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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10   

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https://dejure.org/2010,12329
LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10 (https://dejure.org/2010,12329)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.11.2010 - L 31 R 37/10 (https://dejure.org/2010,12329)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. November 2010 - L 31 R 37/10 (https://dejure.org/2010,12329)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 Abs 1 S 2 SGB 1, § 164 BGB, §§ 164 ff BGB, § 9 Abs 1 SGB 6, § 9 Abs 2 SGB 6
    Kostenerstattung für ein Hörgerät - Zulässigkeit der Antragstellung durch die Versorgungsanzeige des Hörgeräteakustikers - Übernahme der den Festbetrag übersteigenden Kosten als Leistung zur medizinischen Rehabilitation

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 16 SGB 1, § 12 Abs 2 SGB 5, § 36 SGB 5, §§ 9 ff SGB 6, § 14 SGB 9, § 15 Abs 1 SGB 9, § 31 Abs 1 SGB 9
    Hörgerät - Versorgungsanzeige des Hörgeräteakustikers als Antrag - Festbeträge - besondere berufliche Anforderungen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenerstattung für ein Hörgerät - Übernahme der den Festbetrag übersteigenden Kosten als Leistung zur medizinischen Rehabilitation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Hörgerät; Antragstellung durch Eingang der Versorgungsanzeige des Hörgeräteakustikers bei der Krankenkasse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10
    Ein an die Krankenkasse gerichteter Antrag auf Versorgung mit Hörgeräten ist deshalb jedenfalls auch auf Leistungen zur Teilhabe im Sinne der §§ 1, 4 und 5 SGB IX gerichtet (BSG, Urteil vom 21. August 2008, Az. B 13 R 33/07 R, zitiert nach juris.de).

    Denn die formelle Zuständigkeit des erstangegangenen Träger ändert sich nicht dadurch, dass dieser das Verwaltungsverfahren durch Erlass eines - und sei es auch bindenden - Verwaltungsaktes abschließt (BSG, Urteil vom 21. August 2008, a. a. O.).

    Wenn aus beruflichen Gründen ein Hörgerät erforderlich war, welches mit dem Festbetrag nicht erworben werden konnte, ist auf dieser Grundlage jedenfalls ein Anspruch auf eine diesbezügliche Ermessensentscheidung gegeben (BSG, Urteil vom 21. August 2008, a. a. O.).

    Denn die Kosten einer aufwendigeren, über das Notwendige hinausgehenden Versorgung sind auch dann zu übernehmen, wenn dem Versicherten durch eine im Verwaltungsverfahren zu Unrecht erfolgte Ablehnung seines Anspruches durch den Rentenversicherungsträger die erforderliche sachgerechte Beratung, wie er seine Belastung möglichst gering halten kann, vorenthalten worden ist (BSG, Urteil vom 21. August 2008, a. a. O., Rdnr. 26).

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10
    Denn im Zweifel will der behinderte Mensch die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung - bei Hörgeräten also eine zuzahlungsfreie, seinen Bedürfnissen entsprechende Versorgung - in Anspruch nehmen, so dass der gestellte Antrag ohne Rücksicht auf seinen Wortlaut umfassend, d. h. auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen zu prüfen ist (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009, a. a. O.; BSG, Urteil vom 28. August 2008, Az. B 8/9b SO 18/07 R).

    Denn aus der Zuständigkeit eines Trägers im Sinne von § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX folgt, dass gleichzeitig alle anderen Träger die Entscheidungsbefugnis über die Gewährung von Rehabilitationsleistungen verlieren, so dass evtl. ergangene Bescheide wegen sachlicher Unzuständigkeit rechtswidrig und aufzuheben sind (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009, a. a. O., Rdnr. 16), weshalb vorliegend der Bescheid der Beklagten vom 03. August 2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22. November 2006 aufzuheben war.

    Rechtsgrundlage für den von der Klägerin geltend gemachten Erstattungsanspruch ist § 15 Abs. 1 SGB IX. Diese Vorschrift normiert trägerübergreifend Kostenerstattungsansprüche für selbst beschaffte Teilhabeleistungen (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009, a. a. O.).

