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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2022 - L 2 BA 47/20   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2022 - L 2 BA 47/20 (https://dejure.org/2022,43145)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.12.2022 - L 2 BA 47/20 (https://dejure.org/2022,43145)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - L 2 BA 47/20 (https://dejure.org/2022,43145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    VVG § 193 Abs. 3; SGB X § 39 Abs. 2; SGB VI § 1 Satz 1 Nr. 1; SGB VI § 2 Satz 1 Nr. 1; SGB VI § 168; SGB VI § 169; BGB § 387; BGB § 394; SGB IV § 7; SGB IV § 25; SGB IV § 28g; GG Art. 20 Abs. 3
    Ankündigungsrechtsprechung; äußerer Ablauf der Lehrtätigkeit; funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess; Honorarkraft; Lehrer; Rechtssicherheit; Statusfeststellung; Versicherungspflicht; Vertrauensschutz

  • IWW

    VVG § 193 Abs. 3, SGB X § 39 Abs. 2, SGB VI § 1 Satz 1 Nr. 1, SGB VI § 2 Satz 1 Nr. 1, SGB VI § 168, SGB VI § 169, BGB § 387, BGB § 394, SGB IV § 7, SGB IV § 25
    VVG, SGB, BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2022 - L 2 BA 47/20
    Auch der Umstand, dass Dozenten ihren Unterricht an Prüfungserfordernissen auszurichten hätten, begründe nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. U.v. 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R -) keine Weisungsgebundenheit als Merkmal für die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses.

    § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI ordne für selbständig tätige Lehrkräfte, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung an (BSG, Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R -, Rn. 16, juris mwN).

    Insbesondere soll im Rahmen der Gesamtwürdigung der Vereinbarung einer rechtlich selbständigen Tätigkeit "jedenfalls dann" (und damit insbesondere: schon dann) indizielle Bedeutung zukommen, wenn sie dem festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnis "nicht offensichtlich widerspricht" und sie durch weitere Aspekte gestützt wird (BSG, Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R -, Rn. 23, juris mwN).

    Als Indiz für selbständige Tätigkeit und gegen das Vorliegen abhängiger Beschäftigung soll nach dieser Rechtsprechung insbesondere zu berücksichtigen sein, dass eine Lehrkraft nur für die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden bezahlt wird, sie ausgefallene Unterrichtsstunden nachholen muss und sie ein zusätzliches Honorar für die Teilnahme an Konferenzen erhält (BSG, Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R -, Rn. 24, juris).

    Entsprechendes soll gelten, soweit die Lehrkraft von dem Schulträger keinen bezahlten Urlaub, sondern lediglich eine Urlaubsabgeltung erhält (BSG, Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R -, Rn. 25, juris) bzw. - wie auch im vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt - nicht einmal eine irgendwie ausgestaltete Urlaubsabgeltung in Anspruch nehmen kann.

    Auch Selbständige könnten in ihren Handlungsmöglichkeiten begrenzt sein, allerdings nicht durch Einzelanordnungen, sondern durch Regeln oder Normen, die die Grenzen ihrer Handlungsfreiheit mehr in generell-abstrakter Weise umschrieben (BSG, Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R -, Rn. 29, juris, mwN).

    Eine entsprechende Ausrichtung des Unterrichts an Prüfungserfordernissen steht der Annahme einer selbständigen lehrenden Tätigkeit jedoch ausgehend von der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entgegen (BSG, Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R -, Rn. 29, juris, mwN).

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11

    Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2022 - L 2 BA 47/20
    Die Befugnis zur verbindlichen Auslegung von Gesetzen ist nach dem Grundgesetz der rechtsprechenden Gewalt vorbehalten (BVerfG, B.v. 25. März 2021 - 2 BvL 1/11 -, BVerfGE 157, 177, Rn. 78).

    Insbesondere sind weder die unteren Gerichte noch die Verwaltungsbehörden an die höchstrichterliche Rechtsprechung gebunden, ebenso wenig sind es die obersten Gerichte selbst (vgl. BVerfG, B.v. 25. März 2021 - 2 BvL 1/11 -, BVerfGE 157, 223, Rn. 72).

