eines mit

    Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2020 - 2 O 305/18
    Zur Überzeugung des Gerichts steht weiterhin fest, dass das Einfamilienhaus bei Vertragsschluss ein Geruchsproblem hervorgerufen durch Chloranisole hatte, was ebenfalls einen Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Alt. 2 BGB darstellt (vgl. BGH, Beschl. v. 10.10.2019 - V ZR 4/19, NZM 2020, 75, 76 Tz. 15 zu muffigem Kellergeruch als Sachmangel; Hinweisbeschl. v. 04.09.2018 - VIII ZR 100/18, NJW-RR 2018, 1483 zu muffiger Luft in der Küche als Mietmangel).
  • OLG München, 01.12.2009 - 5 U 1743/09

    Gewährleistung beim Immobilienkauf: Asbesthaltiges Kleinteil in einem

    Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2020 - 2 O 305/18
    In solchen Bereichen muss ein verständiger Verkäufer in Rechnung stellen, dass Heimwerker mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommen, ohne die zur Abwehr von Gesundheitsgefahren notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie nicht wissen, dass die verbauten Materialien gefährliche Stoffe enthalten (BGH, Urt. v. 27.03.2009 - V ZR 30/08, NJW 2009, 2120, 2121; OLG München, Urt. v. 01.12.2009 - 5 U 1743/09, NJW-RR 2010, 677).
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