    Offen bleiben kann vorliegend, ob unter dem Begriff der im Gesetz nicht definierten Erwerbsfähigkeit die Fähigkeit des Versicherten zu verstehen ist, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu können (BSG, Urteil vom 05. Februar 2009, Az. B 13 R 27/08 R, SozR 4-3250 § 28 Nr. 3, zitiert nach juris.de, m. w. N.) oder ob hierfür maßgeblich ist, ob der Versicherte unabhängig von den Besonderheiten des innegehaltenen Arbeitsplatzes den typischen Anforderungen des ausgeübten Berufes noch nachkommen kann (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009, Az. B 5 R 44/08 R, BSGE 104, 294, zitiert nach juris.de, m. w. N.).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10
    Die Beklagte trägt vor, sie halte die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Dezember 2009 (Az.: B 3 KR 20/08 R, juris.de) auch im vorliegenden Fall für relevant.

    Lediglich für den Bereich der Krankenversicherung gilt, dass die Berufsausübung kein Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist (BSG, Urteil vom 03. November 1999, Az.: B 3 KR 3/99 R, und Urteil vom 17. Dezember 2009, Az. B 3 KR 20/08 R, Rdnr. 17, zitiert jeweils nach juris.de).

    Offen bleiben für den vorliegend allein streitgegenständlichen Anspruch der Klägerin gegen den erstangegangenen Träger konnte nach allem, ob unter Zugrundelegung der vom BSG in seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 niedergelegten Grundsätze (Az.: B 3 KR 20/08 R, zitiert nach juris.de) die Beigeladene auch in der Sache über den gewährten Festbetrag hinaus aufgrund der krankenversicherungsrechtlichen Anspruchsgrundlage des § 33 Abs. 1 SGB V leistungspflichtig gewesen wäre.

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10
    Begründet wird dies mit einer Leistungspflicht der Krankenversicherung allein für den Bereich der medizinischen Rehabilitation, woran sich auch durch das Inkrafttreten des SGB IX nichts geändert hat (BSG, Urteil vom 26. Juni 2007, Az. B 1 KR 36/06 R, zitiert nach juris.de).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R

    Mikroportanlage bei Erwachsenen kein Hilsmittel der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10
    Lediglich für den Bereich der Krankenversicherung gilt, dass die Berufsausübung kein Grundbedürfnis des täglichen Lebens ist (BSG, Urteil vom 03. November 1999, Az.: B 3 KR 3/99 R, und Urteil vom 17. Dezember 2009, Az. B 3 KR 20/08 R, Rdnr. 17, zitiert jeweils nach juris.de).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 10 R 480/05

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10
    Im Wege des Umkehrschlusses ist daher davon auszugehen, dass es über den von § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB VI erfassten Teilbereich hinaus bei der sich aus dem eindeutigen Wortlaut der §§ 9 ff. SGB VI i. V. m. § 33 SGB IX ergebenden Leistungsverpflichtung der Rentenversicherungsträger mit geeigneten Hörgeräten ungeachtet des Leistungsumfanges der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt (so insgesamt LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15. Dezember 2005, Az.: L 10 R 480/05, zitiert nach juris.de).
  • SG Nürnberg, 12.05.2010 - S 18 R 1208/09

    Anspruch auf Kostenerstattung für selbst angeschaffte Hörgeräte gegen einen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10
    Das Sozialgericht Nürnberg habe hierzu entschieden (Urteil vom 12. Mai 2010, Az.: S 18 R 1208/09 veröffentlicht in juris.de), dass in einem derartigen Übersenden einer Versorgungsanzeige kein Antrag auf Mehrkosten liege.
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10
    Denn im Zweifel will der behinderte Mensch die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung - bei Hörgeräten also eine zuzahlungsfreie, seinen Bedürfnissen entsprechende Versorgung - in Anspruch nehmen, so dass der gestellte Antrag ohne Rücksicht auf seinen Wortlaut umfassend, d. h. auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen zu prüfen ist (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009, a. a. O.; BSG, Urteil vom 28. August 2008, Az. B 8/9b SO 18/07 R).
  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 27/08 R