    BVerfGE 131, 20-47, Rn. 81; B.v. 25. März 2021 - 2 BvL 1/11 -, BVerfGE 157, 223, Rn. 72 mwN).

    Die Schutzwürdigkeit eines Vertrauens in den Fortbestand einer höchstrichterlichen Rechtsprechung ist allerdings nicht schutzwürdig, wenn bei objektiver Betrachtung nicht mit ihrem Fortbestand gerechnet werden konnte (BVerfG, B.v. 25. März 2021 - 2 BvL 1/11 -, BVerfGE 157, 177, Rn. 81).

    (BVerfG, B.v. 25. März 2021, aaO, Rn. 72).

    Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung stellt darauf ab, ob "hinreichend gewichtige" Gründe, welche eine rückwirkende Aufgabe der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bei Abwägung mit dem dadurch enttäuschten Vertrauen zumutbar erscheinen lassen, festzustellen sind (BVerfG, Beschluss vom 25. März 2021 - 2 BvL 1/11 -, BVerfGE 157, 177, Rn. 85).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2022 - L 2 BA 47/20
    Zudem schwächt es die indizielle Wirkung ab, wenn wegen eines erheblichen Ungleichgewichts der Verhandlungspositionen nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass alle Vertragsparteien in gleicher Weise die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche bezüglich der Ausgestaltung des sozialversicherungsrechtlichen Status durchzusetzen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99, Rn. 26; BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, BSGE 128, 191, Rn. 36).

    Damit wird im Ergebnis ein anderes Regel-Ausnahme-Verhältnis postuliert: Solange nicht die Annahme einer selbständigen Tätigkeit "durch weitere Aspekte gestützt wird bzw. die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine Beschäftigung sprechen" (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019, aaO, Rn. 36), kommt einer vertraglichen Vereinbarung der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nicht einmal eine indizielle Bedeutung zu.

    In Bezug auf nichtlehrende Tätigkeiten gilt zudem nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Grundsatz, dass die Fremdbestimmtheit der Arbeit schon über eine funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess innerhalb einer fremden Arbeitsorganisation vermittelt werden kann (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, BSGE 128, 191-205, SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, SozR 4-2500 § 109 Nr. 73, Rn. 31).

    Das Weisungsrecht könne - insbesondere bei sog Diensten höherer Art - "aufs Stärkste eingeschränkt" sein, ohne dass dies der Annahme einer abhängigen Beschäftigung entgegenstehe (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, BSGE 128, 191-205, SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, SozR 4-2500 § 109 Nr. 73, Rn. 29).

  • BSG, 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Lehrerin an einer städtischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2022 - L 2 BA 47/20
    Angesichts der Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die bisherige langjährige höchstrichterliche Rechtsprechung zur sozialrechtlichen Statusbeurteilung bei Lehrkräften ist deren vom BSG mit Urteil vom 28. Juni 2022 - B 12 R 3/20 R - intendierte Neuausrichtung für zurückliegende Zeiträume noch nicht zu berücksichtigen.

    c) In seiner die statusrechtliche Beurteilung einer Lehrerin an einer städtischen Musikschule betreffenden Entscheidung vom 28. Juni 2022 (- B 12 R 3/20 R -, SozR 4 (vorgesehen), NZS 2022, 860) hat das BSG hingegen im Ergebnis nicht die vorstehend unter a) aufgeführte Sonderrechtsprechung für lehrende Tätigkeiten herangezogen, vielmehr seine Entscheidung maßgeblich an den unter b) erläuterten allgemeinen Abgrenzungskriterien ausgerichtet.

