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   OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 1 U 64/20   

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https://dejure.org/2021,35150
OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 1 U 64/20 (https://dejure.org/2021,35150)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2021 - 1 U 64/20 (https://dejure.org/2021,35150)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2021 - 1 U 64/20 (https://dejure.org/2021,35150)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe EA 189; Einrede der Verjährung; Zustellung einer Klageschrift demnächst

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 1 U 64/20
    Zur Begründung wird auf die grundsätzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.5.2020 (VI ZR 252/19, zitiert nach juris), der sich der Senat (Urteil vom 8.6.2020, 1 U 52/19; Urteil vom 17.2.2020, 1 U 24/19; Urteil vom 17.2.2020, 1 U 12/19) in ständiger Rechtsprechung anschließt, verwiesen.

    Für die Feststellung eines Annahmeverzugs der Beklagten nach §§ 293, 295 Satz 1 BGB ist kein Raum, da sowohl im vorgerichtlichen Schreiben vom 20.12.2019 (Anlage K28 zur Klageschrift) als auch im Rechtsstreit für den Kläger von einer erwartbaren Gesamtlaufleistung des streitgegenständlichen Fahrzeugs von 300.000 km ausgegangen worden ist, womit jeweils ein höherer als dem Kläger zustehender Betrag verlangt worden ist und folglich kein zur Begründung eines Annahmeverzugs der Beklagten geeignetes Angebot vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 25.5.2020, VI ZR 252/19, zitiert nach juris).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19

    Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 1 U 64/20
    Darüber hinaus hat der Kläger - ebenfalls im Wege des Vorteilsausgleichs - eine Entschädigung für die von ihm gezogenen Nutzungen zu entrichten, die sich nach dem anteiligen Verhältnis des von ihm entrichteten Preises des Fahrzeugerwerbs zur erwartbaren Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs einerseits und den tatsächlich gefahrenen Kilometern andererseits richtet (BGH a. a. O.; Urteil vom 30.7.2020, VI ZR 397/19, zitiert nach juris; Senat a. a. O.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Laufleistung des streitgegenständlichen Fahrzeugs sich während des Rechtsstreits kontinuierlich erhöht und mithin der zu verzinsende Betrag bei Eintritt der Rechtshängigkeit den dem Kläger nunmehr zustehenden Zahlbetrag überstiegen hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.7.2020, VI ZR 397/19, zitiert nach juris).

  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 1 U 64/20
    Der Anspruch aus § 826 ZPO unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren nach §§ 195, 199 BGB (BGH, Urteil vom 17.12.2020, VI ZR 739/20, zitiert nach juris; Palandt/Ellenberger, BGB, 80. Aufl., § 195, Rn. 4).

    Die erforderliche Kenntnis ist indes nicht schon dann gegeben, wenn der Geschädigte lediglich von Anknüpfungstatsachen weiß sie liegt erst dann vor, wenn die dem Geschädigten bekannten Anknüpfungstatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners naheliegend und eine Klageerhebung zumutbar erscheinen zu lassen (BGH, Urteil vom 17.12.2020, VI ZR 739/20, zitiert nach juris), was der Fall ist, wenn dem Geschädigten der Abgasskandal in Allgemeinen und die konkrete Betroffenheit seines Fahrzeugs zur Kenntnis gelangt sind (BGH a. a. O.).

  • BGH, 03.09.2015 - III ZR 66/14

    Verjährungshemmung durch Klageerhebung bei demnächst erfolgender Zustellung:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 1 U 64/20
    Denn der Kläger hat im Anschluss an die Einreichung der Klage zunächst die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses abwarten dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 3.9.2015, III ZR 66/14, zitiert nach juris; Zöller/Greger, a. a. O., § 167, Rn. 15) und hätte erst drei Wochen nach dem Ablauf der zu wahrenden Frist, mithin bis 22.1.2020, eine diesbezügliche Nachfrage halten müssen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 25.9.2015, V ZR 203/14, zitiert nach juris; Zöller/Greger a. a. O.).

    Dabei kann der zahlungspflichtigen Partei eine Einzahlung an einem Wochenend- oder Feiertag nicht abverlangt werden (BGH, Urteil vom 3.9.2015, III ZR 66/14, zitiert nach juris) Demgemäß hätte der Kläger auf die Gerichtskostenrechnung vom 29.1.2020 eine Zahlung jedenfalls nicht vor Montag, dem 10.2.2020, erbringen müssen.

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 1 U 64/20
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die der Partei zuzurechnende Verzögerung der Zustellung einen hinnehmbaren Rahmen von bis zu 14 Tagen nicht übersteigt (BGH, Versäumnisurteil vom 25.9.2015, V ZR 203/14, zitiert nach juris; Urteil vom 10.2.2011, VII ZR 185/07, zitiert nach juris; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 167, Rn. 11).