    Kranken- bzw Rentenversicherung - Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10
    Offen bleiben kann vorliegend, ob unter dem Begriff der im Gesetz nicht definierten Erwerbsfähigkeit die Fähigkeit des Versicherten zu verstehen ist, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu können (BSG, Urteil vom 05. Februar 2009, Az. B 13 R 27/08 R, SozR 4-3250 § 28 Nr. 3, zitiert nach juris.de, m. w. N.) oder ob hierfür maßgeblich ist, ob der Versicherte unabhängig von den Besonderheiten des innegehaltenen Arbeitsplatzes den typischen Anforderungen des ausgeübten Berufes noch nachkommen kann (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009, Az. B 5 R 44/08 R, BSGE 104, 294, zitiert nach juris.de, m. w. N.).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10
    Wird der Antrag nicht weitergeleitet, so stellt nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IX der Rehabilitationsträger den Rehabilitationsbedarf unverzüglich fest, wobei er diesen nach allen in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen für Teilhabeleistungen unter Beachtung der besonderen persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Leistungsgesetze zu prüfen hat (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009, Az.: B 5 R 5/07 R, zitiert nach juris.de).
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 58/03 R

    Sozialversicherungsabkommen - Rentenantrag - Rentenanspruch - Fiktion -

  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93

    Pflicht der Bundesanstalt für Arbeit zur Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 18/84

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld an eine verwitwete Ehefrau eines

  • SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 81 R 84/11

    Kostenerstattung für bereits beschaffte Hörgeräte i.R.d. gesetzlichen

    (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.11.2010 - L 31 R 37/10; Sächsisches LSG, Urt. v. 07.02.2012 - L 5 R 286/11, zitiert nach Juris).

    (BSG, Urt. V: 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R; BSG, Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.11.2010 - L 31 R 37/10, zitiert nach Juris) Der spätere Antrag bei der Beklagten ist insofern gegenüber der Beigeladenen zu 1.) als Widerspruch (gegen den mangels Rechtsbehelfsbelehrung damals noch nicht bestandskräftigen Verwaltungsakt) auszulegen.

    (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.11.2010 - L 31 R 37/10, zitiert nach Juris) Dies würde zu einer Aufspaltung der Leistungsansprüche und der angegangenen Leistungsträger führen und dadurch eine Situation des Bürgers gegenüber mehreren Leistungsträgern mit unter Umständen differierenden Rechtsansichten führen, die der § 14 SGB IX gerade verhindern wollte.

    (vgl. BSG Urt. v. 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R ; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.09.2011 - L 4 R 56/10; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.11.2010 - L 31 R 37/10 zitiert nach Juris).

  • LSG Sachsen, 07.02.2012 - L 5 R 286/11

    Leistungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen

    Die Versorgungsanzeige des Akustikers gegenüber der Krankenkasse, die dieser namens und im Auftrag der Klägerin mit der Bitte um Bewilligung einreicht, ist als Sozialleistungsantrag zu bewerten, der mit Eingang bei der Krankenkasse anhängig ist (so zutreffend: LSG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 25. November 2010 - L 31 R 37/10 - JURIS-Dokument, Rn. 30).

    Mit dem Eingang dieser Versorgungsanzeige bei der Krankenkasse liegt daher ein Antrag beim zuständigen Leistungsträger vor, über den allein die Krankenkasse entscheidet, ohne die erbetene "Zustimmung" zur Hörgeräteversorgung an den Hörgeräteakustiker in irgendeiner Form im Vorfeld delegiert zu haben (vgl. dazu zutreffend: LSG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 25. November 2010 - L 31 R 37/10 - JURIS-Dokument, Rn. 30).

  • LSG Sachsen, 30.04.2013 - L 5 R 408/12

    Übernahme der Kosten für zwei volldigitale Mehrkanalhörgeräte mit Lärmmanagement,

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den sogenannten "Verträgen zur Komplettversorgung mit Hörsystemen" (vgl. dazu zutreffend: LSG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 25. November 2010 - L 31 R 37/10 - JURIS-Dokument, RdNr. 30).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - L 1 KR 338/13
    Anspruchsgrundlage sei nicht § 13 Abs. 3 SGB V sondern § 15 Abs. 1 S. 3 SGB IX i. V. m. §§ 9ff Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) bzw. §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) i. V. m. § 31 SGB IX. Sie verwies hierzu auf das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 25. November 2010 (L 31 R 37/10).

    Im Hinblick auf das Berufungsvorbringen ist lediglich noch zu ergänzen, dass sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf das Urteil des LSG 25. November 2010 (L 31 R 37/10) berufen kann.