    Nunmehr interpretiert das BSG die Regelung in § 2 I 1 Nr. 1 SGB VI dahingehend, dass durch die Systematik der Regelungen in §§ 1 und 2 SGB VI "deutlich" werde, dass Lehrkräfte "grundsätzlich abhängig beschäftigt sind", aber auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen können (BSG, Urteil vom 28. Juni 2022, aaO, Rn. 15).

    d) In der Literatur wird zutreffend angemerkt, dass eine "stärkere Distanzierung" in der unter c) erläuterten aktuellen Entscheidung des BSG vom 28. Juni 2022 von der vorausgegangenen (unter a] erläuterten) zuletzt im Jahr 2018 mit Urteil vom 14. März 2018 (- B 12 R 3/17 R -, BSGE 125, 177) fortgeschriebenen BSG-Rechtsprechung wünschenswert gewesen wäre (vgl. Zieglmeier, NZS 2022, 860).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2022 - L 2 BA 47/20
    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, an denen Rechtsprechungsänderungen zu messen sind, unterscheiden sich, abgesehen von dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes, nicht von denjenigen, die gegenüber dem erstmaligen Aufstellen eines Rechtssatzes durch ein Gericht angezeigt sind (BVerfG, B.v. 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -, BVerfGE 122, 248).

    Bei Hinzutreten solcher weiteren Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung, kann hingegen ein schutzwürdiges Vertrauen durchaus entstehen (BVerfG, B.v. 15. Januar 2009, aaO, Rn. 85; B.v. 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 -,.

    15. Januar 2009, aaO).

  • BSG, 19.12.1979 - 12 RK 52/78

    Volkshochschuldozent - Selbstständige Tätigkeit - Versicherungspflicht eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2022 - L 2 BA 47/20
    In diesem Rahmen soll bei der erforderlichen Gesamtwürdigung "entscheidend" auch darauf abzustellen sein, ob die Lehrkraft "ein erhebliches Risiko für den Erfolg ihrer beruflichen Tätigkeit" in dem Sinne zu tragen habe, dass ihr nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen bei Ausfall von Lehrveranstaltungen weder ein Anspruch auf anderweitige Verwendung noch Anspruch auf ein (ins Gewicht fallendes) Ausfallhonorar zustehe (BSG, Urteil vom 19. Dezember 1979 - 12 RK 52/78 -, SozR 2200 § 166 Nr. 5, Rn. 14).

    Nunmehr stellt das BSG maßgeblich darauf ab, dass die Lehrperson keine eigene betriebliche Organisation unterhalte, keine unternehmerischen Chancen nutzen könne und keinem Unternehmerrisiko ausgesetzt sei (aaO, Rn. 21; vgl. demgegenüber etwa BSG, Urteil vom 19. Dezember 1979 - 12 RK 52/78 -, SozR 2200 § 166 Nr. 5, wonach die selbständige Tätigkeit eines Lehrers gerade nicht voraussetzen soll, dass dieser einen eigenen Betrieb hat).

    Eine Versicherungspflicht für Lehrer, und zwar anfänglich in Bezug auf sog. Privatlehrer, ist in der Rentenversicherung bereits vor mehr als 120 Jahren eingeführt worden; die entsprechenden Bestimmungen sind im Laufe der Jahrzehnte wiederholt modifiziert worden (vgl. wegen der Einzelheiten dieser Entwicklung insbesondere BSG, Urteil vom 19. Dezember 1979 - 12 RK 52/78 -, SozR 2200 § 166 Nr. 5, Rn. 17).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2022 - L 2 BA 47/20
    Hieran anknüpfend wird im Ergebnis lediglich abgeklärt, ob sich im jeweiligen Einzelfall tatsächliche Umstände feststellen lassen, welche im Rahmen der gebotenen Gesamtschau "zwingend" zu einer Beurteilung des Vertragsverhältnisses als abhängige Beschäftigung und insbesondere als Arbeitsverhältnis führen müssten, (BSG, U.v. 14. März 2018 - B 12 R 3/17 R -, BSGE 125, 177, Rn. 14).