    Denn der Kläger hat im Anschluss an die Einreichung der Klage zunächst die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses abwarten dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 3.9.2015, III ZR 66/14, zitiert nach juris; Zöller/Greger, a. a. O., § 167, Rn. 15) und hätte erst drei Wochen nach dem Ablauf der zu wahrenden Frist, mithin bis 22.1.2020, eine diesbezügliche Nachfrage halten müssen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 25.9.2015, V ZR 203/14, zitiert nach juris; Zöller/Greger a. a. O.).

  • OLG Dresden, 26.10.2007 - 8 W 1224/07

    Streitwerterhöhung durch ergänzenden Feststellungsantrag zum Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 1 U 64/20
    Ebenso gilt § 850f Abs. 2 ZPO nicht für juristische Personen, da diese kein Arbeitseinkommen haben können (OLG Dresden, Beschluss vom 26.10.2007, 8 W 1224/07, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 04.12.2019 - 10 U 738/19
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 1 U 64/20
    Ein diesbezügliches Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO kann nicht aus der privilegierten Behandlung solcher Ansprüche - insbesondere - nach §§ 393 BGB, § 850f Abs. 2 ZPO, 302 Nr. § 302 Nr. 1 InsO hergeleitet werden (so aber: OLG Koblenz, BeckRS 2019, 31781).
  • BGH, 08.05.2014 - I ZR 217/12

    Klage eines insolventen Möbelhandelsunternehmen auf Rückgewähr überzahlter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 1 U 64/20
    Auch kommt es grundsätzlich nicht auf eine zutreffende rechtliche Würdigung an (BGH a. a. O.; Urteil vom 8.5.2014, I ZR 217/12, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 19.11.2019 - 17 U 146/19

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 1 U 64/20
    Zur erwartbaren Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs geht der Senat im Wege der Schätzung nach § 287 ZPO von erreichbaren 250.000 km aus (vgl. BGH BeckRS 2015, 1267; Senat a. a. O.; OLG München, Urteile vom 15.1.2020, 20 U 3247/18 und 20 U 3219/18, jeweils zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2019, 17 U 146/19, zitiert nach juris), wovon auf die Zeit der Nutzung des Fahrzeugs durch den Kläger (250.000 km - 7.630 km =) 242.270 km entfallen.
  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 185/07

    Vorwirkung demnächst erfolgender Zustellung: Berechnung der 14-tägigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 1 U 64/20
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die der Partei zuzurechnende Verzögerung der Zustellung einen hinnehmbaren Rahmen von bis zu 14 Tagen nicht übersteigt (BGH, Versäumnisurteil vom 25.9.2015, V ZR 203/14, zitiert nach juris; Urteil vom 10.2.2011, VII ZR 185/07, zitiert nach juris; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 167, Rn. 11).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 103/16

    Demnächst erwirkte Zustellung in Wohnungseigentumssachen: Erledigungsfrist zur

  • BGH, 09.12.2014 - VIII ZR 196/14

    Gebrauchtwagenkauf: Ermittlung der Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung des

  • OLG Stuttgart, 30.04.2020 - 7 U 470/19

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

  • OLG Brandenburg, 24.06.2020 - 4 U 147/19

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs

  • OLG Stuttgart, 07.04.2020 - 10 U 455/19

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog.

  • OLG München, 15.01.2020 - 20 U 3219/18

    VW-Abgasskandal: Anspruch des Käufers gegen den Hersteller gem. § 826 BGB i.V.m.

  • OLG München, 02.06.2020 - 3 U 7229/19

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs im Falle eines vom "Abgasskandal"

  • OLG Köln, 04.03.2020 - 26 U 73/19

    Verjährung eines deliktischen Schadensersatzanspruchs

  • OLG München, 15.01.2020 - 20 U 3247/18

    Sittenwidrige Schädigung durch Inverkehrbringen eines Kfz mit unzulässiger

  • OLG München, 05.02.2020 - 3 U 7392/19

    Verjährungsbeginn in Dieselskandalfällen

  • OLG Brandenburg, 17.02.2020 - 1 U 12/19

    Vom Dieselskandal betroffenes Kfz mit Motor EA 189

  • OLG Karlsruhe, 24.07.2020 - 13 U 999/19

    Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist bei Schadensersatzklage wegen sog.

  • OLG Brandenburg, 13.04.2021 - 2 U 108/20

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Beginn der

  • OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 3 U 85/19

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

  • OLG München, 20.07.2020 - 3 U 3018/20

    Verjährung von Ansprüchen im Rahmen des sogenannten "Dieselskandals" mit Ablauf

  • OLG Brandenburg, 23.03.2020 - 1 U 24/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A3 TDI mit einem Motor der

  • OLG Brandenburg, 14.01.2021 - 12 U 104/20
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