  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - L 4 KR 5537/10

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Als erster Rehabilitationsträger sei stets der Träger der Krankenversicherung anzusehen (Verweis auf das nicht rechtskräftige Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. November 2010 - L 31 R 37/10 -).
  • LSG Sachsen, 19.04.2011 - L 5 R 48/08

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Übernahme der Kosten für

    Erst mit dem Eingang dieser Versorgungsanzeige bei der Krankenkasse liegt ein Antrag beim zuständigen Leistungsträger vor, über den allein die Krankenkasse entscheidet, ohne die erbetene "Zustimmung" zur Hörgeräteversorgung an den Hörgeräteakustiker in irgendeiner Form im Vorfeld delegiert zu haben (vgl. dazu zutreffend: LSG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 25. November 2010 - L 31 R 37/10 - JURIS-Dokument, Rn. 30).
  • SG Karlsruhe, 22.04.2021 - S 6 R 4225/19

    Medizinische Rehabilitation - Versorgung mit einem Hörgerät - Kostenerstattung -

    Allerdings kann die Entscheidung des Splitting-Adressaten im Rahmen des Kostenerstattungsanspruchs wegen rechtswidriger Leistungsablehnung wie eine eigene Entscheidung zugerechnet werden, weil der splittende Träger dieses Auseinanderfallen von entscheidendem und entscheidungszuständigem Träger durch das rechtswidrige Antragssplitting maßgeblich mit verursacht hat (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.11.2010 - L 31 R 37/10, juris Rn. 36).
  • LSG Sachsen, 23.08.2011 - L 5 R 766/10

    Leistungspflicht bei Hilfsmittelversorgung mit einem Hörgerät; Zuständigkeit des

    Erst mit dem Eingang dieser Versorgungsanzeige bei der Krankenkasse liegt ein Antrag beim zuständigen Leistungsträger vor, über den allein die Krankenkasse entscheidet, ohne die erbetene "Zustimmung" zur Hörgeräteversorgung an den Hörgeräteakustiker in irgendeiner Form im Vorfeld delegiert zu haben (vgl. dazu zutreffend: LSG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 25. November 2010 - L 31 R 37/10 - JURIS-Dokument, Rn. 30).
  • LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 801/11

    Der Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Hörgerät setzt grundsätzlich

    Der Senat erkennt daher angesichts der hier vorhandenen Erklärungen keine Grundlage dafür, im Sinne der Meistbegünstigung von einem umfassenderen Leistungsbegehren gegenüber der Krankenkasse auszugehen - wie dies etwa bei der Weiterleitung der Versorgungsanzeige diskutiert wird (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2010 - L 31 R 37/10 in juris Rn. 30, 32).
  • LSG Sachsen, 04.10.2011 - L 5 R 228/11

    Umfang der Leistungspflicht für die Hilfsmittelversorgung mit einem Hörgerät;

    Erst mit dem Eingang dieser Versorgungsanzeige bei der Krankenkasse liegt ein Antrag beim zuständigen Leistungsträger vor, über den allein die Krankenkasse entscheidet, ohne die erbetene "Zustimmung" zur Hörgeräteversorgung an den Hörgeräteakustiker in irgendeiner Form im Vorfeld delegiert zu haben (vgl. dazu zutreffend: LSG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 25. November 2010 - L 31 R 37/10 - JURIS-Dokument, Rn. 30).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - L 4 R 56/10

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Hörgeräteversorgung -

  • LSG Sachsen, 04.10.2011 - L 5 R 132/11

    Umfang der Leistungspflicht für die Hilfsmittelversorgung mit einem Hörgerät;

  • SG Oldenburg, 04.02.2013 - S 81 R 290/11

    Kostenübernahme für die beidseitige Hörgeräteversorgung mit den Geräten Oticon

  • LSG Sachsen, 07.02.2012 - L 5 R 488/11

    Leistungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen

  • SG Detmold, 15.02.2012 - S 5 KR 82/09

    Krankenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2015 - L 1/4 KR 115/13
  • SG Münster, 14.08.2012 - S 14 R 534/10

    Rentenversicherung

  • SG Münster, 19.02.2013 - S 14 R 450/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 1 R 392/09
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