    Bei dieser Ausgangslage lässt sich die hergebrachte Rechtsprechung von der Einschätzung leiten, dass bei lehrenden Tätigkeiten die Vorgabe gewisser "Eckpunkte" des jeweiligen "Einsatzauftrags" wie Beginn und Ende des Einsatzes und "grober" Inhalt der Tätigkeit weder die Annahme von Weisungsunterworfenheit noch die Eingliederung in eine fremde Betriebsordnung im Sinne auch nur einer "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" begründen können (BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 R 3/17 R -, BSGE 125, 177-182, SozR 4-2400 § 7 Nr. 36, Rn. 21 mit der - in den weiteren Urteilsgründen nicht näher vertieften - Einschränkung: vor allem, wenn noch Handlungsspielräume verbleiben, die arbeitnehmeruntypisch sind).

    d) In der Literatur wird zutreffend angemerkt, dass eine "stärkere Distanzierung" in der unter c) erläuterten aktuellen Entscheidung des BSG vom 28. Juni 2022 von der vorausgegangenen (unter a] erläuterten) zuletzt im Jahr 2018 mit Urteil vom 14. März 2018 (- B 12 R 3/17 R -, BSGE 125, 177) fortgeschriebenen BSG-Rechtsprechung wünschenswert gewesen wäre (vgl. Zieglmeier, NZS 2022, 860).

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2022 - L 2 BA 47/20
    Insbesondere sind weder die unteren Gerichte noch die Verwaltungsbehörden an die höchstrichterliche Rechtsprechung gebunden, ebenso wenig sind es die obersten Gerichte selbst (vgl. BVerfG, B.v. 25. März 2021 - 2 BvL 1/11 -, BVerfGE 157, 223, Rn. 72).

    BVerfGE 131, 20-47, Rn. 81; B.v. 25. März 2021 - 2 BvL 1/11 -, BVerfGE 157, 223, Rn. 72 mwN).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2022 - L 2 BA 47/20
    Es würde die Betroffenen in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, BVerfGE 135, 1-48, Rn. 63), Dieser verfassungsrechtliche Ansatz verpflichtet auch die Rechtsprechung als Teil der staatlichen Gewalt, einem schutzwürdigen Vertrauen der Rechtsunterworfenen in den Fortbestand einer vormals gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung im angemessenen Umfang Rechnung zu tragen.

    Der ohnehin rechtsstaatlich gebotene Schutz des Vertrauens in die Stabilität des Rechts (BVerfG, B.v. 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, BVerfGE 135, 1, Rn. 53) gewinnt angesichts der besonderen finanziellen Tragweite einer Neugewichtung der für die statusrechtliche Beurteilung lehrender Tätigkeiten maßgeblichen Kriterien eine gesteigerte Relevanz.

  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2022 - L 2 BA 47/20
    Bei Hinzutreten solcher weiteren Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung, kann hingegen ein schutzwürdiges Vertrauen durchaus entstehen (BVerfG, B.v. 15. Januar 2009, aaO, Rn. 85; B.v. 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 -,.

    BVerfGE 131, 20-47, Rn. 81; B.v. 25. März 2021 - 2 BvL 1/11 -, BVerfGE 157, 223, Rn. 72 mwN).

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

  • BSG, 01.02.2022 - B 12 KR 37/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - abhängige

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

  • BSG, 07.07.2020 - B 12 R 17/18 R

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 17/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an Revisionsbegründung - Anfrage an

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R

    Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

  • BVerfG, 25.04.2016 - 1 BvR 1147/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Versicherungspflicht einer

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 105/08

    Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung

  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89

    Verjährung der Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf die

  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86

    Wiedereinsetzung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2022 - 25 Sa 1472/20

    Beginn der Pflichtversicherung VBL - Einbehalt und Abführung von

  • LSG Hamburg, 27.04.2023 - L 1 BA 12/22

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Es wird maßgeblich darauf abgestellt, dass die Lehrperson keine eigene betriebliche Organisation unterhalte, keine unternehmerischen Chancen nutzen könne und keinem Unternehmerrisiko ausgesetzt sei (aaO, Rn. 21, diese mögliche aber nicht ausdrücklich deutlich gemachte Änderung der bisherigen Rechtsprechung ohne gesetzgeberische Neuerungen der geltenden Gesetzeslage kritisierend auch LSG Niedersachsen Bremen, Urteil vom 20.12.2022, Az. L 2 BA 47/20, Rn. 46 ff, juris).
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