Zivilprozessordnung
| Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
| Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a - 882i) |
| Titel 2 - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 - 863) |
| Untertitel 2 - Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen (§§ 808 - 827) |
(1) Zur Pfändung bereits gepfändeter Sachen genügt die in das Protokoll aufzunehmende Erklärung des Gerichtsvollziehers, dass er die Sachen für seinen Auftraggeber pfände.
(2) Ist die erste Pfändung durch einen anderen Gerichtsvollzieher bewirkt, so ist diesem eine Abschrift des Protokolls zuzustellen.
(3) Der Schuldner ist von den weiteren Pfändungen in Kenntnis zu setzen.
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Rechtsprechung zu § 826 ZPO
45 Entscheidungen zu § 826 ZPO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23
Zuständigkeitsbestimmung bei Vollstreckungsabwehrantrag gegen Unterhaltstitel
- OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 1 U 64/20
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe ...
- OLG Brandenburg, 07.06.2021 - 1 U 52/20
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Käufers eines vom sog. ...
- AG Potsdam, 11.11.2015 - 48 M 1580/15
Zwangsvollstreckung: Pfändung von Herausgabeansprüchen
- LG Fulda, 20.04.2021 - 2 O 388/20
- OLG Brandenburg, 24.06.2020 - 4 U 147/19
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs
- LG Münster, 26.02.2021 - 8 O 208/20
VW-Skandal, Gebrauchtwagenkauf vom Dritten, Schadensersatz
- BGH, 05.07.2007 - III ZR 143/06
Pflichten des Gerichtsvollziehers bei behauptetem Dritteigentum an gepfändeten ...
- BGH, 28.07.2026 - VIa ZR 46/24
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde der Fahrzeugherstellerin im Diesel-Skandal ...
- LG Aachen, 10.10.2023 - 7 O 147/22
Schallschutzproblem bekannt: Haftung entfällt wegen Mitverschuldens!
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 826 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Allgemeine Vorschriften
- § 804 III (Pfändungspfandrecht)